Für die in der Region 21 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte „Kleinbaumaßnahmen“ zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden. Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 21 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-02.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Entwurf und Gestaltung, Kostenschätzung
Referenznummer: E_080_422858 hos fep
Kurze Beschreibung:
Für die in der Region 21 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte „Kleinbaumaßnahmen“ zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 21 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht.
Für die in der Region 21 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte „Kleinbaumaßnahmen“ zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 21 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-28 📅
Datum des Beginns: 2021-12-01 📅
Datum des Endes: 2023-11-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 122-323627
ABl. S-Ausgabe: 122
Zusätzliche Informationen
Kleinbaumaßnahmen unterliegen dem Zuwendungsrecht. Für Kleinbaumaßnahmen gilt derzeit eine Kostenobergrenze von 1,0 Mio. EUR für die Kostengruppen nach DIN 276 KG100-700. Die Abwicklung von Kleinbaumaßnahmen erfolgt nach Regeln des Zuwendungsbaus und des Bundes.
Kleinbaumaßnahmen unterliegen dem Zuwendungsrecht. Für Kleinbaumaßnahmen gilt derzeit eine Kostenobergrenze von 1,0 Mio. EUR für die Kostengruppen nach DIN 276 KG100-700. Die Abwicklung von Kleinbaumaßnahmen erfolgt nach Regeln des Zuwendungsbaus und des Bundes.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die in der Region 21 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte „Kleinbaumaßnahmen“ zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die in der Region 21 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte „Kleinbaumaßnahmen“ zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. EUR) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 21 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 21 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht.
Geschätzter Gesamtwert: 0.01 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Objektplanung
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 21 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht:
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 21 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht:
Los 1: Objektplanung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 0.01 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen: 1x um weitere 24 Monate
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung einmal um weitere 24 Monate
Zusätzliche Informationen:
Kleinbaumaßnahmen unterliegen dem Zuwendungsrecht. Für Kleinbaumaßnahmen gilt derzeit eine Kostenobergrenze von 1,0 Mio. EUR für die Kostengruppen nach DIN 276 KG100-700. Die Abwicklung von Kleinbaumaßnahmen erfolgt nach Regeln des Zuwendungsbaus und des Bundes.
Kleinbaumaßnahmen unterliegen dem Zuwendungsrecht. Für Kleinbaumaßnahmen gilt derzeit eine Kostenobergrenze von 1,0 Mio. EUR für die Kostengruppen nach DIN 276 KG100-700. Die Abwicklung von Kleinbaumaßnahmen erfolgt nach Regeln des Zuwendungsbaus und des Bundes.
Bezeichnung des Loses: Fachplanung Technische Ausrüstung (ELT)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Los 2: Fachplanung Technische Ausrüstung für den Bereich Starkstromanlagen, Fernmelde- und informationstechnische Anlagen und Förderanlagen (ELT).
Bezeichnung des Loses: Fachplanung Technische Ausrüstung HSLK
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung für den Bereich Wärmeversorgungsanlagen (Heizung), Abwasser- Wasser- und Gasanlagen (Sanitär), Lufttechnische Anlagen, Nutzungsspezifische Anlagen, Verfahrenstechnische Anlagen und Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken (HSLK).
Los 3: Fachplanung Technische Ausrüstung für den Bereich Wärmeversorgungsanlagen (Heizung), Abwasser- Wasser- und Gasanlagen (Sanitär), Lufttechnische Anlagen, Nutzungsspezifische Anlagen, Verfahrenstechnische Anlagen und Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken (HSLK).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 80686 München, weitere: Augsburg, Freising, Garching, Weßling, Valley
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 und § 124 GWB,
— Beim Vorliegen eines Ausschlussgrundes gemäß § 123 und §124 GWB Nachweis der Selbstreinigung,
— Erklärung, dass es sich nicht um ein vorbefasstes Unternehmen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB (sowie § 7 VgV) handelt,
— Angaben zur Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VgV,
— Erklärung, dass gemäß § 73 Abs. 3 VgV die Leistungen zu o.g. Bauvorhaben unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erbracht werden,
— Erklärung, dass kein Interessenskonflikt gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB besteht,
— Erklärung zu Unterauftragnehmern gemäß § 36 Abs. 1 VgV und Bewerber-/Bietergemeinschaften gemäß § 43 Abs. 2 VgV,
— Angabe der Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VgV,
— Angabe der Berufsqualifikation gemäß § 75 Abs. 1 oder 2 VGV.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Angabe des Mindestjahresumsatzes gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Mindeststandard: Der jährliche Umsatz für entsprechende Dienstleistungen muss mindestens dem geschätzten Auftragswert der Rahmenvereinbarung im Jahresmittel betragen (Los 1 Objektplanung 232 000 EUR; Los 2 ELT 187 250 EUR; Los 3 HSLK 220 500 EUR). Plant ein Bewerber die Teilnahme an mehreren Losen (2 oder 3), so ist der geforderte jährliche Mindestumsatz in Höhe der Summe der (beiden oder 3) Lose nachzuweisen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindeststandard: Der jährliche Umsatz für entsprechende Dienstleistungen muss mindestens dem geschätzten Auftragswert der Rahmenvereinbarung im Jahresmittel betragen (Los 1 Objektplanung 232 000 EUR; Los 2 ELT 187 250 EUR; Los 3 HSLK 220 500 EUR). Plant ein Bewerber die Teilnahme an mehreren Losen (2 oder 3), so ist der geforderte jährliche Mindestumsatz in Höhe der Summe der (beiden oder 3) Lose nachzuweisen.
