Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Clienthardware insbesondere von Personalcomputer, Notebooks und Convertibles sowie Ladewagen und Ladekoffer zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien“ in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Hintergrund Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen. Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z. B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert. Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten: — Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen), — Verfahrenshinweise (Stand: 6.11.2019), — Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.9.2019), — Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019), — Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK „Bildung in der digitalen Welt“ (Stand: 09/2018), — Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.7.2018) nebst Anlagen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-07-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Referenznummer: KID_CTS_04/2021
Kurze Beschreibung:
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Clienthardware insbesondere von Personalcomputer, Notebooks und Convertibles sowie Ladewagen und Ladekoffer zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien“ in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Hintergrund
Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z. B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
— Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen),
— Verfahrenshinweise (Stand: 6.11.2019),
— Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.9.2019),
— Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019),
— Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK „Bildung in der digitalen Welt“ (Stand: 09/2018),
— Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.7.2018) nebst Anlagen.
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Clienthardware insbesondere von Personalcomputer, Notebooks und Convertibles sowie Ladewagen und Ladekoffer zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien“ in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Hintergrund
Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z. B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
— Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen),
— Verfahrenshinweise (Stand: 6.11.2019),
— Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.9.2019),
— Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019),
— Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK „Bildung in der digitalen Welt“ (Stand: 09/2018),
— Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.7.2018) nebst Anlagen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-23 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-28 📅
Datum des Beginns: 2021-10-11 📅
Datum des Endes: 2025-10-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 144-382219
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an Personalcomputern sowie deutschsprachigen Support aus. Die Mengenangaben berücksichtigen aktuelle Planungen und Bedarfsmeldungen der KITU-Genossenschaft.
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa 1 000 000 EUR und 1 100 000 netto.
Diese Mengenangaben können unterschritten werden und stellen keine Mindestabnahmemenge dar.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an Personalcomputern sowie deutschsprachigen Support aus. Die Mengenangaben berücksichtigen aktuelle Planungen und Bedarfsmeldungen der KITU-Genossenschaft.
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa 1 000 000 EUR und 1 100 000 netto.
Diese Mengenangaben können unterschritten werden und stellen keine Mindestabnahmemenge dar.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Clienthardware insbesondere von Personalcomputer, Notebooks und Convertibles sowie Ladewagen und Ladekoffer zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien“ in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Clienthardware insbesondere von Personalcomputer, Notebooks und Convertibles sowie Ladewagen und Ladekoffer zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien“ in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Hintergrund
Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z. B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z. B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
— Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen),
— Verfahrenshinweise (Stand: 6.11.2019),
— Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.9.2019),
— Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019),
— Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK „Bildung in der digitalen Welt“ (Stand: 09/2018),
— Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.7.2018) nebst Anlagen.
Geschätzter Gesamtwert: 3 300 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Personalcomputer und Zubehör
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die in hier ausgeschriebenen Geräte setzen sich zusammen aus Personalcomputern, die in kleinen Gehäusen betrieben werden und die technische Fachbezeichnung SmallFormFactor (SFF)tragen.
Daneben sind Bestandteil dieser Ausschreibung sogenannte Mini-PCs. Beide Typen werden in Schulen, und Verwaltungen eingesetzt.
Des Weiteren sind AllinOne PC-Systeme Bestandteil dieses Loses und müssen PC (Mini-PC), Monitor und Lautsprecher in einem Gerät vereinen, um einen übersichtlichen Arbeitsplatz zu schaffen.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an Personalcomputern sowie deutschsprachigen Support aus. Die Mengenangaben berücksichtigen aktuelle Planungen und Bedarfsmeldungen der KITU-Genossenschaft.
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa 1 000 000 EUR und 1 100 000 netto.
Diese Mengenangaben können unterschritten werden und stellen keine Mindestabnahmemenge dar.
Bezeichnung des Loses: Notebooks und Zubehör
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Die hier dargestellten Geräte setzen sich zusammen aus einem Notebook, das als 15“ Standard Notebook betrieben wird.
Daneben sind Bestandteil dieser Ausschreibung sogenannte Convertible-Notebooks, wobei ein Standard-Gerät zu Einsatz in Schulen und Verwaltung vorgesehen ist.
