Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Dienst- und Schutzkleidung – Arbeitssicherheitsschuhe
L074/21
Produkte/Dienstleistungen: Kleidung, Fußbekleidung, Gepäckartikel und Zubehör📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von Arbeitssicherheitsschuhe gemäß Leistungsbeschreibung.”
1️⃣
Ort der Leistung: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Dortmund
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag über die Lieferung von Arbeitssicherheitsschuhe gemäß Leistungsbeschreibung.” Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z. B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister, z. B. Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer am Sitz des Unternehmens oder gleichwertiger Nachweis zur erlaubten Berufsausübung,
— Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten 3...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
— Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes über abgeführte Steuern (nicht älter als 6 Monate).
“Die Vergabestelle behält sich vor, die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter...”
Die Vergabestelle behält sich vor, die unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 abgegebenen Angaben und Erklärungen zu überprüfen. Hierzu verlangt sie vom Bieter die Vorlage entsprechender Bescheinigungen (z.B. von Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer, Finanzamt, Krankenkasse). Kopien der verlangten Bescheinigungen sind zugelassen. Dieses gilt auch, wenn das Original den Vermerk „Nur im Original oder als beglaubigte Kopie“ trägt.
Präqualifizierte Unternehmen können anstelle der unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 verlangten Unterlagen und Angaben den Namen und das Ordnungsmerkmal angeben, unter der sie bei einer Präqualifizierungsstelleeingetragen sind.
Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weisenachgewiesen werden kann.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Liefer- oder Dienstleistungen mit Angabe Werts, der Liefer bzw. Erbringungszeit sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers,
— Erklärung, aus der die durchschnittlich jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weisenachgewiesen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Eine Marktteilnahme von weniger als 3 Jahren ist zulässig, wenn die Eignung in vergleichbarer Weisenachgewiesen werden kann.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-22
23:59 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-03-23
10:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 02/2023
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der...”
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen „Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.4.2005 – IR 12.2.2006-Nr.3.1 und 3.3 gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften: Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereitstellung der Unterlagen: Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDYFL.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2514111691📞
Fax: +49 2514112165 📠
URL: www.bezreg-muenster.de🌏 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: s.o.
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: s.o.
Postort: Münster
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2021/S 036-089496 (2021-02-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Dienst- und Schutzkleidung — Arbeitssicherheitsschuhe
L074/21
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 159300.40 💰
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 036-089496
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: L074/21
Titel: Rahmenvertrag DuS Arbeitssicherheitsschuhe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-06-01 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: ATLAS Schuhfabrik GmbH & Co. KG
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44319
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 192 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 159300.40 💰
“Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen
„Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der...”
Der Auftraggeber ist an die Bestimmungen des Runderlasses des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen
„Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung“ vom 26.4.2005 - IR 12.2.2006-
Nr.3.1 und 3.3 gebunden.
Mit Angebotsabgabe sind Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach §§ 123
Und124 GWB abzugeben.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll,
Den Nachunternehmer und den Verleiher von Arbeitskräften einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Subunternehmer:
Bei der Beauftragung von Subunternehmen oder der sonstigen Einschaltung Dritter können sich die Bieter zum
Nachweis Ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde auch dieser Unternehmen bedienen.
Bei Angebotsabgabe in Verbindung mit einem Subunternehmer ist eine Verpflichtungserklärung über das
Bereitstellen entsprechender Mittel zur Auftragserfüllung einzureichen. Darüber hinaus ist von den Bietern
Anzugeben, in welcher Höhe sie beabsichtigen, Leistungen an Subunternehmen zu vergeben.
Bietergemeinschaften:
Die Anforderungen an Bietergemeinschaften sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bereitstellung der Unterlagen:
Es erfolgt eine elektronische Bereitstellung auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYYFDRFF
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder E-Mail und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 115-301878 (2021-06-11)