Rahmenvereinbarung zur Organisation, Durchführung und Nachbetreuung von Kontroll- und Informationsreisen für Vertreter von ausländischen Behörden nach Deutschland

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Rahmenvereinbarung zur Organisation, Durchführung und Nachbetreuung von Kontroll- und Informationsreisen für Vertreter von ausländischen Behörden nach Deutschland

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-13. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-09.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-08-09 Auftragsbekanntmachung
2021-10-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-08-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung
Referenznummer: 214-02.05-20.0207-21-I-F
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung zur Organisation, Durchführung und Nachbetreuung von Kontroll- und Informationsreisen für Vertreter von ausländischen Behörden nach Deutschland
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Dienstleistungen für die öffentliche Verwaltung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Postanschrift: Deichmanns Aue 29
Postleitzahl: 53179
Postort: Bonn
Kontakt
Internetadresse: https://www.ble.de 🌏
E-Mail: maria.siekmeyer-salvan@ble.de 📧
Fax: +49 3018106845-3379 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=407556 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe-online.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-09 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-13 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-13 📅
Datum des Beginns: 2021-11-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 156-412923
ABl. S-Ausgabe: 156
Zusätzliche Informationen
entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Organisation, Durchführung und Nachbetreuung von jährlich bis zu 20 Kontroll- und Informationsreisen für Vertreter ausländischer Behörden nach Deutschland nach konkreten Vorgaben (Reiseziele, Betriebe usw.) des Auftraggebers.
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Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung kann bis zu zweimal um jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu den bestehenden Bedingungen bis zum 31. Dezember 2024 bzw. bis zum 31. Dezember 2025 zu verlängert werden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Informationen bezüglich des Ausführungsortes sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen).
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u. a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
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• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen).
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine ausgefüllte Eigenerklärung zur Einhaltung des Datenschutzrechts in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird u. a. festgestellt, ob die vom Bieter genannten Maßnahmen ausreichend sind.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
-Referenzen technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bieter weist geeignete Referenzen (mind. eine, idealerweise zur Minimierung des Prüfaufwands aber höchstens vier) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der ab August 2018 erbrachten wesentlichen Leistungen, mit Angabe des Werts, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes [Angabe Beginn (Zuschlags-/Auftragserteilung) bestehend aus Tag, Monat und Jahr sowie Ende (Durchführungszeitraum der Reise), bestehend aus Datum von bis (jeweils Tag, Monat und Jahr)] sowie des öffentlichen bzw. privaten Empfängers (möglichst inkl. Kontaktdaten), nach. Diese Referenzen sollen mit Blick auf die zu vergebende Rahmenvereinbarung Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben können und müssen mindestens die Erfüllung der folgenden Anforderungen belegen:
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-Erfahrung in der Durchführung von vergleichbaren Delegationsreisen (z. B. Journalistenreisen, Ministerialreisen) mit wirtschaftlichem Kontext zur Agrar- und Ernährungswirtschaft innerhalb Deutschlands; alternativ Erfahrung in der Durchführung von vergleichbaren Delegationsreisen mit wirtschaftlichem Kontext zu anderen Branchen als die der Agrar- und Ernährungswirtschaft, wenn einschlägige Kontakte zu Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft nachgewiesen werden,
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-breites Fachwissen und Erfahrungen von mindestens zwei Jahren im Bereich Organisation und Projektmanagement für die Organisation, Durchführung und Nachbetreuung der komplexen Kontroll- und Informationsreisen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Die Rahmenvereinbarung soll für Kontroll- und Informationsreisen Anwendung finden, die ab Anfang Januar 2022 durchgeführt werden. Da die Durchführung von Kontroll- und Informationsreisen Anfang Januar 2022 nicht möglich wäre, wenn die Rahmenvereinbarung erst zum 01.01.2022 gilt und der Auftraggeber erst dann die Ausschreibung durchführen könnte, wurde der Beginn 01.11.2021 gewählt, um bereits vorher Kontroll- und Informationsreisen beauftragen zu können. Hinzu kommt, dass mit Beginn der Pandemie (März 2020) keine Kontroll- und Informationsreisen mehr durchgeführt werden konnten, da die momentane Rahmenvereinbarung keine digitalen Kontroll- und Informationsreisen abdeckt. Somit konnten seit dieser Zeit keine Exporterleichterungen für diedeutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft zu Stande kommen. Auch sollte es zwingend vermieden werden, die Rahmenvereinbarung mitten im Jahr enden zu lassen, da uns dies vor organisatorische Probleme stellt, sodass eine Überschreitung der vier Jahre um zwei Monate möglich sein muss.
