Rahmenvereinbarung zur Verwertung von PPK-Abfall aus dem Landkreis Rostock

Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 12 500 – 13 900 Mg Altpapier (PPK-Abfall) aus dem Landkreis Rostock (überwiegend aus privaten Haushaltungen) sowie ggf. der vorherige Transport von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 1.1.2022. Die Sammlung des PPK-Abfalls und die Beförderung zur Übergabestelle sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Auswahl von maximal 5 Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird. Die Unternehmen mit abgeschlossenem Rahmenentsorgungsvertrag sind dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneuter Aufforderung zur Angebotsabgabe um die vierteljährlichen Einzelaufträge zur PPK-Abfall-Verwertung zu bewerben.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-04-14.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-04-14 Auftragsbekanntmachung
2022-01-10 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Recycling von Siedlungsabfällen
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 12 500 – 13 900 Mg Altpapier (PPK-Abfall) aus dem Landkreis Rostock (überwiegend aus privaten Haushaltungen) sowie ggf. der vorherige Transport von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 1.1.2022. Die Sammlung des PPK-Abfalls und die Beförderung zur Übergabestelle sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Auswahl von maximal 5 Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird. Die Unternehmen mit abgeschlossenem Rahmenentsorgungsvertrag sind dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneuter Aufforderung zur Angebotsabgabe um die vierteljährlichen Einzelaufträge zur PPK-Abfall-Verwertung zu bewerben.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Recycling von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Landkreis Rostock 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Rostock, Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Postanschrift: An der Schanze 9
Postleitzahl: 18273
Postort: Güstrow
Kontakt
Internetadresse: http://www.abfall-lro.de 🌏
E-Mail: ines.kaempf@lkros.de 📧
Telefon: +49 3843755-70420 📞
Fax: +49 384375570842 📠
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E49784987 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-04-14 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-19 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 075-192071
ABl. S-Ausgabe: 75
Zusätzliche Informationen
Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal „subreport ELViS“ an die unter I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen über das Vergabeportal „subreport ELViS“ veröffentlicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u.a. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann. — Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen: — Angebotsschreiben mit Anlagen, — Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, — Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts, — Besondere Vertragsbedingungen, — Urkalkulation (Bereitstellung als PDF-Datei verschlüsselt mit einem Kennwort), — Für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, s. Formular F9 zu Kap. IV. der Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen). — Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern, — Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet, — Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 12 500 – 13 900 Mg Altpapier (PPK-Abfall) aus dem Landkreis Rostock (überwiegend aus privaten Haushaltungen) sowie ggf. der vorherige Transport von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 1.1.2022. Die Sammlung des PPK-Abfalls und die Beförderung zur Übergabestelle sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
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Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Auswahl von maximal 5 Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird. Die Unternehmen mit abgeschlossenem Rahmenentsorgungsvertrag sind dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneuter Aufforderung zur Angebotsabgabe um die vierteljährlichen Einzelaufträge zur PPK-Abfall-Verwertung zu bewerben.
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Die PPK-Fraktionen werden gemischt (Papier, Pappe und Kartonagen) und unsortiert erfasst und dem Auftragnehmer gemischt und unsortiert sowie zu Ballen der Qualität 1.02 (Gemischte Ballen) verpresst übergeben. Nach Übernahme der PPK-Fraktionen sind die PPK-Abfälle zur angebotenen Verwertungsanlage zu transportieren und dort einer ordnungsgemäßen schadlosen Verwertung gem. den geltenden rechtlichen Bestimmungen zuzuführen. Die Verwertung des PPK-Abfalls schließt auch die ordnungsgemäße Entsorgung ggf. anfallender Störstoffe mit ein.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 489 600 EUR 💰
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: AB18
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Übergabestellen zur Abholung von PPK-Abfall a) ALBA Nord GmbH, Up de Schnur 2, 18146 Rostock b) Veolia Umweltservice Nord GmbH
Tannenweg 25
18059 Rostock

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Erklärung zur Übersicht über den Bieter und zu Angaben zum Bieter (einschließlich zur Unternehmensstruktur bzw. Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses),
— Ggf. Angaben zum Einsatz von Unterauftragnehmern mit Angabe der Leistungsbereiche; freiwillige Angabe, wer für bestimmte Leistungen als Unterauftragnehmer vorgesehen ist,
— Ggf. Abgabe einer Erklärung der Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärung des Bieters, dass – er die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt,
— er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt hat,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 21 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG) sowie nach § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG).
