Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
EA 5 Finanz. u. wirtschaftl. Leistungsfähigkeit des Bieters ist nach Eigenerklärung in Anlage „Anschreiben und Bietererklärung“ gegeben.
Untererklärungen „Anschreiben und Bietererklärung“ (nachweise auf Verlangen).
11-Versicherg Haftungshöchstsumme
Erklärg, dass Haftungsrisiken für Schäden, die i. R. einer Auftragsabwicklung dem AG zugefügt werden, durch Versicherg mit Versichergssumme i.H.v. mind. 2,5 Mio. EUR abgedeckt sind, die i. R. u. Umfang einer marktübl. dt. Industriehaftpflichtversicherg o. vergleichb. Versicherg aus Mitgliedsstaat d. EU entspricht.
12-finanz. / wirtschaftl. Leistungsfähigkeit
Bestätig., dass wed. an Insolvenz-, Konkursverfahren o. in Liquidation, noch in einem Verhältnis, das nach Rechtsvorschriften d. Landes, in dem Unternehmen ansässig ist, mit den genannten Verfahren vergleichbar ist, beteiligt ist, noch dass sich ein solches Verfahren abzeichnet. ggf. Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Mon.) auf Verlangen
13-Zahlung Steuern / Sozialabgaben
Erklärg, dass gesetzl. Pflichten zu Zahlung von Steuern u. and. Verpflicht. zur Zahlung der Sozialbeiträge nach Rechtsvorschriften des Landes, in dem Unternehmen ansässig ist, nachgekommen wurde.
14-nichtvorhand. Verfehlungen gem. Korruptionsrichtlinie
Kenntnisnahme, dass ein Ausschlussgrund vorliegt, wenn schwere Verfehlung i. S. d. Korruptionsrichtlinie d. Bundesreg. begangen wurde (wenn Bieter o. Bewerber nachweisl. dem Beschäftigten einer Dienststelle, der mit der Vorbereitg o. Durchführg eines Vergabeverfahrens befasst ist, einen Vorteil für diesen o. einen dritten anbietet, verspricht o. gewährt. Erklärg für Unternehmen u. die entsprd. §§ 30, 31 BGB erfassten Vertreter für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zu Unternehmen, dass keine Verfehl. gem. Korruptionsrichtlinie vorliegen.
15-Nichtbeschäftigung illegaler Arbeitskräfte
Kenntnisnahme, dass erforderl. Zuverlässigkeit nicht besitzt, wer weg. illegaler Beschäftig. (§§ 8 I Nr. 2, 10-11 SchwarzArbG; § 404 I o. II Nr. 3 des SGB III; §§ 15, 15 a, 16 I Nr. 1, 1 c, 1 d, 1 f o. 2 AÜG o. § 266 a I-IV StGB) zu einer Freiheitsstrafe von >3 Monaten o. einer Geldstrafe von >90 Tagessätzen verurteilt o. mit einer Geldbuße von wenig. 2.500 EUR belegt worden ist (vgl. § 21 SchwarzArbG). Erklärg, dass vorgen. Pkte weder für Unternehmen noch bei einem der entsprd §§ 30, 31 BGB erfassten Vertreter während der letzten 3 Jahre seiner Zugehörigkeit zu Unternehmen vorliegen/vorgelegen haben. ggf. Gewerbezentralregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
16-Nichtvorliegen sonst. Straffälligkeiten
Erklärg, dass für Unternehmen u. die entsprd §§ 30, 31 BGB erfassten Vertreter für die Zeit ihrer Zugehörigkeit zu Unternehmen keine Ausschlussgründe gem. § 123 GWB vorliegen.
17 - Einhaltung Daten- und Steuergeheimnis
Erklärg, dass die beauftr. Personen i. R. der Zusammenarbeit u. Angebotserstellung mit dem ITZBund zur Kenntnis gelangenden Daten u. Infor. (inkl. Vergabeunterl.) zu keinem and. Zweck als zur jew. Aufgabenerfüllung verarbeitet, bekannt gegeben, zugängl. gemacht o. genutzt werden (§§ 24, 25 I BDSG; §§ 1, 355 StGB; §§ 1, 30 AO). Eine Verletz. dieses Gebotes ist strafbar u. führt zum unmittelbaren Ausschluss von Vergabeverfahren. Es gelten insb. § 43 BDSG, § 30 AO u. § 355 Abs. 1 und 2 StGB. Pflichten bestehen nach Beendigung der Zusammenarbeit fort. Verpflicht. nach § 1 I VerpflG (ohne Vergütung).
18 - Nichtanwend. Lehren von L. Ron Hubbard
Erklärg gem. SO-Schutzklausel des Bundes, dass weder Bieter noch die entspr. den in §§ 30, 31 BGB erfassten, verantwortl. handelnden Vertreter für Zeit ihrer Zugehörigkeit zu Unternehmen die „Technologie von L. Ron Hubbard“ anwenden, lehren o. in sonst. Weise verbreiten. Sicherstellg, dass dies auch für für Einsatz vorgesehene Pers. gilt
EA 7 Finanz. u. wirtschaftl. Leistungsfähigkeit des Bieters - auch über den Zeitraum der geplanten Auftragsabwicklung - ist nach den vorgelegten Unterlagen u. sonst. vorliegenden Informationen nicht zu bezweifeln.