Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Straßensanierungsprodukten

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover

Es wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Straßensanierungsprodukten für die Landesstraßenbaubehörde sowie die Straßenmeistereien in Niedersachsen ausgeschrieben.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. den Angebotsvordrucken zu den Losen 1-10 zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Web-Shop des Logistik Zentrum Niedersachsen eingestellt und als Online-Bestellungn abgerufen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-18.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-01-18 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-01-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen)
Referenznummer: 077-RV-SAM/2019-03.321
Kurze Beschreibung:
Es wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Straßensanierungsprodukten für die Landesstraßenbaubehörde sowie die Straßenmeistereien in Niedersachsen ausgeschrieben. Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. den Angebotsvordrucken zu den Losen 1-10 zu entnehmen. Die Artikel werden in den Web-Shop des Logistik Zentrum Niedersachsen eingestellt und als Online-Bestellungn abgerufen.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Baukonstruktionen und Baustoffe; Bauhilfsprodukte (elektrische Apparate ausgenommen) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Niedersachsen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb – Außenstelle Hannover
Postanschrift: Podbielskistraße 166
Postleitzahl: 30177
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.lzn.niedersachsen.de/ 🌏
E-Mail: michaela.wille@lzn.de 📧
Fax: +49 51189848199 📠
URL der Dokumente: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYTEG/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYTEG 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-02-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 015-030608
ABl. S-Ausgabe: 15
Zusätzliche Informationen
2 Personen der Vergabestelle – Vier-Augen-Prinzip

