Rahmenvertrag Containerbereitstellung

Landratsamt Landkreis Leipzig

Rahmenvertrag Containerbereitstellung 2022/2023 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-21.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-07-21 Auftragsbekanntmachung
2021-10-05 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-07-21)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen
Referenznummer: LKL-2021-0120
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag Containerbereitstellung 2022/2023 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Leipzig 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Landkreis Leipzig
Postanschrift: Stauffenbergstraße 4
Postleitzahl: 04552
Postort: Borna
Kontakt
Internetadresse: http://www.landkreisleipzig.de 🌏
E-Mail: einkauf-vergabe@lk-l.de 📧
Telefon: +49 3433241-1165 📞
Fax: +49 3437984-7047 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-179e5ac4a97-2204fa00e8e1ccc5 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-07-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-08-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-26 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 142-378048
ABl. S-Ausgabe: 142
Zusätzliche Informationen
Entfällt

Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 3
Bezeichnung des Loses: Gebiet des ehemaligen LK Leipziger Land
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber schreibt die Entsorgung von illegal abgelagerten Abfällen (wilder Müll) sowie die Bereitstellung von Containern in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen aus.
Als Vertragslaufzeit wird der 1.1.2022 bis 31.12.2023 mit der Option der Zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr vereinbart.
Beschreibung der Verlängerungen:
1.1.2024 – 31.12.2024
1.1.2025 – 31.12.2025
Beschreibung der Optionen:
Option der Verlängerung vom 1.1.2024 – 31.12.2024 sowie vom 1.1.2025 – 31.12.2025.
Bezeichnung des Loses: Gebiet des ehemaligen Kreis Wurzen
Losnummer: 2
Beschreibung der Verlängerungen:
Option der Verlängerung vom 1.1.2024 – 31.12.2024 sowie vom 1.1.2025 – 31.12.2025.
Bezeichnung des Loses: Gebiet des ehemaligen Kreis Grimma
Losnummer: 3
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Gebiet des Landkreises Leipzig
Gebiet des ehemaligen Kreis Wurzen
Gebiet des ehemaligen Keris Grimma

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung, dass Gründe im Zusammenhang mit einer Strafrechtlichen Verurteilung nicht vorliegen für (§ 123 Abs. 1 GWB – Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche
Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst.
A): Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung; Korruption; Betrug, Subventionsbetrug; Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten; Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung; Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
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— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen (§ 123 Abs. 4 GWB – entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst.
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B): Entrichtung von Steuern;
Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
— Erklärung, dass keine Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten vorliegen für (§ 124 Abs. 1 GWB - Entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst.
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C): Verstoß gegen Umweltrechtliche Verpflichtungen; Verstoß gegen Sozialrechtliche Verpflichtungen; Verstoß gegen Arbeitsrechtliche Verpflichtungen; Zahlungsunfähigkeit; Insolvenz; Vergleichsverfahren; der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage; Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter; Einstellung der gewerblichen Tätigkeit; Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit; Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs o Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren o Direkte oder Indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens; Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen; Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren.
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— Erklärung zur Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV – entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst.
A): Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister/Handelsregister
EfB-Zertifikat
Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
Bescheinigungen/Nachweise zuständiger Stellen der gemachten Eigenerklärungen, insbesondere:
Gewerbeanmeldung; Berufs-, Handels-, Vereinsregisterauszug; Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde); Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
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Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 Abs. 1 VgV – entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. B): Allgemeiner Jahresumsatz; Gründung des Wirtschaftsteilnehmers, sofern die Information zum allgemeinen Jahresumsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich ist,
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— Kostenkalkulation,
— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angaben über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 Abs. 1 VgV – entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. C): Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der genannten Art des Bieters: Mindestanforderung: mindestens 3 Stück innerhalb der letzten 3 Jahre, dem Auftragsvolumen entsprechend, mit Bezeichnung, Auftragswert, Anschrift des Referenzgebers, Ansprechpartner, Telefonnummer); Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
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— Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes (Formblatt Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes),
— Erklärung Bietergemeinschaft (Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft – sofern erforderlich),
— Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt Unterauftragnehmerleistungen – sofern erforderlich),
— Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
(Formblatt Verzeichnis zur Eignungsleihe – sofern erforderlich)
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und durch den Auftraggeber nicht anerkannt. Efb-Zertifizierung, Leistungsbeschreibung, Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen, VOL/B, Zahlung eines gesetzlichen Mindestlohnes, § 128 GWB.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-08-20 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Haupt- und Personalamt, Vergabestelle
Internetadresse: www.landkreisleipzig.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-179e5ac4a97-2204fa00e8e1ccc5 🌏
URL der Teilnahme: www.evergabe.de 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
— Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags oder eines Angebotes ist i.d.R. die Registrierung auf eVergabe.de und die Installation der Bietersoftware AI Bietercockpit. Die Nutzungsbedingungen und Erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen finden Sie unter http://www.evergabe.de.
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Für die Installation des AI Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de. Dieser steht Ihnen Montag bis Freitag von 8 - 17 Uhr (Telefon: +49 351 41093-1444 oder +49 351 41093-1422; E-Mail: auftragnehmer@evergabe.de) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service.
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— Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden, erfolgt bei Veränderungen im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung per E-Mail an den Bewerber/Bieter. Der Bewerber/Bieter ist dann in der Pflicht, sich Selbstständig über Änderungen und Antworten auf Bieterfragen auf der Vergabeplattform zu informieren (Holschuld). Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung (Anmeldung) auf der Vergabeplattform dringend empfohlen.
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— Bitte berücksichtigen Sie für Ihre elektronische Angebotsabgabe, dass die Übertragung Ihrer Angebotsunterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Insbesondere bei der Erstmaligen elektronischen Angebotsabgabe, als auch Generell, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform ein.
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— Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind bei Abruf der Unterlagen durch den Bieter auf Vollständigkeit zu kontrollieren. Fragen, Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler zu den Vergabeunterlagen sind der Vergabestelle ausschließlich in Textform unverzüglich bzw. bis zum in den Vergabeunterlagen benannten Termin anzuzeigen. Anfragen und Hinweise sind ausschließlich in Textform per Nachricht über das AI Bietercockpit oder per E-Mail der Vergabestelle an die Adresse einkauf-vergabe@lk-l.de zu richten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 142-378048 (2021-07-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag Containerbereitstellung 2022/2023 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um 1 Jahr
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-10-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 196-510886
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 142-378048
ABl. S-Ausgabe: 196

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber schreibt die Entsorgung von illegal abgelagerten Abfällen (wilder Müll) sowie die Bereitstellung von Containern in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen aus. Als Vertragslaufzeit wird der 01.01.2022 bis 31.12.2023 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr vereinbart.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Optionen:
Option der Verlängerung vom 01.01.2024 - 31.12.2024 sowie vom 01.01.2025 - 31.12.2025.
Kurze Beschreibung:
Der Auftraggeber schreibt die Entsorgung von illegal abgelagerten Abfällen (wilder Müll) sowie die Bereitstellung von Containern in Form einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen aus. Als Vertragslaufzeit wird der 01.01.2022 bis 31.12.2023 mit der Option der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr vereinbart
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-10-05 📅
Name: Becker Umweltdienste GmbH
Postanschrift: Sandstraße 116
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09114
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 371-9160-0 📞
E-Mail: kbeylich@becker-umweltdienste.de 📧
Land: Chemnitz 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 196-510886 (2021-10-05)