Ziel des Verfahrens ist der Abschluss von 2 Rahmenvereinbarungen mit 2 unterschiedlichen Lieferanten und – von Lieferant zu Lieferant unterschiedlichen – Herstellern über den Verkauf und Belieferung von Notebooks (mit und ohne Touch-Display) inkl. mobiler Workstations sowie passende Docking-Stationen, Desktop-PCs inkl. Workstations und Monitoren.
Die Laufzeit der beiden Rahmenvereinbarungen beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit). Optional kann der Vertrag zweimal um ein Jahr verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-11.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-05-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e.V. (DLR) / IT-Einkauf
Postanschrift: Linder Höhe
Postort: Köln
Postleitzahl: 51147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22036014098📞
E-Mail: holger.frank@dlr.de📧
Region: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: www.dlr.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18645626🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Forschungszentrum
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für Client-Hardware
Produkte/Dienstleistungen: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)📦
Produkte/Dienstleistungen: FG08
📦
Kurze Beschreibung:
“Ziel des Verfahrens ist der Abschluss von 2 Rahmenvereinbarungen mit 2 unterschiedlichen Lieferanten und – von Lieferant zu Lieferant unterschiedlichen –...”
Kurze Beschreibung
Ziel des Verfahrens ist der Abschluss von 2 Rahmenvereinbarungen mit 2 unterschiedlichen Lieferanten und – von Lieferant zu Lieferant unterschiedlichen – Herstellern über den Verkauf und Belieferung von Notebooks (mit und ohne Touch-Display) inkl. mobiler Workstations sowie passende Docking-Stationen, Desktop-PCs inkl. Workstations und Monitoren.
Die Laufzeit der beiden Rahmenvereinbarungen beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit). Optional kann der Vertrag zweimal um ein Jahr verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 33 180 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alle DLR-Standorte in Deutschland
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel des Verfahrens ist der Abschluss von 2 Rahmenvereinbarungen mit 2 unterschiedlichen Lieferanten und – von Lieferant zu Lieferant unterschiedlichen –...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel des Verfahrens ist der Abschluss von 2 Rahmenvereinbarungen mit 2 unterschiedlichen Lieferanten und – von Lieferant zu Lieferant unterschiedlichen – Herstellern über den Verkauf und Belieferung von Notebooks (mit und ohne Touch-Display) inkl. mobiler Workstations sowie pas-sende Docking-Stationen, Desktop-PCs inkl. Workstations und Monitoren.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 33 180 000 💰
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimal um jeweils 12 Monate
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: — 4. und 5. Jahr Vor-Ort-Service,
— 4. und 5. Jahr Vorab-Austausch.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Spezifische Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB 2. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: 1. Gesamtumsatz 2. Versicherungsnachweis (-erklärung)
Bedingungen für die Teilnahme
“Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: 1. Partner-Status beim Hersteller 2. Erklärung zur Arbeitssprache
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Checkliste Mindestanforderungen
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 2
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-06-16
15:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-06-17
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Köln
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: Frühjahr 2025
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 093-241488 (2021-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Ziel des Verfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen mit zwei unterschiedlichen Lieferanten und – von Lieferant zu Lieferant...”
Kurze Beschreibung
Ziel des Verfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen mit zwei unterschiedlichen Lieferanten und – von Lieferant zu Lieferant unterschiedlichen – Herstellern über den Verkauf und Belieferung von Notebooks (mit und ohne Touch-Display) inkl. mobiler Workstations sowie passende Docking-Stationen, Desktop-PCs inkl. Workstations und Monitoren.
Die Laufzeit der beiden Rahmenvereinbarungen beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit). Optional kann der Vertrag zweimal um ein Jahr verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 35 000 000 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Ziel des Verfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen mit zwei unterschiedlichen Lieferanten und – von Lieferant zu Lieferant...”
Beschreibung der Beschaffung
Ziel des Verfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen mit zwei unterschiedlichen Lieferanten und – von Lieferant zu Lieferant unterschiedlichen – Herstellern über den Verkauf und Belieferung von Notebooks (mit und ohne Touch-Display) inkl. mobiler Workstations sowie pas-sende Docking-Stationen, Desktop-PCs inkl. Workstations und Monitoren.
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Preis
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: - 4. und 5. Jahr Vor-Ort-Service
- 4. und 5. Jahr Vorab-Austausch
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 093-241488
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvertrag für Client-Hardware
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Dell GmbH / think about IT GmbH
Postort: Frankfurt am Main / Bochum
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Deutschland🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 35 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 35 000 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn * der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn * der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
* der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
* der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
* nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 161-423039 (2021-08-17)