Für die in der Region 20.02 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte »Kleinbaumaßnahmen« zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. €) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 20.02 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
Referenznummer: E_080_423212 hos fep
Kurze Beschreibung:
“Für die in der Region 20.02 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte »Kleinbaumaßnahmen« zu planen und durchzuführen. Die...”
Kurze Beschreibung
Für die in der Region 20.02 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte »Kleinbaumaßnahmen« zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. €) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.