Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Anti-Viren-Software zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien“ in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Hintergrund Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen. Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem so genannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z. B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus soll die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert werden. Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten: — Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen), — Verfahrenshinweise (Stand: 6.11.2019), — Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.9.2019), — Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019), — Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK „Bildung in der digitalen Welt“ (Stand: 09/2018), — Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.7.2018) nebst Anlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Virenschutzsoftwarepaket
Referenznummer: KID_VGS_05/2021
Kurze Beschreibung:
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Anti-Viren-Software zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien“ in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Hintergrund
Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem so genannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z. B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus soll die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert werden.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
— Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen),
— Verfahrenshinweise (Stand: 6.11.2019),
— Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.9.2019),
— Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019),
— Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK „Bildung in der digitalen Welt“ (Stand: 09/2018),
— Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.7.2018) nebst Anlagen.
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Anti-Viren-Software zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien“ in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Hintergrund
Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem so genannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z. B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus soll die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert werden.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
— Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen),
— Verfahrenshinweise (Stand: 6.11.2019),
— Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.9.2019),
— Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019),
— Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK „Bildung in der digitalen Welt“ (Stand: 09/2018),
— Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.7.2018) nebst Anlagen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Virenschutzsoftwarepaket📦
Zusätzlicher CPV-Code: Virenschutzsoftwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-28 📅
Datum des Beginns: 2021-10-11 📅
Datum des Endes: 2025-10-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 144-382171
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an Anti-Viren-Software sowie deutschsprachigen Support aus. Die Mengenangaben berücksichtigen aktuelle Planungen und Bedarfsmeldungen der KITU-Genossenschaft.
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa 230 000 EUR und 250 000 netto.
Diese Mengenangaben können unterschritten werden und stellen keine Mindestabnahmemenge dar.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an Anti-Viren-Software sowie deutschsprachigen Support aus. Die Mengenangaben berücksichtigen aktuelle Planungen und Bedarfsmeldungen der KITU-Genossenschaft.
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa 230 000 EUR und 250 000 netto.
Diese Mengenangaben können unterschritten werden und stellen keine Mindestabnahmemenge dar.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Anti-Viren-Software zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien“ in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Anti-Viren-Software zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien“ in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Hintergrund
Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem so genannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem so genannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z. B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus soll die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert werden.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z. B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus soll die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert werden.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
— Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen),
— Verfahrenshinweise (Stand: 6.11.2019),
— Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.9.2019),
— Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019),
— Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK „Bildung in der digitalen Welt“ (Stand: 09/2018),
— Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.7.2018) nebst Anlagen.
Lieferung von Anti-Viren-Software für Schulen im Kontext der Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien“ in Bezug auf computergestützten Unterricht
Geschätzter Wert ohne MwSt: 230 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an Anti-Viren-Software sowie deutschsprachigen Support aus. Die Mengenangaben berücksichtigen aktuelle Planungen und Bedarfsmeldungen der KITU-Genossenschaft.
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa 230 000 EUR und 250 000 netto.
Diese Mengenangaben können unterschritten werden und stellen keine Mindestabnahmemenge dar.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Vergabestelle schreibt für sich sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die in der unter dem Link „http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU“ aufgeführt sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
— Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Angebotsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen,
— Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Angebotsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen,
— Eigenerklärungen zu §§ 10, 12, 13 LVG LSA und ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 17, 18 LVG LSA,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB,
— Geforderte Erklärungen/Nachweise im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Einschaltung anderer Unternehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden,
— Angaben über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme von 500 000,00 EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadensfall (Kopie). Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme von 500 000,00 EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadensfall (Kopie). Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zum Firmenprofil:
Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur sowie dem Unternehmenskonzept.
— Referenzen:
Einzureichen ist eine Referenz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe:
— des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro),
— der Auftraggeber,
— der Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— des Leistungszeitraums,
— sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung.
Mindeststandards:
Einzureichen ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Vergleichbar sind Referenzen:
— Der letzten 3 Jahre,
— über die Lieferung und Installation von Anti-Viren-Software und
— einen Umsatz von 200 000 EUR mit Schulen oder kommunalen Einrichtungen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen),
— Verfahrenshinweise (Stand: 6.11.2019),
— Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.9.2019),
— Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019),
— Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK „Bildung in der digitalen Welt“ (Stand: 09/2018),
— Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.7.2018) nebst Anlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt
Postort: Halle (Saale)
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345514-1444 📠
Quelle: OJS 2021/S 144-382171 (2021-07-23)
Ergänzende Angaben (2021-08-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Anti-Viren-Software zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Hintergrund
Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbilden-den Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem so genannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus soll die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert werden.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise (Stand: 06.11.2019)
• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.09.2019)
• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019)
• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" (Stand: 09/2018)
• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Anti-Viren-Software zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Hintergrund
Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbilden-den Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem so genannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus soll die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert werden.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise (Stand: 06.11.2019)
• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.09.2019)
• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019)
• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" (Stand: 09/2018)
• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: KID - Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH
Aufgrund eines redaktionellen Fehlers wurde das Leistungskriterium 2.2 Unterstützung Betriebssysteme wie folgt angepasst:Unterstützung von Windows Server 2012, Windows Server 2016 und Windows Server 2019 und Windows 10?
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Anti-Viren-Software zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Anti-Viren-Software zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbilden-den Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem so genannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem so genannten Sondervermögen, das Ende 2018 errichtet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus soll die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert werden.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus soll die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert werden.
• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise (Stand: 06.11.2019)
• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.09.2019)
• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019)
• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" (Stand: 09/2018)
• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen
Forderung zur Erklärung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung unter Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB hinzugefügtDie Anforderung Pkt. 7.6 - ISO 27017-Zertifizierung gestrichen.
Forderung zur Erklärung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung unter Erklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123,124 GWB hinzugefügtDie Anforderung Pkt. 7.6 - ISO 27017-Zertifizierung gestrichen.
ILO-Kernarbeitsnormen unter den Ziffern 5.2.2 – 5.2.5 entfernt,Anforderung unter Punkt 7.2.3 „Lieferumfang" angepasst,Eignungskriterien unter der Ziffer 5.3.2 Steuern, Abgaben oder Beiträge zur Bearbeitung freigegeben.
Quelle: OJS 2021/S 162-426823 (2021-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 250 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an Anti-Viren-Software sowie deutschsprachigen Support aus. Die Mengenangaben berücksichtigen aktuelle Planungen und Bedarfsmeldungen der KITU-Genossenschaft.
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa EURO 230.000,- und 250.000,- netto.
Diese Mengenangaben können unterschritten werden und stellen keine Mindestabnahmemenge dar.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an Anti-Viren-Software sowie deutschsprachigen Support aus. Die Mengenangaben berücksichtigen aktuelle Planungen und Bedarfsmeldungen der KITU-Genossenschaft.
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa EURO 230.000,- und 250.000,- netto.
Diese Mengenangaben können unterschritten werden und stellen keine Mindestabnahmemenge dar.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung von Anti-Viren-Software für Schulen im Kontext der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa EURO 230.000,- und 250.000,- netto.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Vergabestelle schreibt für sich sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die in der unter dem Link "http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU" aufgeführt sind.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-28 📅
Name: Bechtle GmbH
Postanschrift: Torgauer Straße 233
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland 🇩🇪 Leipzig🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 250 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 0345514-1444 📠
Quelle: OJS 2021/S 204-532547 (2021-10-15)