Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um einen Rahmenvertrag für Beleuchtungskörper für die Ausstattung von Räumlichkeiten im Verantwortungsbereich der Universitätsstadt Tübingen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Beleuchtung
023-2021-083
Produkte/Dienstleistungen: Beleuchtungssysteme📦
Kurze Beschreibung:
“Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um einen Rahmenvertrag für Beleuchtungskörper für die Ausstattung von Räumlichkeiten im...”
Kurze Beschreibung
Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um einen Rahmenvertrag für Beleuchtungskörper für die Ausstattung von Räumlichkeiten im Verantwortungsbereich der Universitätsstadt Tübingen.
— Lichtband für Deckenanbau verschiedene Längen 900 St.,
— Geräteträger 1 800 St.,
— Blindfelder 900 St.,
— Steuergerät Leuchteneinbau 150 St.,
— Präsenz und Tageslichtsenor 100 St..
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 48
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-20
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-11-19 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-21
11:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Technisches Rathaus, Brunnenstraße 3, 72074 Tübingen
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Zur Ablauf der Laufzeit dieses Rahmenvertrages.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Keine sonstigen Informationen für die Bieter/Bewerber
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42YYRW” Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: poststelle@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: http://www.rp-karlsruhe.de/servlet/PB/menu/1159131/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 128-338796 (2021-07-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-08) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Universitätsstadt Tübingen - Zentrale Vergabestelle
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um einen Rahmenvertrag für Beleuchtungskörper für die
Ausstattung von Räumlichkeiten im...”
Kurze Beschreibung
Bei der vorliegenden Ausschreibung handelt es sich um einen Rahmenvertrag für Beleuchtungskörper für die
Ausstattung von Räumlichkeiten im Verantwortungsbereich der Universitätsstadt Tübingen.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 231319.50 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lichtband für Deckenanbau verschiedene Längen 900 St
Geräteträger 1800 St
Blindfelder 900 St
Steuergerät Leuchteneinbau 150 St
Präsenz und Tageslichtsenor 100 St”
Beschreibung der Beschaffung
Lichtband für Deckenanbau verschiedene Längen 900 St
Geräteträger 1800 St
Blindfelder 900 St
Steuergerät Leuchteneinbau 150 St
Präsenz und Tageslichtsenor 100 St
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 128-338796
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Auftragsvergabe Fischer-J.W.Zander GmbH & Co. KG
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-08 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fischer-J.W.Zander GmbH & Co. KG
Postanschrift: Käppelesäcker 10
Postort: Erlenbach
Postleitzahl: 74235
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: andreas.wuestefeld@zander-gruppe.de📧
Region: Heilbronn, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 231319.50 💰
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y42YYCG
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen(§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbs-beschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristengelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations-und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäi-schen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäi-schen Union bekanntgemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekannt-machung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 220-577152 (2021-11-08)