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es wird eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Straßensanierungsprodukten für die Landesstraßenbaubehörde sowie die Straßenmeistereien in Niedersachsen ausgeschrieben.
Weitere Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung – Technischer Teil (Teil B) inkl. den Angebotsvordrucken zu den Losen 1-10 zu entnehmen.
Die Artikel werden in den Web-Shop des Logistik Zentrum Niedersachsen eingestellt und als Online-Bestellungn abgerufen.
Geschätzter Gesamtwert: 2 121 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Los 1
Losnummer: Los 1: Reparaturasphalt OPA
Kurze Beschreibung:
Die einzelnen Artikel zu den Losen 1-10 werden in den Web-Shop des Logistik Zentrum Niedersachsen eingestellt und als Online-Bestellungen von den Straßenmeistereien und der Landesstraßenbaubehörde des Landes Niedersachsen abgerufen.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach der ersten Vertragslaufzeit von 24 Monaten und Preisbildung kann einseitig durch den Auftraggeber um jeweils 12 weitere Monate verlängert werden. Der Vertrag endet spätestens nach 4 Jahren.
Bezeichnung des Loses: Los 10
Losnummer: Los 10: Reparaturasphalt HMG
Kurze Beschreibung: Los 10: Reparaturasphalt HMG liefern (Gebindegröße max. 25 kg)
Beschreibung der Verlängerungen:
Nach der ersten Vertragslaufzeit von 24 Monaten und Preisbildung kann einseitig durch den Auftraggeber um jeweils 12 weitere Monate verlängert werden. Der Vertrag endet spätestens nach 4 Jahren
Beschreibung der Optionen: 2x um jeweils 12 weitere Monate
Bezeichnung des Loses: Los 2
Losnummer: Los 2: Reparaturasphalt KMG-R
Bezeichnung des Loses: Los 3a
Losnummer: Los 3a: Reparaturasphalt KMG-E
Bezeichnung des Loses: Los 3b
Losnummer: Los 3b: Reparaturasphalt KMG-F
Bezeichnung des Loses: Los 4
Losnummer: Los 4: Reparaturasphalt KMG-L
Bezeichnung des Loses: Los 5a
Losnummer: Los 5a: Reparaturasphalt KMG-E
Kurze Beschreibung:
Bei den Losen zum Reparaturasphalt ist die jeweilige Körnung in den einzelnen Losen zu beachten!
Bezeichnung des Loses: Los 5b
Losnummer: Los 5b: Reparaturasphalt KMG-F
Beschreibung der Optionen: 2x zu jeweils 12 weiteren Monaten
Bezeichnung des Loses: Los 6
Losnummer: Los 6: Polymermodifizierte Bitumenemulsion
Bezeichnung des Loses: Los 7
Losnummer: Los 7: Fugenvergussmasse gemäß TL FUG-Stb 15
Beschreibung der Optionen: 2x jeweils um weitere 12 Monate
Bezeichnung des Loses: Los 8
Losnummer: Los 8: Bitumenentferner in Aerosoldosen
Bezeichnung des Loses: Los 9
Losnummer: Los 9: Bitumenbeschichtung
Kurze Beschreibung: Los 9 Bitumenbeschichtung (Abnahme pro Karton)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Niedersachsen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Mit dem Angebot sind sämtliche der nachfolgend unter diesem Abschnitt, den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen.
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Mehrere Unternehmen können sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen. Beabsichtigt ein Bieter sich mit einer Bietergemeinschaft an dem Vergabeverfahren zu beteiligen, hat er die hierfür maßgeblichen Gründe schriftlich mitzuteilen und zusammen mit dem Angebot vorzulegen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind sämtliche hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils von allen Mitgliedern bzw. dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde (gemäß den Teilnahmebedingungen gem. § 47 Abs. 1 VgV der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen („Eignungsleihe“). In diesem Fall hat der Bieter diese anderen Unternehmen (Dritte) in seinem Angebot zu benennen und die unter den Abschnitten „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ und „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“ bezeichneten Erklärungen, Nachweise und Angaben (Unterlagen) für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bieter auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bieter die hier aufgeführten Eigenerklärungen jeweils auch von diesen benannten Dritten im Angebot beizubringen.
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Ferner sind – auf Verlangen der Vergabestelle – bis zur Vergabeentscheidung die Unterauftragnehmer zu benennen und Erklärungen der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Dritten bzw. Unterauftragnehmer zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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B. Die geforderten Eignungsunterlagen bzgl. dieses Abschnitts im Einzelnen:
— Angaben zur Firma und zum Firmenprofil (näheres ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Vordruck zu entnehmen),
— ggf. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von
Subunternehmen,
eignungsrelevanten Dritten,
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die Erklärungen hinsichtlich der Bonität des Unternehmens und des Umsatzes sind im Vordruck „Angaben zur Firma und zum Firmenprofil“ enthalten (siehe Abschnitt Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister).
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Mindeststandards:
— Datenblätter für die angebotenen Produkte (alle Lose),
— EG-Sicherheitsdatenblätter, falls diese Forderung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-Verordnung) besteht – für die Lose 1 bis 5b,
— Nachweis der Gesteinskörnung gem. DIN EN 13043 (für Los 1 bis 5b sowie Los 10).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise für die Lose 1 bis 5b sowie 10
— Verarbeitungshinweise,
— Allgemeines
Name und Anschrift des Herstellers
Ausgabedatum der Herstellerklärung
Bezeichnung der Produktionsstätte
Bezeichnung der Art und Sorte des Reparaturasphaltes
— Baustoffe
Jede Lieferkörnung: Hersteller und Art
Bindemittel: Hersteller, Art und Sorte
Füller (sofern vorhanden): Hersteller und Art
Zusätze: Art, Lösemittel (falls vorhanden)
Alle Baustoffe: Prüfergebnisse gemäß Anhang B der H RepA
— Reparaturasphalt
Vorgesehener Verwendungszweck
Sollzusammensetzung
Ergebnisse gemäß Anhang B der H RepA
Nachweis des Bieters für Los 7:
Die Ergebnisse der werkseigenen Produktionskontrolle und der Fremdüberwachung gemäß TL FUG-StB 15 sind in Form von Prüfzeugnissen vorzulegen.
Eigenerklärung des Bieters, dass die aufgeführte Lagerfähigkeit bei gleichbleibender Verarbeitbarkeit für die angebotenen Produkte hinsichtlich der vorgegebenen Zeitvorgaben durch ihn für mind. 6 Monate
Nach Auslieferung schriftlich garantiert wird.
Darstellung der Lieferkontinuität. Die Darstellung soll eine möglichst ausführliche Beschreibung der betriebsinternen Vorgangsbearbeitung bis zur Zustellung der Ware enthalten, insbesondere in zeitlicher Hinsicht und zum Thema Problembewältigung bei absehbaren Lieferverzögerungen. Des Weiteren hat der Bieter in seiner Darstellung anzugeben, ob eine betriebseigene Lagerung der Artikel vorgesehen ist oder ob und wie die zu liefernden Bedarfe seinerseits noch von Vorlieferanten geordert werden müssen.
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Die Darstellung der Lieferkontinuität dient zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit des Bieters und wird nicht bewertet.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Baustoffe und Baustoffgemische
Gesteinskörnungen müssen den TL Gestein-StB entsprechen. Die Affinität zum verwendeten Bitumen ist mit dem Rolling-Bottle-Test nach DIN EN 12697-11 nachzuweisen. Bei Verwendung von Straßenbaubitumen oder Polymermodifiziertem Bitumen (PmB) müssen diese den Anforderungen der TL Bitumen-StB bzw. den DIN EN 12591 / 14023 entsprechen. Bei Verwendung von kationischen Bitumenemulsionen oder polymermodifizierten kationischen Bitumenemulsionen müssen diese den Anforderungen der TL BE-StB bzw. den DIN EN 13808 entsprechen.
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Bei Verwendung von verschnittenen und/oder gefluxten Bitumen müssen diese den Anforderungen der DIN EN 15322 entsprechen. Die angegebenen Mindest-Bindemittelgehalte beziehen sich auf die Rohdichte eines Gesteinskörnungsgemisches von 2,65 g/cm

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-04-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-02-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Elektronische Angebotsöffnung der Vergabestelle in Hannover
Zusätzliche Informationen: 2 Personen der Vergabestelle – Vier-Augen-Prinzip

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXQ6YYHYTEG/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHYTEG

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131151334 📞
E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de 📧
Fax: +49 4131152943 📠
Internetadresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
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§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
„Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten:
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.“
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§ 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet:
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...]
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.“
Quelle: OJS 2021/S 015-030608 (2021-01-18)