Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Anzahl geeigneter Mitarbeiter:
Der Bieter muss über mindestens 3 Mitarbeiter verfügen, die er für die vorliegend ausgeschriebenen Wartungen einsetzen kann und die bezüglich der zu wartenden IMS RAID M 100 folgende Anforderungen erfüllen: umfassende Kenntnisse über das Messprinzip, umfassende Kenntnisse der Funktionsweise, Bedienung, Instandhaltung und Wartung des Messgeräts.
Die Anzahl entsprechender Mitarbeiter ist im Angebot anzugeben. Hierzu nutzen Sie bitte den Vordruck Informationen zur Auftragnehmerin und zum Angebot.
Referenzen:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages,
— Zeitraum der Leistungserbringung,
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 3 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist).
— Die Referenzen müssen von mindestens 3 verschiedenen Auftraggebern stammen (pro Auftraggeber ist eine geeignete Referenz ausreichend, d. h. insgesamt sind mindestens 3 Referenzen erforderlich).
— Die Referenzen müssen Instandhaltungsleistungen (Wartung, Kalibrierung oder Reparatur) für IMS vom Typ RAID-M100 enthalten.
— Die genannten Referenzleistungen müssen abgeschlossen sein. Noch nicht realisierte Leistungen können nicht berücksichtigt werden.
Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bsp. > 100 000 EUR oder zwischen 100 000 und 200 000 EUR).