Rahmenvertrag für Client-Hardware

Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e.V. (DLR) / IT-Einkauf

Ziel des Verfahrens ist der Abschluss von 2 Rahmenvereinbarungen mit 2 unterschiedlichen Lieferanten und – von Lieferant zu Lieferant unterschiedlichen – Herstellern über den Verkauf und Belieferung von Notebooks (mit und ohne Touch-Display) inkl. mobiler Workstations sowie passende Docking-Stationen, Desktop-PCs inkl. Workstations und Monitoren.
Die Laufzeit der beiden Rahmenvereinbarungen beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit). Optional kann der Vertrag zweimal um ein Jahr verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-16. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-11.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-11 Auftragsbekanntmachung
2021-08-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Kurze Beschreibung:
Ziel des Verfahrens ist der Abschluss von 2 Rahmenvereinbarungen mit 2 unterschiedlichen Lieferanten und – von Lieferant zu Lieferant unterschiedlichen – Herstellern über den Verkauf und Belieferung von Notebooks (mit und ohne Touch-Display) inkl. mobiler Workstations sowie passende Docking-Stationen, Desktop-PCs inkl. Workstations und Monitoren. Die Laufzeit der beiden Rahmenvereinbarungen beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit). Optional kann der Vertrag zweimal um ein Jahr verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Deutschland 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e.V. (DLR) / IT-Einkauf
Postanschrift: Linder Höhe
Postleitzahl: 51147
Postort: Köln
Kontakt
Internetadresse: http://www.dlr.de 🌏
E-Mail: holger.frank@dlr.de 📧
Telefon: +49 22036014098 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E18645626 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-11 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 093-241488
ABl. S-Ausgabe: 93

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Verfahrens ist der Abschluss von 2 Rahmenvereinbarungen mit 2 unterschiedlichen Lieferanten und – von Lieferant zu Lieferant unterschiedlichen – Herstellern über den Verkauf und Belieferung von Notebooks (mit und ohne Touch-Display) inkl. mobiler Workstations sowie passende Docking-Stationen, Desktop-PCs inkl. Workstations und Monitoren.
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Die Laufzeit der beiden Rahmenvereinbarungen beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit). Optional kann der Vertrag zweimal um ein Jahr verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate.
Geschätzter Gesamtwert: 33 180 000 EUR 💰
Kurze Beschreibung:
Ziel des Verfahrens ist der Abschluss von 2 Rahmenvereinbarungen mit 2 unterschiedlichen Lieferanten und – von Lieferant zu Lieferant unterschiedlichen – Herstellern über den Verkauf und Belieferung von Notebooks (mit und ohne Touch-Display) inkl. mobiler Workstations sowie pas-sende Docking-Stationen, Desktop-PCs inkl. Workstations und Monitoren.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 33 180 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Zweimal um jeweils 12 Monate
Beschreibung der Optionen:
— 4. und 5. Jahr Vor-Ort-Service,
— 4. und 5. Jahr Vorab-Austausch.
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: FG08
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Alle DLR-Standorte in Deutschland

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Spezifische Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB 2. Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 1. Gesamtumsatz 2. Versicherungsnachweis (-erklärung)
Mindeststandards:
Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Keine Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG
Technische und berufliche Fähigkeiten: 1. Partner-Status beim Hersteller 2. Erklärung zur Arbeitssprache
Mindeststandards: Checkliste Mindestanforderungen

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 15:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-09-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Köln

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Forschungszentrum
Kontakt
Internetadresse: www.dlr.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E18645626 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Frühjahr 2025

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Fax: +49 2289499163 📠
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn
— der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 093-241488 (2021-05-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Verfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen mit zwei unterschiedlichen Lieferanten und – von Lieferant zu Lieferant unterschiedlichen – Herstellern über den Verkauf und Belieferung von Notebooks (mit und ohne Touch-Display) inkl. mobiler Workstations sowie passende Docking-Stationen, Desktop-PCs inkl. Workstations und Monitoren. Die Laufzeit der beiden Rahmenvereinbarungen beträgt 24 Monate (Basis-Vertragslaufzeit). Optional kann der Vertrag zweimal um ein Jahr verlängert werden. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt somit 48 Monate.
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Gesamtwert des Auftrags: 35 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutsches Zentrum für Luft-und Raumfahrt e.V. (DLR) / IT-Einkauf

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-20 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 161-423039
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 093-241488
ABl. S-Ausgabe: 161

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ziel des Verfahrens ist der Abschluss von zwei Rahmenvereinbarungen mit zwei unterschiedlichen Lieferanten und – von Lieferant zu Lieferant unterschiedlichen – Herstellern über den Verkauf und Belieferung von Notebooks (mit und ohne Touch-Display) inkl. mobiler Workstations sowie
passende Docking-Stationen, Desktop-PCs inkl. Workstations und Monitoren.
pas-sende Docking-Stationen, Desktop-PCs inkl. Workstations und Monitoren.
Beschreibung der Optionen:
- 4. und 5. Jahr Vor-Ort-Service
- 4. und 5. Jahr Vorab-Austausch

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-07-26 📅
Name: Dell GmbH / think about IT GmbH
Postort: Frankfurt am Main / Bochum
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 35 000 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn * der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegenVergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
* der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
* der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
* nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2020/S 026-059398 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
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Quelle: OJS 2021/S 161-423039 (2021-08-17)