Der verfahrensgegenständliche Auftrag beinhaltet den Bedarf aller in Bayern durch den Auftraggeber betriebenen Bereitschaftspraxen (BPxen). Bei dem gegenständlichen Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und einem Auftragnehmer im Sinne des § 21 VGV. Die Rahmenvereinbarung wird nur mit einem einzelnen Auftragnehmer geschlossen, da die Ausstattung der Praxen in Bayern nach Willen des Auftraggebers einheitlich ausgestaltet sein muss.
Vertragsgegenstand ist die Beschaffung, Lagerung, Verkauf und Distribution von Kern- und Sortimentsartikeln durch den Auftragnehmer, sowie die Bereitstellung, Anbindung und der Betrieb eines Online-Shops für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen Online-Shop mit entsprechenden aktuellen Inhalten zur Verfügung zu stellen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Öffentlicher Auftraggeber Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag umfasst die gemeinsame Beschaffung
Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E33866833🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E33866833🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Tochtergesellschaft der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Praxisbedarf für Bayerische Bereitschaftspraxen 2021”
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte📦
Kurze Beschreibung:
“Der verfahrensgegenständliche Auftrag beinhaltet den Bedarf aller in Bayern durch den Auftraggeber betriebenen Bereitschaftspraxen (BPxen). Bei dem...”
Kurze Beschreibung
Der verfahrensgegenständliche Auftrag beinhaltet den Bedarf aller in Bayern durch den Auftraggeber betriebenen Bereitschaftspraxen (BPxen). Bei dem gegenständlichen Auftrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und einem Auftragnehmer im Sinne des § 21 VGV. Die Rahmenvereinbarung wird nur mit einem einzelnen Auftragnehmer geschlossen, da die Ausstattung der Praxen in Bayern nach Willen des Auftraggebers einheitlich ausgestaltet sein muss.
Vertragsgegenstand ist die Beschaffung, Lagerung, Verkauf und Distribution von Kern- und Sortimentsartikeln durch den Auftragnehmer, sowie die Bereitstellung, Anbindung und der Betrieb eines Online-Shops für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einen Online-Shop mit entsprechenden aktuellen Inhalten zur Verfügung zu stellen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 4 800 000 💰
Durch eine verfahrensgegenständliche Rahmenvereinbarung soll die Versorgung der bayerischen Bereitschaftspraxen, die über das gesamte Gebiet des Freistaats Bayern verteilt sind, mit Sprechstundenbedarf, Praxisbedarf, Medikamenten, Büromaterial und sonstigem Betriebsbedarf gedeckt werden.
Für den Auftraggeber ist es von überragender Bedeutung, dass die termingerechte (vgl. Ziff. 9 der besonderen Vertragsbedingungen) Versorgung der Bereitschaftspraxen mit den verfahrensgegenständlichen Gütern, auch im Falle von Lieferengpässen, gleich aus welchen Gründen, stets sichergestellt ist. Der Bieter hat im Rahmen des Vergabeverfahrens sein Konzept zur Erfüllung dieser Anforderung vorzulegen, welches nicht nur Gegenstand der Angebotswertung (vgl. Dokument „Wertungskriterien“) sondern auch Bestandteil des zu schließenden Vertrages ist.
Der durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellende Online-Shop soll eine elektronische Einkaufsplattform (vergleichbar mit Plattformen wie www.amazon.de) darstellen, der eine möglichst effiziente und selbstständige Bestellung der Artikel durch die, durch den Auftraggeber zu bestimmenden, Nutzer zu ermöglichen hat.
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber dabei für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung die uneingeschränkte Nutzung der Software und gewährleistet deren Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit. Das System muss über entsprechende Vorkehrungen zur Datensicherheit verfügen. Der Online-Shop muss in seiner technischen Konzeption, seiner Funktionalität und seiner Benutzeroberfläche dem entsprechen, was zum Zeitpunkt der Ausschreibung Standard für Online-Shops ist (Nutzung auf mobilen Endgeräten, regelmäßige Updates, professionelle Suchfunktion, etc.). Dem Angebot ist eine Präsentation (z. B. Screenshots, Link zu Demo-Version, etc.) beizugeben. Die Präsentation muss eine Bewertung des Layouts und der Funktionalität des Onlineshops ermöglichen und ist Gegenstand der Wertung (vgl. Dokument „Wertungskriterien“).
Das Nutzungsrecht des Online-Shops besteht nur für vom Auftraggeber berechtigte Personen (definierte Personengruppe der Nutzer und Führungskräfte der einzelnen BPxen). Dritte, die von diesem Personenkreis nicht umfasst sind, sind durch technische Vorkehrungen von der Nutzung auszuschließen (vgl. hierzu die Bestimmungen in den besonderen Vertragsbedingungen).
