Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag DMS-Scangeräte
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Produkte/Dienstleistungen: Scanner für Computeranwendungen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages (Laufzeit 48 Monate) über die Lieferung von Scannern.”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 310 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Recklinghausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Gemeinsame Kommunale Datenzentrale Recklinghausen Castroper Straße 30 45665 Recklinghausen”
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Kodak Scannern. Benötigt werden die u.a. Geräte. Es kommen nur...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung von Kodak Scannern. Benötigt werden die u.a. Geräte. Es kommen nur Geräte von diesem Hersteller in Frage, da bereits jetzt ausschließlich Kodak Geräte im Einsatz sind und im Rahmen dieses Rahmenvertrages lediglich Ersatzbeschaffungen erfolgen werden.
Die Abnahmemengen betragen:
KODAK S2080W Scanner: mindestens 2 maximal 20
KODAK i3200 Scanner: mindestens 2 maximal 20
KODAK S3060 Scanner: mindestens 2 maximal 20
KODAK S3060f Scanner: mindestens 2 maximal 20
KODAK Scan Station 730EX Plus: mindestens 2 maximal 20
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 310 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2024-02-28 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Öffentliche Aufträge werden an geeignete Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber wertet folgende...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Öffentliche Aufträge werden an geeignete Unternehmen vergeben, die nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden.
Der Auftraggeber wertet folgende Nachweis aus:
Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-02-03
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-02-25 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-02-03
10:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Öffnung der Angebote wird von zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist...”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Die Öffnung der Angebote wird von zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYY6D5Z0
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-1691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss ein Nachprüfungsantrag spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der angegebenen Vergabekammer eingereicht werden.
Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Antrage erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg und 15 Kalendertage nach Absendung der Information über die Vergabeentscheidung per Post, wobei die Frist jeweils unabhängig vom Zugang der Information beim betroffenen Bewerber oder Bieter am Tag nach Absendung der Information beginnt (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens setzt ferner voraus, dass erkannte Vergabeverstöße innerhalb der in § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB genannten Fristen gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden.
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Quelle: OJS 2022/S 002-002446 (2021-12-30)