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Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Die Rahmenvereinbarung soll für Kontroll- und Informationsreisen Anwendung finden, die ab Anfang Januar 2022 durchgeführt werden. Da die Durchführung von Kontroll- und Informationsreisen Anfang Januar 2022 nicht möglich wäre, wenn die Rahmenvereinbarung erst zum 01.01.2022 gilt und der Auftraggeber erst dann die Ausschreibung durchführen könnte, wurde der Beginn 01.11.2021 gewählt, um bereits vorher Kontroll- und Informationsreisen beauftragen zu können. Hinzu kommt, dass mit Beginn der Pandemie (März 2020) keine Kontroll- und Informationsreisen mehr durchgeführt werden konnten, da die momentane Rahmenvereinbarung keine digitalen Kontroll- und Informationsreisen abdeckt. Somit konnten seit dieser Zeit keine Exporterleichterungen für die
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deutsche Agrar- und Ernährungswirtschaft zu Stande kommen. Auch sollte es zwingend vermieden werden, die Rahmenvereinbarung mitten im Jahr enden zu lassen, da uns dies vor organisatorische Probleme stellt, sodass eine Überschreitung der vier Jahre um zwei Monate möglich sein muss.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-13 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Zusätzliche Informationen: entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://www.ble.de/zv 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=407556 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
A)
Die Vergabeunterlagen werden auf www.evergabe-online.de unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt zum Download bereitgestellt.
B)
Der Bieter hat zusätzlich zu den unter III.1 beschriebenen Nachweisen/Erklärungen folgende Dokumente mit Angebotsabgabe vorzulegen:
• Leistungsverzeichnis im aidf-Format (siehe Vergabeunterlagen),
• Angebotsbestätigung (siehe Vergabeunterlagen),
• Eigenerklärung über Personalqualifikationen (siehe Vergabeunterlagen),
• Konzept.
C)
Sämtliche dem Angebot beizufügenden Unterlagen sind den
Teilnahmebedingungen und der Checkliste (siehe Vergabeunterlagen) zu entnehmen.
D)
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch auf der e- Vergabe-Plattform des Bundes www.evergabe-online.de ("Meine e-Vergabe") über die Funktion "Angebot abgeben" einzureichen. Es ist kein zip-Ordner zu verwenden.
Angebote, welche auf anderem Wege, z. B. dem Postweg,
persönlich, per E-Mail, per Fax oder über die Funktion "Vergabestelle kontaktieren" der e-Vergabe-Plattform des Bundes ("Meine e-Vergabe") als Nachricht übermittelt werden, sind ausgeschlossen und können nicht berücksichtigt werden.
E)
Eventuelle Fragen sowie deren Beantwortung und ggf. ergänzende Dokumente werden allen potenziellen Bietern ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe- Plattform des Bundes zur Verfügung gestellt und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten (siehe Vergabeunterlagen). Eine
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direkte Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber ist nicht gestattet.
F)
Bietergemeinschaften
Im Angebot sind jeweils die Mitglieder sowie eines der Mitglieder als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen (§ 53 Abs. 9
VgV). Eine Darlegung der einzelnen Zuständigkeiten ist dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft verpflichten sich für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag
entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung. Die Eigenerklärungen zu §§ 123, 124 GWB, § 19
MiLoG, § 21 AEntG sind von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben. Sonstige Eignungsnachweise sind mindestens von demjenigen Mitglied zu erbringen, das die betreffende (Teil-) Leistung ausführen soll. Sofern beabsichtigt
ist, eine Bietergemeinschaft zu bilden, ist das Formular "Erklärung zur Gründung einer Bietergemeinschaft" auf
www.ble.de/zv vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft zugelassen.
G)
Nachunternehmen/Unteraufträge
Der Bieter soll sich insbesondere bei Großaufträgen bemühen, Unteraufträge an kleine und mittlere Unternehmen in dem
Umfang zu erteilen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann. Für den Fall
der Weitergabe von Leistungen sind mit dem Angebot die vorgesehenen Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und Art und Umfang der Unterauftragsvergabe zu beschreiben
(§ 36 Abs. 1 VgV). Zudem ist dem Angebot eine Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers beizufügen,
aus der hervorgeht, dass im Falle der Zuschlagserteilung eine
Zusammenarbeit mit dem bietenden Unternehmen erfolgt.
H)
Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen. Im Übrigen gilt ausschließlich deutsches Recht.
I)
Die gesamte Korrespondenz ist in deutscher Sprache abzufassen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
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Quelle: OJS 2021/S 156-412923 (2021-08-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 206-538741
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 156-412923
ABl. S-Ausgabe: 206
Zusätzliche Informationen
Die Angabe unter II.2.5 erfolgt aus technischen Gründen. Die wirtschaftlichsten Angebote wurden nach der einfachen Richtwertmethode ermittelt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen: Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Informationen:
Die Angabe unter II.2.5 erfolgt aus technischen Gründen. Die wirtschaftlichsten Angebote wurden nach der einfachen Richtwertmethode ermittelt.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-19 📅
Name: DEULA Nienburg GmbH
Postanschrift: Max-Eyth-Str. 2
Postort: Nienburg
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland 🇩🇪
Nienburg (Weser) 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Name: GEFA Exportservice GmbH
Postanschrift: Gertraudenstrasse 20
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land: Berlin 🏙️
Name: enviacon GmbH
Postanschrift: Schlossstr. 26
Postleitzahl: 12163
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Angaben unter II.1.7) und V.2.4) erfolgen rein aus technischen Gründen und geben nicht die tatsächliche Auftragssumme, die nicht veröffentlicht wird, wieder.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit i. S. v. § 135 Abs. 1 GWB endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2021/S 206-538741 (2021-10-19)