Beschreibung der Beschaffung
Angaben zur Baumaßnahme:
Folgende Liegenschaften sind Gegenstand des Auftrages.
— Neubau (Erweiterungsbau) Werderscher Markt 1,
— Altbau (ehemaliges Reichsbankgebäude) Kurstr. 36,
— Liegenschaft Jägerstr. 25, 26,
— Liegenschaft Oberwasserstr. 12,
— Liegenschaft Kreuzstr. 1.
Der Neubau mit einer BGF von 50.840 m wurde von 1996 bis 2000 errichtet.
Der Altbau wurde als Reichsbankgebäude von 1934-1940 erbaut und von 1998-1999 für die Unterbringung des Auswärtigen Amtes hergerichtet und steht unter Denkmalschutz. Die Liegenschaft Oberwasserstr. 12 ist ein Altbau, der 2006 saniert wurde. Die Liegenschaft Kreuzstr. 1 besteht aus einem Erweiterungsneubau aus dem Jahr 2012 und einem sanierten denkmalgeschützten Altbau aus dem Jahr 1911. Die BGF des gesamten Komplexes Kurstr. 33-36, Oberwasserstr. 12 sowie Kreuzstr. 1 beträgt 130 060 m.
Die Liegenschaft Jägerstraße 25 ist ein Stahlbetonsystembau aus den 70er Jahren. Die Liegenschaft Jägerstraße 26 ist eine angemietete Wohnung mit Büroräumen.
Auftrag:
Zu erbringen sind Leistungen der Technischen Ausrüstung in den AG 1, 2, 3, 6 und 7 gem. § 53 ff HOAI, Leistungsphasen 2-9, Grundleistungen sowie besondere Leistungen.
Es ist beabsichtigt 2 Rahmenverträgen zu schließen. Ein Rahmenvertrag im Auftrag des Maßnahmenträgers BImA und ein Rahmenvertrag im Auftrag des Maßnahmenträgers Auswärtiges Amtes für nutzerspezifische Belange. Nutzer ist immer jeweils das Auswärtigen Amt.
Auf der Grundlage dieser Rahmenverträge werden jeweils Einzelaufträge pro Baumaßnahme geschlossen, die in unterschiedlichen BR-Nr. geführt werden. Die jeweils durchzuführenden Leistungsphasen mit Bewertung werden für jeden Einzelauftrag separat festgelegt.
Zur Durchführung kommen Maßnahmen im Bauunterhalt sowie Kleine-, Neu-, Um- und Erweiterungsbauten mit Baukosten in Höhe von 500 EUR bis 6 000 000 EUR brutto.
Es werden ca. 30 Einzelaufträge (EA) pro Jahr im Auftrag des AA und im Auftrag der BImA insgesamt geschlossen. Das zu erwartende Honorar pro Jahr insgesamt beträgt ca. 600 000 EUR netto. Hierbei handelt es sich um Annahmen aus Erfahrungen der letzten Jahre. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungen besteht jedoch nicht.
Die Maßnahmen sind im laufenden Betrieb durchzuführen. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Nutzung der Gebäude zu den üblichen Zeiten weitestgehend unbeeinträchtigt bleibt.
Es sind 3 Mitarbeiter (inkl. 1 PL) für die Erbringung dieser Leistung bereitzustellen. Ein Baubüro vor Ort wird zur Verfügung gestellt, jedoch voraussichtlich erst ab Mitte 2022.
Die durchzuführenden Arbeiten unterliegen hohen Sicherheitsanforderungen.
Für sämtliche Personen, die mit den Aufgaben und Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes betraut sind, ist eine erfolgreich abgeschlossene Ü2 gemäß SÜG erforderlich. Personen, die eine Staatsangehörigkeit eines der Staaten der „BMI Staatenliste“ haben, (siehe
https://bmwi-sicherheitsforum.de/anlage/22) sind auszuschließen.
Die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung des gesamten Projektteams nach SÜG (Ü2) muss zwingend vorhanden sein. Die Einleitung der Ü2 (SÜG) kann nach Auftragserteilung erfolgen. Jedoch nur Personen, die eine erfolgreich abgeschlossene Ü2 erhalten, können mit den Aufgaben und Angelegenheiten des Auswärtigen Amtes betraut werden.
Die Verträge werden vorerst für 1 Jahr geschlossen, mit der Option der Verlängerung jeweils um 1, max. um 3 Jahre (insgesamt 4 Jahre). Beginn der Laufzeit der Rahmenverträge voraussichtlich 1.1.2022.