Auch muss für die oben genannten Systeme die wahlweise Ausrüstung mit AMD oder Intel CPUs möglich sein.
Daneben ist Bestandteil dieser Ausschreibung ein Education Convertible-Notebooks, welches nur im Schulbereich eingesetzt wird.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an Notebooks und Convertibles sowie deutschsprachigen Support aus. Die Mengenangaben berücksichtigen aktuelle Planungen und Bedarfsmeldungen der KITU-Genossenschaft.
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa 1 700 000 EUR und 1 800 000 netto.
Bezeichnung des Loses: Monitore und Zubehör
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die hier dargestellten Geräte setzen sich zusammen aus 24“ und 27“ Monitoren, sowie einer Soundbar.
Die darin enthaltenen Vorgaben müssen gewährleistet werden, insbesondere
— sind flimmerfreie, verzerrungsfreie und ausreichend große Bildschirmdarstellung anzubieten,
— es müssen angemessen große Zeilen- und Zeichenabstände gewährleistet sein, die scharfe, deutliche Zeichen darstellen sowie leicht anpassbare Helligkeit und Kontraste darstellen,
— die Geräte müssen strahlungsarm sein und
— dürfen keine störenden Reflexionen und Blendungen hervorrufen,
— ferner müssen sie frei beweglich höhenverstellbar sowie leicht neigbar sein.
— Eine VESA-Halterung soll vorhanden sein.
— Die Geräte müssen den neusten Anforderungen zum Energie sparenden Betrieb entsprechen.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 180 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an Monitoren sowie deutschsprachigen Support aus. Die Mengenangaben berücksichtigen aktuelle Planungen und Bedarfsmeldungen der KITU-Genossenschaft.
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa 130 000 EUR und 180 000 netto.
Bezeichnung des Loses: Ladeinfrastruktur
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Die hier dargestellten Geräte setzen sich zusammen aus Ladewagen und Ladekoffer, wobei der eine Ladewagen eine Netzwerkmanagement-Funktion besitzen muss.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 220 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an Ladeinfrastruktur sowie deutschsprachigen Support aus. Die Mengenangaben berücksichtigen aktuelle Planungen und Bedarfsmeldungen der KITU-Genossenschaft.
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa 170 000 EUR und 220 000 netto.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Vergabestelle schreibt für sich sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die in der unter dem Link „http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU“ aufgeführt sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
— Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Angebotsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.,
— Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Angebotsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.,
— Eigenerklärungen zu §§ 10, 12, 13 LVG LSA und ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 17, 18 LVG LSA,
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB,
— Geforderte Erklärungen/Nachweise im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Einschaltung anderer Unternehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
— Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden,
— Angaben über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind,
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme für die Lose 1 und 2 von 500 000,00 EUR und die Lose 3 und 4 von 300 000,00 EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadensfall (Kopie). Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme für die Lose 1 und 2 von 500 000,00 EUR und die Lose 3 und 4 von 300 000,00 EUR für Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadensfall (Kopie). Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angaben zum Firmenprofil:
Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur sowie dem Unternehmenskonzept.
— Referenzen:
Einzureichen ist eine Referenz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. einbezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe:
— des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro),
— der Auftraggeber,
— der Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
— des Leistungszeitraums,
— sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung.
Mindeststandards:
Einzureichen ist pro Los mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Vergleichbar sind Referenzen, die folgende Mindestkennzahlen ausweisen:
Los 1
Belieferung über 1 000 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 500 000 EUR mit Schulen oder kommunalen Einrichtungen.
Los 2
Belieferung über 1 600 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 800 000 EUR mit Schulen oder kommunalen Einrichtungen.
Los 3
Belieferung über 1 000 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 100 000 EUR mit Schulen oder kommunalen Einrichtungen.