In den BPxen wird ein Kernsortiment genutzt, welches in dem Online-Shop zur Bestellung zu hinterlegen ist. Das Kernsortiment ist dabei nicht fix definiert, sondern kann auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen und Anpassungen unterliegen. Eine detaillierte Beschreibung des Sortiments befindet sich im Leistungsverzeichnis unter dem Unterpunkt 2. Leistungsumfang/-gegenstand.
Bei Änderungen des Auftragssortiments (vor allem bei Nichtverfügbarkeiten und Beschaffungsschwierigkeiten von Materialien) hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch bei der Hinzu- oder Herausnahme von Produkten, Veränderung von Produkten durch den Hersteller, Veränderung von Packungseinheiten und ähnliche Änderungen. Diese Veränderungen müssen auch den Nutzern des Online-Shops auf der Startseite und den Produktunterseiten unkompliziert kenntlich gemacht werden. Bei Nichtverfügbarkeiten sind dem Auftraggeber gleichwertige Ersatzprodukte anzubieten. Bei der Hinzunahme von Produkten ist der Auftraggeber durch den Auftragnehmer bezüglich deren Auswahl einzubinden. Bestellungen (Einzelaufträge) über den Online-Shop werden nach den Bestimmungen des Kaufvertragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie des Handelsgesetzbuches abgewickelt (HGB), sofern in den dieser Vergabe zu Grunde liegenden Vertragsunterlagen nichts Anderweitiges bestimmt ist.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Havariekonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Logistikkonzept
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Online-Shop
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Termingerechte Lieferung
Preis (Gewichtung): 70
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 4 800 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem 1. des übernächsten Monats nach Zuschlagserteilung und beträgt zunächst 2 Jahre. Die Rahmenvereinbarung...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beginnt mit dem 1. des übernächsten Monats nach Zuschlagserteilung und beträgt zunächst 2 Jahre. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal um jeweils 12 Monate bis zu einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von 48 Monaten endet die Laufzeit, ohne dass es hierzu eine Kündigung bedarf.
Mehr anzeigen Informationen über Varianten
Es werden Varianten akzeptiert ✅ Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal um jeweils 12 Monate bis zu einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten, wenn der Vertrag nicht spätestens 3...”
Beschreibung der Optionen
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal um jeweils 12 Monate bis zu einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von 48 Monaten endet die Laufzeit, ohne dass es hierzu eine Kündigung bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der Bieter verfügt oder wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR, für...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der Bieter verfügt oder wird im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von 2,0 Mio. EUR, für Sachschäden und Vermögensschäden in Höhe von je 1,0 Mio. EUR abschließen.
Die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung muss in jedem Versicherungsjahr mindestens zweimal zur Verfügung stehen.
Der Bieter muss in den letzten 3 Geschäftsjahren, für die ein Jahresabschluss vorliegt bzw. vorliegen muss, einen durchschnittlichen Jahresgesamtumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 VgV) von mindestens 1 000 000,00 EUR erwirtschaftet haben.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Der für die Auftragsdurchführung verantwortliche Mitarbeiter und dessen Stellvertreter sowie deren berufliche Befähigung/Erfahrung sind zu benennen.
Eine...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Der für die Auftragsdurchführung verantwortliche Mitarbeiter und dessen Stellvertreter sowie deren berufliche Befähigung/Erfahrung sind zu benennen.
Eine namentliche Nennung ist nicht notwendig. Ausreichend ist die Angabe, dass der verantwortliche Mitarbeiter und dessen Stellvertreter die folgenden Eigenschaften erfüllt:
— der verantwortliche Mitarbeiter muss eine Berufserfahrung von mindestens 5 Berufsjahren in Bezug auf vergleichbare Leistungen aufweisen,
— der Stellvertreter muss eine Berufserfahrung von mindestens 3 Berufsjahren in Bezug auf vergleichbare Leistungen aufweisen.
Als vergleichbar gelten Leistungen, die bezüglich ihres Umfangs und der Qualität der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung (ungefähr) entsprechen.
Ausführung von mindestens 3 vergleichbaren Dienstleistungen. Als vergleichbar gelten Leistungen, die bezüglich ihres Umfangs und der Qualität der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung (ungefähr) entsprechen. Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz folgende Kriterien erfüllt:
— Belieferung von mindestens 20 Standorten,
— Jährliches Umsatzvolumen von mindestens 1 000 000,00 EUR/netto,
— Logistiksystem bedient sich eines Online-Shops als Bestellplattform.