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Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach Maßgabe von § 50 VgV (vgl. § 48 Abs. 3 VgV). Diese ist ggf. dem Angebotsschreiben beizulegen. Bieter können eine bereits bei einer früheren Auftragsvergabe verwendete EEE wiederverwenden, sofern sie bestätigen, dass die darin enthaltenen Informationen weiterhin zutreffend sind. Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle bei der Übermittlung einer EEE den Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern kann, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 49 VgV geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Vergabeverfahrens erforderlich ist. Vor einer Zuschlagserteilung wird der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Zuschlag erteilen will, auffordern, die geforderten Unterlagen beizubringen (vgl. § 50 Abs. 2 VgV). Auf die Ausnahmeregelung in § 50 Abs. 3 VgV wird Bezug genommen;
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Es wird auf die Eignungsvermutung gem. § 48 Abs. 8 VgV hingewiesen, sofern der Bieter in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Art. 64 der Richtlinie 2014/24/EU genügt. Hierfür hat der Bieter die Zertifikats-Nr. bei der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (PQ-VOL) anzugeben.
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2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von
Steuern und Abgaben (nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständige Finanzbehörde solche Nachweise nicht erteilt, was vom Bieter zu belegen ist,
Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitnehmer versichert sind – nicht älter als 6 Monate); die Pflicht zur Vorlage entfällt, falls die für den Bieter zuständigen Sozialversicherungsträger solche Nachweise nicht erteilen, was vom Bieter zu belegen ist,
— Aktueller (d.h. bei Vorlage noch gültiger) Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister (nicht älter als 6 Monate) und Vorlage eines aktuellen Gewerberegisterauszugs gem. § 150 GewO,
— Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (sofern diese verfügbar sind).
2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen i.S.v. § 45 Abs. 1 Nr. 2 VgV,
— Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen des Auftraggebers die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Mit dem Angebot sind vorzulegen:
— Eigenerklärung des Bieters, dass er während der gesamten Vertragslaufzeit über ausreichende Kapazitäten zur Erbringung der in der Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen verfügen wird,
— Referenzangaben zu Leistungen, die mit der zu erbringenden Leistung vergleichbar sind, nach Maßgabe nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV, wobei eine Auftraggeberbestätigung (zunächst) nicht beigefügt werden muss. Der Ausführungszeitraum der Referenzleistungen muss mindestens mit einem Jahr innerhalb der letzten 3 Jahre vor der Bekanntmachung der vorliegenden Ausschreibung liegen. Für alle Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
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— Nennung des Auftraggebers und des Anspruchspartners (mit Tel.),
— Beschreibung des Leistungsumfangs,
— Auftragssumme (netto),
— Ausführungszeitraum,
— Nachweis über die Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzung/Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen,
— Eigenerklärung über das Bestehen einer angemessenen und gültigen Betriebshaftpflichtversicherung für den konkreten Leistungsbereich, alternativ eine Erklärung, dass für den Fall der Beauftragung eine solche Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn besteht. Die Versicherung muss etwaige Ansprüche aus diesem Vertrag über mind. 1 Mio. EUR für Personen-/ Sachschäden und mind. 1 Mio. EUR für Vermögensschäden decken. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also 2-fach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Die Betriebshaftpflichtversicherung hat beim Einsatz von Unterauftragnehmern auch Ansprüche aus Auswahlverschulden zu decken. Der Abschluss der Versicherung ist zum Leistungsbeginn unaufgefordert nachzuweisen,
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— Beschreibung des voraussichtlichen Verwertungsweges der PPK-Abfälle. Bei den Angaben zu Verwertungs- und Sortieranlagen muss es sich nur um die Angabe einer Anlage handeln, die während der Vertragslaufzeit genutzt werden kann, um sicherzustellen, dass eine ordnungsgemäße Leistungserbringung möglich ist.
