Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Ausschreibungsanerkennung:
Der Bieter erklärt hiermit,
1. dass er diese Ausschreibung auf ihre Vollständigkeit hin überprüft hat,
2. dass der Text in der Ausschreibung nicht unverständlich und nicht mehrdeutig ist,
3. dass bei evtl. Rückfragen eine ausreichende Klärung erfolgte,
4. dass er alle sonstigen preisbeeinflussenden Umstände geprüft und gewertet hat,
5. dass er über die Bestimmungen der VOL/A und VOL/B informiert ist,
6. dass über das Vermögen des Unternehmens weder ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist,
7. dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet oder in einer gleichartigen Situation gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften,
8. dass das Unternehmen in den letzten zwei Jahren in früheren Vergabeverfahren an Preisabsprachen nicht beteiligt war und gegen das Unternehmen keine Ermittlungen des Bundeskartellamtes wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen geführt werden,
9. dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachkommt,
10. dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Lieferungen/Leistungen erfüllt sind,
11. dass er zur Erfüllung der Leistung ausschließlich Arbeitnehmer beschäftigt, die ordnungsgemäß angemeldet und sozialversichert sind,
12. dass das Unternehmen in den letzten 2 Jahren seinen Verpflichtungen aus dem Gesetz über die Beschäftigung Schwerbehinderter ordnungsgemäß nachgekommen ist,
13. dass er diese Ausschreibung ohne Einschränkung durch seine Unterschrift als maßgeblichen Vertragsbestandteil rechtsverbindlich anerkennt,
14. dass ihm bewusst ist, dass eine wissentlich falsche Angabe in der Erklärung den Ausschluss von der Auftragserteilung sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grunde führen und eine Meldung des Ausschlusses und der Ausschlussdauer an die Informationsstelle/das Vergaberegister zur Folge haben kann.