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV.
Mindeststandard: Der Bewerber verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR, sowie Sachschäden in Höhe von 1 000 000 EUR.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Mindeststandard: Der Bewerber verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens mit einer Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1 500 000 EUR, sowie Sachschäden in Höhe von 1 000 000 EUR.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Wesentliche Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Angaben zu Technischen Fachkräften gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV,
—Darstellung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV,
— Studien- und Ausbildungsnachweise gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV in Form eines Lebenslaufes,
— Angaben zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Mindeststandard: Der Bewerber muss durchschnittlich für Los 1 (Objektplanung) über mindestens 3 bzw. für Los 2 (ELT) über mindestens 3 bzw. für Los 3 (HSLK) über mindestens 3 fest angestellte Mitarbeiter pro Jahr in den vergangenen 3 Jahren verfügt haben. Plant ein Bewerber die Teilnahme an mehreren Losen (2 oder 3), so ist die geforderte durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl für jedes der Lose nachzuweisen.
Mindeststandard: Der Bewerber muss durchschnittlich für Los 1 (Objektplanung) über mindestens 3 bzw. für Los 2 (ELT) über mindestens 3 bzw. für Los 3 (HSLK) über mindestens 3 fest angestellte Mitarbeiter pro Jahr in den vergangenen 3 Jahren verfügt haben. Plant ein Bewerber die Teilnahme an mehreren Losen (2 oder 3), so ist die geforderte durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl für jedes der Lose nachzuweisen.
— Angaben zu vorgesehenen Vergaben von Unteraufträgen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV,
— Nachweis der Durchführung von einem Bauvorhaben im ZBau-Verfahren,
— Einreichung von 3 Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gemäß § 75 Abs. 5 VgV der letzten 5 Jahre,
— Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO (wird durch den Auftraggeber eingeholt).
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen, deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Bei evtl. Einsatz von Nachunternehmern sind diese zu benennen, ihre Eignung ist ebenfalls anhand der unter III.1.) aufgeführten Eignungskriterien nachzuweisen Ferner ist zu bestätigen, dass sie im Auftragsfall zur Verfügung stehen, deren Anteil am Umfang des Auftragsgegenstandes ist darzulegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5 22 %
GESAMT: 100 %
Es werden pro Kriterium maximal 10 Punkte vergeben, sodass unter Berücksichtigung der Gewichtung insgesamt maximal 10 Punkte erreicht werden können.
Der Teilnahmeantrag mit der höchsten Punktzahl ist der führende Teilnahmeantrag. Die Höhe der Punktzahl des Teilnahmeantrags ist maßgeblich für die Rangfolge der weiteren Teilnahmeanträge.
Alle ermittelten Punktzahlen werden nach Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch auf- oder abgerundet. Die Gesamtpunktzahl wird ebenfalls auf 2 Kommastellen auf- oder abgerundet. Der führende sowie die danach folgenden weiteren maximal 4 Teilnahmeanträge in absteigender Reihenfolge der Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Alle ermittelten Punktzahlen werden nach Multiplikation mit dem Gewichtungsfaktor auf 2 Nachkommastellen kaufmännisch auf- oder abgerundet. Die Gesamtpunktzahl wird ebenfalls auf 2 Kommastellen auf- oder abgerundet. Der führende sowie die danach folgenden weiteren maximal 4 Teilnahmeanträge in absteigender Reihenfolge der Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Sollten 2 Teilnahmeanträge die vollkommen gleiche Gesamtpunktzahl haben, entscheidet das Los.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-30 📅
Anforderung Unterlagen – erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden.
— Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB).
— Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 26.7.2021, 12.00 Uhr eingehen.
— Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 26.7.2021, 12.00 Uhr eingehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Offizielle Bezeichnung: Vergabeprüfstelle des BMBF Referat Z23
Postanschrift: Heinemannstraße 2
Postleitzahl: 52175
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e. V. über Vergabeportal eVergabe
Postanschrift: Hansastraße 27c
Postort: München
Postleitzahl: 80686
E-Mail: 2c-de.info@zv.fraunhofer.de📧
Internetadresse: http://www.fraunhofer.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 122-323627 (2021-06-23)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die in der Region 21 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte »Kleinbaumaßnahmen« zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. €) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 21 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht.