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2) Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Nähere Angaben zu den Verwertungswegen- und anlagen, Vorlage von Bereitschaftserklärungen zur Abfallannahme von den Betreibern der benannten Anlagen,
— Auskünfte zur Genehmigung der Verwertungsanlage,
— Vorlage einer Bereitschaftserklärung des Anlagenbetreibers bei Zwischenhändlern sowie Bestätigung des Zwischenhändlers, den dargestellten Verwertungsweg für die vom Rahmenentsorgungsvertrag erfasste Menge vorsehen zu wollen,
— Vorlage von Auftraggeberbestätigungen zu den im Angebot angegebenen Referenzen,
— Nachweis zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn,
— Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung,
— Für Unterauftragnehmer sind auf Verlangen der Auftraggeberin die gleichen Nachweise und Erklärungen wie für den Hauptauftragnehmer vorzulegen (unter Beachtung der ggf. bestehenden Besonderheiten bei der Nachweiserbringung für Unterauftragnehmer).

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-27 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.abfall-lro.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E49784987 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen:
Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal „subreport ELViS“ an die unter I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen.
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Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen über das Vergabeportal „subreport ELViS“ veröffentlicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u.a. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind.
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Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann.
— Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
— Angebotsschreiben mit Anlagen,
— Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
— Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts,
— Besondere Vertragsbedingungen,
— Urkalkulation (Bereitstellung als PDF-Datei verschlüsselt mit einem Kennwort),
— Für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i. S. d. § 47 VgV zu führen (z. B.
Verpflichtungserklärung, s. Formular F9 zu Kap. IV. der Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen).
— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern,
— Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet,
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— Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3855885164/5165 📞
Fax: +49 3855884855817 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber wird die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mit der Vorabinformation über den frühesten Zeitpunkt des vorgesehenen Vertragsschlusses in Textform informieren. 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bieter ist der Vertragsschluss möglich.
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Wird die Vorabinformation nach § 134 GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 Satz 2 GWB). Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Auf das Vergabeverfahren findet das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl I, S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 9. März 2021 (BGBl. I S. 327) geändert worden ist, Anwendung.
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§ 160 GWB lautet auszugsweise:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […]
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Wir weisen darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Auftragnehmer an die Vergabekammer wenden.
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Wir weisen schließlich darauf hin, dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterlegene Partei kostenpflichtig ist.
Quelle: OJS 2021/S 075-192071 (2021-04-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 12.500 - 13.900 Mg Altpapier (PPK-Abfall) aus dem Landkreis Rostock (überwiegend aus privaten Haushaltungen) sowie ggf. der vorherige Transport von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 01.01.2022. Die Sammlung des PPK-Abfalls und die Beförderung zur Übergabestelle sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Auswahl von maximal fünf Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird. Die Unternehmen mit abgeschlossenem Rahmenentsorgungsvertrag sind dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneuter Aufforderung zur Angebotsabgabe um die vierteljährlichen Einzelaufträge zur PPK-Abfall-Verwertung zu bewerben.
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Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-01-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 010-020518
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 075-192071
ABl. S-Ausgabe: 10
Zusätzliche Informationen
