Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit der Angebotsabgabe sind folgende Nachweise und Erklärungen vorzulegen:
— Eigenerklärung des Unternehmens gemäß §§ 123, 124 GWB,
— Referenzliste mit der Angabe der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten vergleichbaren Leistungen (Angabe des Umfangs der Leistung/Auftragswert, Ausführungsort, Ausführungszeit, Auftraggeber mit Adressdaten, personelle, technische Ressourcen).[Auf Anforderung sind Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie zur Konkretisierung des Auftrages die Auftrags-, Rechnungs- oder Kundennummer zu benennen.],
— Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
— Nachweis über die Befähigung zur Berufsausübung (z. B. Eintrag im Handelsregister),
— Nachweis über die Erlaubnis zum gewerbemäßigen Betreiben des Bewachungsgewerbes gem. § 34a Abs. 1 GewO,
— Nachweis über Mitgliedschaft im Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) oder einem vergleichbaren Arbeitgeberverband,
— Bei Inanspruchnahme von Nachunternehmen hat der Nachunternehmer sämtliche auf ihn zutreffende Nachweise einzureichen,
— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Sozialversicherungsträgers, der Finanzverwaltung und der Berufsgenossenschaft,
— Unternehmensportrait unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aspekte (wertungsrelevant, siehe Wertung der Angebote im Leistungsverzeichnis),
— Ausführliche Beschreibung von mindestens einem, maximal 3 vergleichbaren Referenzprojekten unter Berücksichtigung der in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Aspekte (wertungsrelevant, siehe Wertung der Angebote im Leistungsverzeichnis),
— Eigenerklärung über den Einsatz von Personal mit Erfahrung im Hinblick auf die Betreuung von geflüchteten Menschen und Asylbewerbern,
— Eigenerklärung über die Teilnahme des eingesetzten Personals an Erste-Hilfe-Kursen.
Liste der Nachweise welche vor Auftragsvergabe vorzulegen sind:
— Nachweis über eine gültige Haftpflichtversicherung mit mindestens folgenden Deckungssummen:
— 2 000 000,00 EUR bei Personenschäden,
— 1 000 000,00 EUR bei Sachschäden,
— 150 000,00 EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen,
— 125 000,00 EUR bei infolge Schlüsselverlustes entstandenen Schäden für Austausch oder Umbau von Schließanlagen,
— 25 000,00 EUR bei Vermögensschäden,
— Nachweis über die erfolgte Unterrichtung des eingesetzten Personals gem. § 34a Absatz 1a Satz 1 Nr.2 GewO,
— Polizeiliches Führungszeugnis für das eingesetzte Personal,
— Eigenerklärung, dass keine für die Tätigkeit relevanten Vorstrafen vorliegen und aktuell kein strafrechtliches Verfahren anhängig ist,
— Stadt.