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre, jedoch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
Ausführung von mindestens 3 vergleichbaren Dienstleistungen. Als vergleichbar gelten Leistungen, die bezüglich ihres Umfangs und der Qualität der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung (ungefähr) entsprechen. Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz folgende Kriterien erfüllt:
— Belieferung von mindestens 20 Standorten,
— Jährliches Umsatzvolumen von mindestens 1 000 000,00 EUR/netto,
— Logistiksystem bedient sich eines Online-Shops als Bestellplattform.
Gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als 3 Jahre, jedoch nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist auch der Bezug apothekenpflichtige Arzneimittel. Hierbei handelt es sich um Praxisbedarf bzw. zum Teil auch um...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Gegenstand des zu vergebenden Auftrages ist auch der Bezug apothekenpflichtige Arzneimittel. Hierbei handelt es sich um Praxisbedarf bzw. zum Teil auch um Sprechstundenbedarf für den laufenden Betrieb der Bereitschaftspraxen.
Es wird darauf hingewiesen, dass § 43 AMG eine grundsätzliche Apothekenpflicht vorsieht. Ergänzend wird auf die Regelungen des Apothekengesetzes (ApuG) verwiesen, insbesondere – sofern dies für die Leistungserbringung durch den Bieter notwendig ist – § 11 a ApuG.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-13
15:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-13
15:30 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
URL: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/service/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für Nachprüfungsanträge gelten die §§ 160 ff. GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich (nicht per E-Mail) bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge/en gegenüber der Auftraggeberin erfolgt ist/sind und dass dem Antragsteller durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag soll ein bestimmtes Begehren enthalten und, soweit bekannt die sonstigen Beteiligten benennen. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in Deutschland hat einen Empfangsbevollmächtigten in Deutschland zu benennen.
Der Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden und/oder
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann von der Nachprüfungsbehörde nicht aufgehoben werden. Der Zuschlag kann ab dem, in der Bieterinformation gem. § 134 Abs. 1 GWB genannten, frühestens Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden. In den Fällen besonderer Dringlichkeit kann der Zuschlag auch ohne eine Bieterinformation erteilt werden.
Die maßgeblichen Normen für Rechtsschutz im Vergabeverfahren nach GWB:
§ 160 GWB:
1. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
3. Der Antrag ist unzulässig, soweit (vgl. oben)
§ 161 GWB:
1. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangs-bevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
2. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
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Quelle: OJS 2021/S 129-341912 (2021-07-02)
Ergänzende Angaben (2021-08-05)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 129-341912
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3
Alter Wert
Text:
“Ausführung von mindestens drei vergleichbaren Dienstleistungen. Als vergleichbar gelten Leistungen, die bezüglich ihres Umfangs und der Qualität der in der...”
Text
Ausführung von mindestens drei vergleichbaren Dienstleistungen. Als vergleichbar gelten Leistungen, die bezüglich ihres Umfangs und der Qualität der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung (ungefähr) entsprechen. Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz folgende Kriterien erfüllt:
- Belieferung von mindestens 20 Standorten
- Jährliches Umsatzvolumen von mindestens 1.000.000,00 €/netto
- Logistiksystem bedient sich eines Online-Shops als Bestellplattform
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Ausführung von mindestens drei vergleichbaren Dienstleistungen. Als vergleichbar gelten Leistungen, die bezüglich ihres Umfangs und der Qualität der in der...”
Text
Ausführung von mindestens drei vergleichbaren Dienstleistungen. Als vergleichbar gelten Leistungen, die bezüglich ihres Umfangs und der Qualität der in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistung (ungefähr) entsprechen. Vergleichbarkeit ist gegeben, wenn die Referenz folgende Kriterien erfüllt:
- Belieferung von mindestens 20 Standorten
- Jährliches Umsatzvolumen von mindestens 100.000,00 €/netto
- Logistiksystem bedient sich eines Online-Shops als Bestellplattform
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 153-406889 (2021-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 4 800 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Durch eine verfahrensgegenständliche Rahmenvereinbarung soll die Versorgung der bayerischen Bereitschaftspraxen, die über das gesamte Gebiet des Freistaats...”
Beschreibung der Beschaffung
Durch eine verfahrensgegenständliche Rahmenvereinbarung soll die Versorgung der bayerischen Bereitschaftspraxen, die über das gesamte Gebiet des Freistaats Bayern verteilt sind, mit Sprechstundenbedarf, Praxisbedarf, Medikamenten, Büromaterial und sonstigem Betriebsbedarf gedeckt werden.
Für den Auftraggeber ist es von überragender Bedeutung, dass die termingerechte (vgl. Ziff. 9 der besonderen Vertragsbedingungen) Versorgung der Bereitschaftspraxen mit den verfahrensgegenständlichen Gütern, auch im Falle von Lieferengpässen, gleich aus welchen Gründen, stets sichergestellt ist. Der Bieter hat im Rahmen des Vergabeverfahrens sein Konzept zur Erfüllung dieser Anforderung vorzulegen, welches nicht nur Gegenstand der Angebotswertung (vgl. Dokument „Wertungskriterien“) sondern auch Bestandteil des zu schließenden Vertrages ist.
