Auftragsbekanntmachung (2021-04-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH Einkauf
Postanschrift: Maarweg 271
Postort: Köln
Postleitzahl: 50825
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Ted Winkels
Telefon: +49 221/9221904📞
E-Mail: einkauf@awbkoeln.de📧
Fax: +49 221/9221915 📠
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: http://www.awbkoeln.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E99383283🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Abfallwirtschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Arbeitssicherheitsschuhen
Produkte/Dienstleistungen: Fußbekleidung mit Zehenschutz aus Metall📦
Kurze Beschreibung: Lieferung von Arbeitssicherheitsschuhen.
1️⃣
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Arbeitssicherheitsschuhen (S3) im Zeitraum vom 1.7.2021 bis zum 30.6.2024.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2024-06-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Optionale Verlängerung bis zum 30.6.2025
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-05-12
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-05-12
10:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postort: Köln
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Hinsichtlich der Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer wird darauf hingewiesen, dass ein solcher regelmäßig nur dann...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Hinsichtlich der Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer wird darauf hingewiesen, dass ein solcher regelmäßig nur dann zulässig sein wird, soweit er nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 071-180355 (2021-04-08)