Los 4
Belieferung über 150 Systeme an verschiedene Standorte der letzten 3 Jahre, bei einem Umsatz von 150 000 EUR mit Schulen oder kommunalen Einrichtungen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen),
— Verfahrenshinweise (Stand: 6.11.2019),
— Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.9.2019),
— Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019),
— Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK „Bildung in der digitalen Welt“ (Stand: 09/2018),
— Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.7.2018) nebst Anlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-10 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2
Postort: Halle/Saale
Postleitzahl: 06112
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3455141529📞
Fax: +49 3455141115 📠 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Sachsen-Anhalt Landesverwaltungsamt
Postort: Halle (Saale)
E-Mail: poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de📧
Fax: +49 345514-1444 📠
Quelle: OJS 2021/S 144-382219 (2021-07-23)
Ergänzende Angaben (2021-08-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Clienthardware insbesondere von Personalcomputer, Notebooks und Convertibles sowie Ladewagen und Ladekoffer zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Hintergrund
Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbilden-den Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise (Stand: 06.11.2019)
• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.09.2019)
• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019)
• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" (Stand: 09/2018)
• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Clienthardware insbesondere von Personalcomputer, Notebooks und Convertibles sowie Ladewagen und Ladekoffer zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Hintergrund
Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbilden-den Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise (Stand: 06.11.2019)
• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.09.2019)
• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019)
• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" (Stand: 09/2018)
• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: KID - Kommunale Informationsdienste Magdeburg GmbH
Verlängerung der Angebotsfrist sowie Anpassung der Frist für BieterfragenPreispositionen Garantie LOS 1 und 2 aufgenommen sowie Position 1.3 redaktionell berichtigtAnpassung der Eignungskriterien – Referenzen/Erklärungen zum Nichtvorliegen von AusschlussgründenLöschung Eignungskriterien – ILO-Kernarbeits-Normen LVG-LSAAnpassung der Leistungskriterien – 1.7.11.1, 1.8.11.1, 1.8.5.4, 1.6.3.4, 3.5.3.12.1, 1.9.3.3, 2.5.2.5, 2.8.2.5, 2.9.2.5, 2.8.11.3Redaktionelle Anpassungen: 1.7.5.3, 3.4.3.9.3, 3.5.3.9.3, 1.6.1.6, 1.6.1.7, 1.7.2.1, 1.8.2.1, 1.9.11.1Löschung der Leistungskriterien – 2.8.7.2, 2.8.7.4, 2.9.7.2, und 2.9.7.4
Verlängerung der Angebotsfrist sowie Anpassung der Frist für BieterfragenPreispositionen Garantie LOS 1 und 2 aufgenommen sowie Position 1.3 redaktionell berichtigtAnpassung der Eignungskriterien – Referenzen/Erklärungen zum Nichtvorliegen von AusschlussgründenLöschung Eignungskriterien – ILO-Kernarbeits-Normen LVG-LSAAnpassung der Leistungskriterien – 1.7.11.1, 1.8.11.1, 1.8.5.4, 1.6.3.4, 3.5.3.12.1, 1.9.3.3, 2.5.2.5, 2.8.2.5, 2.9.2.5, 2.8.11.3Redaktionelle Anpassungen: 1.7.5.3, 3.4.3.9.3, 3.5.3.9.3, 1.6.1.6, 1.6.1.7, 1.7.2.1, 1.8.2.1, 1.9.11.1Löschung der Leistungskriterien – 2.8.7.2, 2.8.7.4, 2.9.7.2, und 2.9.7.4
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Clienthardware insbesondere von Personalcomputer, Notebooks und Convertibles sowie Ladewagen und Ladekoffer zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer pro Los auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von Clienthardware insbesondere von Personalcomputer, Notebooks und Convertibles sowie Ladewagen und Ladekoffer zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht sowie kommunale Einrichtungen und Rechenzentren abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbilden-den Schulen sowie Stadt und Gemeindeverwaltungen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise (Stand: 06.11.2019)
• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.09.2019)
• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019)
• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" (Stand: 09/2018)
• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen
Anpassung Leistungskriterien 3.6.6, 1.6.3.1, 1.8.5.1, 2.7.3.1, 2.9.11.3 und 2.5.10.1Streichung Leistungskriterien 2.8.5.3, 2.9.5.3, 2.5.6.2, 2.8.6.2, 2.9.6.2, 1.9.2.3, 3.7.1, 4.7.1 und 2.7.12Eignungskriterien 1.4.3.2, 2.4.3.2, 3.4.3.2 und 4.4.3.2 zur Bearbeitung freigegebenPreispositionen Garantie und Garantieerweiterung angepasst/aufgenommen
Aufgrund softwareseitig fehlender Preispositionen durch die letzte Korrektur wurde noch mal eine Korrekturzyklus durchgeführt.