Der durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellende Online-Shop soll eine elektronische Einkaufsplattform (vergleichbar mit Plattformen wie www.amazon.de) darstellen, der eine möglichst effiziente und selbstständige Bestellung der Artikel durch die, durch den Auftraggeber zu bestimmenden, Nutzer zu ermöglichen hat.
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber dabei für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung die uneingeschränkte Nutzung der Software und gewährleistet deren Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit. Das System muss über entsprechende Vorkehrungen zur Datensicherheit verfügen. Der Online-Shop muss in seiner technischen Konzeption, seiner Funktionalität und seiner Benutzeroberfläche dem entsprechen, was zum Zeitpunkt der Ausschreibung Standard für Online-Shops ist (Nutzung auf mobilen Endgeräten, regelmäßige Updates, professionelle Suchfunktion, etc.). Dem Angebot ist eine Präsentation (z.B. Screenshots, Link zu Demo-Version, etc.) beizugeben. Die Präsentation muss eine Bewertung des Layouts und der Funktionalität des Onlineshops ermöglichen und ist Gegenstand der Wertung (vgl. Dokument „Wertungskriterien“).
Das Nutzungsrecht des Online-Shops besteht nur für vom Auftraggeber berechtigte Personen (definierte Personengruppe der Nutzer und Führungskräfte der einzelnen BPxen). Dritte, die von diesem Personenkreis nicht umfasst sind, sind durch technische Vorkehrungen von der Nutzung auszuschließen (vgl. hierzu die Bestimmungen in den besonderen Vertragsbedingungen).
In den BPxen wird ein Kernsortiment genutzt, welches in dem Online-Shop zur Bestellung zu hinterlegen ist. Das Kernsortiment ist dabei nicht fix definiert, sondern kann auf Wunsch des Auftraggebers Änderungen und Anpassungen unterliegen. Eine detaillierte Beschreibung des Sortiments befindet sich im Leistungsverzeichnis unter dem Unterpunkt 2. Leistungsumfang/-gegenstand.
Bei Änderungen des Auftragssortiments (vor allem bei Nichtverfügbarkeiten und Beschaffungsschwierigkeiten von Materialien) hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch bei der Hinzu- oder Herausnahme von Produkten, Veränderung von Produkten durch den Hersteller, Veränderung von Packungseinheiten und ähnliche Änderungen. Diese Veränderungen müssen auch den Nutzern des Online-Shops auf der Startseite und den Produktunterseiten unkompliziert kenntlich gemacht werden. Bei Nichtverfügbarkeiten sind dem Auftraggeber gleichwertige Ersatzprodukte anzubieten. Bei der Hinzunahme von Produkten ist der Auftraggeber durch den Auftragnehmer bezüglich deren Auswahl einzubinden. Bestellungen (Einzelaufträge) über den Online-Shop werden nach den Bestimmungen des Kaufvertragsrechts des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie des Handelsgesetzbuches abgewickelt (HGB), sofern in den dieser Vergabe zu Grunde liegenden Vertragsunterlagen nichts Anderweitiges bestimmt ist.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal um jeweils 12 Monate bis zu einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten, wenn der Vertrag nicht spätestens 3...”
Beschreibung der Optionen
Die Rahmenvereinbarung verlängert sich zweimal um jeweils 12 Monate bis zu einer maximalen Laufzeit von 48 Monaten, wenn der Vertrag nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit durch den Auftraggeber schriftlich gekündigt wird. Nach Ablauf von 48 Monaten endet die Laufzeit, ohne dass es hierzu einer Kündigung bedarf.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 129-341912
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvereinbarung zur Beschaffung von Praxisbedarf für Bayerische Bereitschaftspraxen”
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-07 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Sternapotheke am Hasselbachplatz e.K.
Postanschrift: Bördestraße 3
Postort: Hohe Börde OT Irxleben
Postleitzahl: 39167
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 39204916241📞
E-Mail: boris.osmann@sternapo.de📧
Fax: +49 3920491611200 📠
Region: Börde🏙️
URL: www.sternapo.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 800 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 4 800 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber Nr. 1 gegen § 134 verstoßen hat oder Nr. 2 den...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein öffentlicher Auftrag ist gem. § 135 GWB von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber Nr. 1 gegen § 134 verstoßen hat oder Nr. 2 den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Die Unwirksamkeit nach § 135 GWB Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn - der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
- der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
- der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach § 135 GWB Abs. 3 S. 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Quelle: OJS 2021/S 198-516316 (2021-10-07)