Hinweise zu der Bereitstellung der Vergabeunterlagen und zum Erhalt von Bieterinformationen: Die Vergabeunterlagen können nur online über die unter I.3) genannte Internetadresse abgefordert werden. Die Unterlagen stehen nur unter dieser Adresse zum Download bereit und werden nicht postalisch zugeschickt. Fragen zu den Vergabeunterlagen und dem Vergabeverfahren sind ausschließlich über das Vergabeportal „subreport ELViS“ an die unter I.1) genannten Kontaktstelle zu stellen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen und/oder Änderungen an den Vergabeunterlagen werden in Form von Bieterinformationen über das Vergabeportal „subreport ELViS“ veröffentlicht. Alle Bieter sind gehalten, sich eigenständig über eventuelle Änderungen der Vergabeunterlagen zu informieren und diese bei der Erstellung ihrer Angebote zu berücksichtigen. Sie tragen anderenfalls u.a. das Risiko, ein Angebot auf der Grundlage zwischenzeitlich ohne ihr Wissen modifizierter Vergabeunterlagen abzugeben, an das sie rechtlich gebunden sind. Ferner kann auch ein Ausschluss drohen, da das Angebot unzulässige Änderungen der Vertragsunterlagen enthalten kann. — Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen: - Angebotsschreiben mit Anlagen, - Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis, - Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts, - Besondere Vertragsbedingungen, - Urkalkulation (Bereitstellung als PDF-Datei verschlüsselt mit einem Kennwort). — Für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i.S.d. § 47 VgV zu führen (z. B. Verpflichtungserklärung, s. Formular F9 zu Kap. IV. der Vergabeunterlagen oder gleichwertige Erklärungen). — Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern. — Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet. — Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. Hinweis zum Auftrags- und Beschaffungswert: Von der Bekanntmachung des Auftrags- und Beschaffungswert wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 Vergabeverordnung (VgV) abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7 als Gesamtwert 1,00 EUR und jeweils unter V.2.4. als Auftragswert ebenfalls 1.00 EUR eingetragen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Leistungsgegenstand ist die Verwertung von jährlich ca. 12.500 - 13.900 Mg Altpapier (PPK-Abfall) aus dem Landkreis Rostock (überwiegend aus privaten Haushaltungen) sowie ggf. der vorherige Transport von der Übergabestelle zur Verwertungsanlage ab dem 01.01.2022. Die Sammlung des PPK-Abfalls und die Beförderung zur Übergabestelle sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Mehr anzeigen
Gegenstand dieses Ausschreibungsverfahrens ist die Auswahl von maximal fünf Unternehmen, mit denen eine Rahmenvereinbarung geschlossen wird. Die Unternehmen mit abgeschlossenem Rahmenentsorgungsvertrag sind dazu berechtigt, sich im ausgeschriebenen Leistungszeitraum nach erneuter Aufforderung zur Angebotsabgabe um die vierteljährlichen Einzelaufträge zur PPK-Abfall-Verwertung zu bewerben.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Übergabestellen zur Abholung von PPK-Abfall a) ALBA Nord GmbH, Up de Schnur 2, 18146 Rostock b) Veolia Umweltservice Nord GmbH, Tannenweg 25, 18059 Rostock

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-05 📅
Name: Smurfit Kappa Recycling GmbH
Postanschrift: Willicher Damm 143-145
Postort: Mönchengladbach
Postleitzahl: 41066
Land: Deutschland 🇩🇪
Nordrhein-Westfalen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Recon-T GmbH
Postanschrift: Forststraße 20-24
Postort: Schwedt/Oder
Postleitzahl: 16303
Land: Brandenburg 🏙️
Name: ALBA Wertstoffmanagement GmbH
Postanschrift: Franz-Josef-Schweitzer-PLatz 1
Postort: Velten
Postleitzahl: 16727
Name: Waste Paper Trade C.V.
Postanschrift: Zeefbaan 22
Postort: Winschoten
Postleitzahl: 9672
Land: Niederlande 🇳🇱
Name: REMONDIS Trade and Sales GmbH
Postanschrift: Josef-Rethmann-Straße 5
Postort: Lünen
Postleitzahl: 44536
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Mit dem Angebot sind neben den Unterlagen zur Eignung folgende Unterlagen einzureichen:
- Angebotsschreiben mit Anlagen,
- Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis,
- Erläuterung der Vorgehensweise zur Ermittlung des prognostizierten Gesamtentgelts,
- Besondere Vertragsbedingungen,
- Urkalkulation (Bereitstellung als PDF-Datei verschlüsselt mit einem Kennwort).
— Für den Fall, dass sich der Bieter – ggf. auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft – zum Beleg seiner Eignung auf dritte Unternehmen bezieht, ist ein Nachweis i.S.d. § 47 VgV zu führen (z. B.
— Die Vorlage der Nachweise in Kopie ist ausreichend, die Vergabestelle behält sich jedoch vor, zur Prüfung die Nachreichung von Originalen zu fordern.
— Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Erklärungen und Nachweise nach folgender Maßgabe vorzulegen: Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB muss für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h. hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.
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— Bieter aus anderen Mitgliedstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Bescheinigungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen.
Hinweis zum Auftrags- und Beschaffungswert:
Von der Bekanntmachung des Auftrags- und Beschaffungswert wird nach § 39 Abs. 6 Nr. 2 und 4 Vergabeverordnung (VgV) abgesehen. Aus formulartechnischen Gründen wird unter II.1.7 als Gesamtwert 1,00 EUR und jeweils unter V.2.4. als Auftragswert ebenfalls 1.00 EUR eingetragen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. […] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“ Demzufolge ist ein Antrag an die oben genannte Nachprüfungsstelle (Vergabekammer) insbesondere unzulässig, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt wird (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
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Quelle: OJS 2022/S 010-020518 (2022-01-10)