Anpassung Leistungskriterien 3.6.6, 1.6.3.1, 1.8.5.1, 2.7.3.1, 2.9.11.3 und 2.5.10.1Streichung Leistungskriterien 2.8.5.3, 2.9.5.3, 2.5.6.2, 2.8.6.2, 2.9.6.2, 1.9.2.3, 3.7.1, 4.7.1 und 2.7.12Eignungskriterien 1.4.3.2, 2.4.3.2, 3.4.3.2 und 4.4.3.2 zur Bearbeitung freigegebenPreispositionen Garantie und Garantieerweiterung angepasst/aufgenommen
Aufgrund softwareseitig fehlender Preispositionen durch die letzte Korrektur wurde noch mal eine Korrekturzyklus durchgeführt.
Quelle: OJS 2021/S 166-434351 (2021-08-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 300 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an Personalcomputern sowie deutschsprachigen Support aus. Die Mengenangaben berücksichtigen aktuelle Planungen und Bedarfsmeldungen der KITU-Genossenschaft.
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa EURO 1.000.000,- und 1.100.000,- netto.
Diese Mengenangaben können unterschritten werden und stellen keine Mindestabnahmemenge dar.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an Personalcomputern sowie deutschsprachigen Support aus. Die Mengenangaben berücksichtigen aktuelle Planungen und Bedarfsmeldungen der KITU-Genossenschaft.
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa EURO 1.000.000,- und 1.100.000,- netto.
Diese Mengenangaben können unterschritten werden und stellen keine Mindestabnahmemenge dar.
Objekt Umfang der Beschaffung
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa EURO 1.000.000,- und 1.100.000,- netto.
Kurze Beschreibung:
Daneben sind Bestandteil dieser Ausschreibung sogenannte Convertible-Notebooks, wobei ein Standard-Gerät zu Einsatz in Schulen und Verwaltung vor-gesehen ist.
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa EURO 1.700.000,- und 1.800.000,- netto.
Kurze Beschreibung:
• sind flimmerfreie, verzerrungsfreie und ausreichend große Bildschirmdarstellung anzubieten,
• es müssen angemessen große Zeilen- und Zeichenabstände gewährleistet sein, die scharfe, deutliche Zeichen darstellen sowie leicht anpassbare Helligkeit und Kontraste darstellen,
• die Geräte müssen strahlungsarm sein und
• dürfen keine störenden Reflexionen und Blendungen hervorrufen,
• ferner müssen sie frei beweglich höhenverstellbar sowie leicht neigbar sein.
• Eine VESA-Halterung soll vorhanden sein.
• Die Geräte müssen den neusten Anforderungen zum Energie sparenden Betrieb entsprechen.
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa EURO 130.000,- und 180.000,- netto.
Kurze Beschreibung:
Die hier dargestellten Geräte setzen sich zusammen aus Ladewagen und Ladekof-fer, wobei der eine Ladewagen eine Netzwerkmanagement-Funktion besitzen muss.
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle kann keine verbindlichen Abnahmemengen angeben. Aufgrund der Bedarfsanfragen bewegt sich das ungefähre durchschnittliche Auftragsvolumen während der Vertragslaufzeit in einer Spanne von etwa EURO 170.000,- und 220.000,- netto.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Vergabestelle schreibt für sich sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die in der unter dem Link "http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU" aufgeführt sind.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-11 📅
Name: Bechtle GmbH
Postort: Leipzig
Land: Deutschland 🇩🇪 Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 100 000 EUR 💰
1 800 000 EUR 💰
Name: WBS IT Service GmbH
Gesamtwert des Auftrags: 180 000 EUR 💰
220 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
1
Ergänzende Informationen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Fax: +49 0345514-1444 📠
Quelle: OJS 2021/S 201-522511 (2021-10-11)