Für die in der Region 21 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte »Kleinbaumaßnahmen« zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. €) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die Planung und Durchführung von Kleinbaumaßnahmen in der Region 21 werden fachkundige, mit dem Bauen im Bestand vertraute und im Umgang mit hochtechnisierten Gebäuden mit Reinräumen, Laboren, Prüflaboren, Prüfständen und Mess- und Testräumen erfahrene Architekturbüros gesucht.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. über Vergabeportal Deutsche eVergabe
Kleinbaumaßnahmen unterliegen dem Zuwendungsrecht. Für Kleinbaumaßnahmen gilt derzeit eine
Kostenobergrenze von 1,0 Mio € für die Kostengruppen nach DIN 276 KG100-700. Die Abwicklung von
Kleinbaumaßnahmen erfolgt nach Regeln des Zuwendungsbaus und des Bundes.
Kleinbaumaßnahmen unterliegen dem Zuwendungsrecht. Für Kleinbaumaßnahmen gilt derzeit eine
Kostenobergrenze von 1,0 Mio € für die Kostengruppen nach DIN 276 KG100-700. Die Abwicklung von
Kleinbaumaßnahmen erfolgt nach Regeln des Zuwendungsbaus und des Bundes.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Für die in der Region 21 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte »Kleinbaumaßnahmen« zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. €) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Für die in der Region 21 zusammengefassten Fraunhofer-Institute und Einrichtungen sind sogenannte »Kleinbaumaßnahmen« zu planen und durchzuführen. Die Bestandsgebäude sind in der Regel Sonderbauten und werden als Forschungseinrichtungen, Laborgebäude und Bürogebäude genutzt. Die Gebäude sind unterschiedlichen Alters. An den Gebäuden sind im Zuge der Ausrichtung auf neue Forschungsziele laufend Neubau-, Erweiterungs-, Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen erforderlich. Der überwiegende Anteil der sogenannten Kleinbaumaßnahmen, die dem Zuwendungsrecht unterliegen und die Kostenobergrenze (derzeit 1,0 Mio. €) nicht überschreiten dürfen, wird im Bestand und im Betrieb durchgeführt werden.
Los 1: Objektplanung
Zusätzliche Informationen:
Kleinbaumaßnahmen unterliegen dem Zuwendungsrecht. Für Kleinbaumaßnahmen gilt derzeit eine
Kostenobergrenze von 1,0 Mio € für die Kostengruppen nach DIN 276 KG100-700. Die Abwicklung von
Kleinbaumaßnahmen erfolgt nach Regeln des Zuwendungsbaus und des Bundes.
Bezeichnung des Loses: Elt
Hslk
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Projektbezogene Darstellung und Einschätzung der Aufgabenschwerpunkte und Herausforderungen der zu vergebenen Leistung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40%
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Organisation, Kosten und Termine (Unterkriterien Methodik der Termin- und Kostenverfolgung (40 %), Projektmanagement (30 %), Projektorganisation (30 %)) / Gewichtung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60%
Kostenkriterium (Name): siehe Qualitätskriterium
Kostenkriterium (Gewichtung): 0%
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-15 📅
Name: AMY Architekten
Postort: Regensburg
Land: Deutschland 🇩🇪 Oberpfalz🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Ingenieurgesellschaft Technik
Postort: München
Land: Oberbayern🏙️
Name: Ingenieurbüro M. Vogt GmbH
Postort: Freising
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
4
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungsgesellschaft e.V.
Referenz Zusätzliche Informationen
Anforderung Unterlagen - erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. - Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB) - Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 26.07.2021 12.00 Uhr eingehen.
Anforderung Unterlagen - erhältlich bei: Die Vergabeunterlagen können ausschließlich über das Vergabeportal der deutschen e-Vergabe unter www.deutsche-evergabe.de abgerufen werden. - Bewerber unterliegen mit der Angebotsabgabe auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§134 GWB) - Die Fristen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Fragen oder Hinweise der Bieter können nur in deutscher Sprache und ausschließlich per E-Mail an die unter Ziffer I.1 genannte Kontaktstelle gerichtet werden. Soweit relevant, werden Antworten auf Fragen oder Hinweise der Bieter auch an alle anderen Bieter versandt. Damit sichergestellt ist, dass erbetene zusätzliche Informationen auch die anderen Bewerber noch rechtzeitig erreichen, müssen die Rückfragen oder Hinweise bis spätestens 26.07.2021 12.00 Uhr eingehen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Fraunhofer Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. über Vergabeportal eVergabe
Quelle: OJS 2021/S 227-598119 (2021-11-18)