Das Bayerische Staatsministerium für Digitales (StMD) betreut das Internetportal unter www.stmd.bayern.de auf Basis des open-source basierten Content Management System (CMS) Wordpress. Der Auftragnehmer unterstützt ab Vertragsbeginn im Rahmen eines Rahmenvertrages das StMD bei der laufenden technischen und redaktionellen Pflege, Betreuung und Weiterentwicklung des Internetportals des StMD auf Basis des open-source basierten CMS Wordpress, beispielsweise bei • der Weiterentwicklung des Internetportals, • der Entwicklung, Programmierung und Integration weiterer Servicefunktionen und Funktionalitäten, • der redaktionellen Arbeit während Arbeitsspitzen, • Verbesserung der Performance der Internetseiten sowie des CMS, • Updates für das CMS Wordpress einschließlich Drittprodukte/Plugins. Ebenso umfasst der Rahmenvertrag die Erstellung, Betreuung und Weiterentwicklung von Microsites für Veranstaltungen, Wettbewerbe, etc.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-23.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2021000450
Kurze Beschreibung:
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales (StMD) betreut das Internetportal unter www.stmd.bayern.de auf Basis des open-source basierten Content Management System (CMS) Wordpress.
Der Auftragnehmer unterstützt ab Vertragsbeginn im Rahmen eines Rahmenvertrages das StMD bei der laufenden technischen und redaktionellen Pflege, Betreuung und Weiterentwicklung des Internetportals des StMD auf Basis des open-source basierten CMS Wordpress, beispielsweise bei
• der Weiterentwicklung des Internetportals,
• der Entwicklung, Programmierung und Integration weiterer Servicefunktionen und Funktionalitäten,
• der redaktionellen Arbeit während Arbeitsspitzen,
• Verbesserung der Performance der Internetseiten sowie des CMS,
• Updates für das CMS Wordpress einschließlich Drittprodukte/Plugins.
Ebenso umfasst der Rahmenvertrag die Erstellung, Betreuung und Weiterentwicklung von Microsites für Veranstaltungen, Wettbewerbe, etc.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales (StMD) betreut das Internetportal unter www.stmd.bayern.de auf Basis des open-source basierten Content Management System (CMS) Wordpress.
Der Auftragnehmer unterstützt ab Vertragsbeginn im Rahmen eines Rahmenvertrages das StMD bei der laufenden technischen und redaktionellen Pflege, Betreuung und Weiterentwicklung des Internetportals des StMD auf Basis des open-source basierten CMS Wordpress, beispielsweise bei
• der Weiterentwicklung des Internetportals,
• der Entwicklung, Programmierung und Integration weiterer Servicefunktionen und Funktionalitäten,
• der redaktionellen Arbeit während Arbeitsspitzen,
• Verbesserung der Performance der Internetseiten sowie des CMS,
• Updates für das CMS Wordpress einschließlich Drittprodukte/Plugins.
Ebenso umfasst der Rahmenvertrag die Erstellung, Betreuung und Weiterentwicklung von Microsites für Veranstaltungen, Wettbewerbe, etc.
Das Bayerische Staatsministerium für Digitales (StMD) betreut das Internetportal unter www.stmd.bayern.de auf Basis des open-source basierten Content Management System (CMS) Wordpress.
Der Auftragnehmer unterstützt ab Vertragsbeginn im Rahmen eines Rahmenvertrages das StMD bei der laufenden technischen und redaktionellen Pflege, Betreuung und Weiterentwicklung des Internetportals des StMD auf Basis des open-source basierten CMS Wordpress, beispielsweise bei
Der Auftragnehmer unterstützt ab Vertragsbeginn im Rahmen eines Rahmenvertrages das StMD bei der laufenden technischen und redaktionellen Pflege, Betreuung und Weiterentwicklung des Internetportals des StMD auf Basis des open-source basierten CMS Wordpress, beispielsweise bei
• der Weiterentwicklung des Internetportals,
• der Entwicklung, Programmierung und Integration weiterer Servicefunktionen und Funktionalitäten,
• der redaktionellen Arbeit während Arbeitsspitzen,
• Verbesserung der Performance der Internetseiten sowie des CMS,
• Updates für das CMS Wordpress einschließlich Drittprodukte/Plugins.
Ebenso umfasst der Rahmenvertrag die Erstellung, Betreuung und Weiterentwicklung von Microsites für Veranstaltungen, Wettbewerbe, etc.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-25 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auskünfte erteilt das Bayerische Staatsministerium für Digitales, Oskar-von-Miller-Ring 35, 80333 München.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf schriftlichen Antrag hin ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten durch Nichtbeachten von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB unzulässig, wenn der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Kammer gerügt hat bzw., wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe /Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat.
Ferner ist ein Antrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Einen bereits erteilten Zuschlag kann die Kammer nicht wieder aufheben (§ 168 Abs. 2 GWB). Allerdings kann ein Zuschlag bzw. Vertrag unwirksam und damit ein Nachprüfungsverfahren zulässig sein, wenn ein förmliches Vergabeverfahren gar nicht durchgeführt wurde oder der Auftraggeber die Bieter oder Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor Auftragserteilung hiervon nicht informiert hat. Einzelheiten hierzu, auch zu Fristen und Inhalt der Information finden sich in den §§ 134, 135 GWB. In der Regel darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information bzw. 10 Kalendertage bei Versand auf elektronischem Wege geschlossen werden.
Quelle: OJS 2021/S 188-489353 (2021-09-23)
Ergänzende Angaben (2021-10-14) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Website-Gestaltung📦
Änderungen waren notwendig im Vertragstext (Aufnahme des Angebots des Auftragnehmers in die Vertragsunterlagen, Anpassung der Vereinbarung über die Nutzungsrechte bei open source Software), und ein redaktioneller Fehler in der Bewertungsmatrix wurde behoben.
Änderungen waren notwendig im Vertragstext (Aufnahme des Angebots des Auftragnehmers in die Vertragsunterlagen, Anpassung der Vereinbarung über die Nutzungsrechte bei open source Software), und ein redaktioneller Fehler in der Bewertungsmatrix wurde behoben.
Quelle: OJS 2021/S 203-531291 (2021-10-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 264 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept einer Microsite für Veranstaltungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Preis (Gewichtung): 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-24 📅
Name: ]init[ AG für digitale Kommunikation
Postort: Berlin
Land: Deutschland 🇩🇪 Berlin
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 264 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Quelle: OJS 2021/S 248-657383 (2021-12-17)