Rahmenvertrag für den Koordinator nach BaustellV bzw. für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die Region Süd bis 25T€ Einzelabruf für 2022 sowie optional für 2023, 2024 und 2025
Rahmenvertrag für den Koordinator nach BaustellV bzw. für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die Region Süd bis 25T€ Einzelabruf für 2022 sowie optional für 2023, 2024 und 2025
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-02.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag für den Koordinator nach BaustellV bzw. für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die Region Süd bis 25T€ Einzelabruf für 2022...”
Titel
Rahmenvertrag für den Koordinator nach BaustellV bzw. für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die Region Süd bis 25T€ Einzelabruf für 2022 sowie optional für 2023, 2024 und 2025
21FEI54796
Rahmenvertrag für den Koordinator nach BaustellV bzw. für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die Region Süd bis 25T€ Einzelabruf für 2022 sowie optional für 2023, 2024 und 2025
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 2 000 000 💰
Rahmenvertrag für Koordinator nach BaustellV bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die Region Süd bis 25T€ Einzelabruf für 2022 sowie optional für 2023, 2024 und 2025
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Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 2 000 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-03 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Koordinator nach BaustellV bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die Region Süd bis 25 T€ Einzelabruf optional für 2023, 2024 und 2025” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von...”
Zusätzliche Informationen
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen.
Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Es werden 15 Rahmenverträge geschlossen. Das geschätzte Auftragsvolumen und zugleich der Höchstwert der ausgeschriebenen Leistung beläuft sich in Summe über den Zeitraum 2022 bis 2025 auf 2.000.000 €.
Damit ergibt sich rechnerisch ein Auftragswert von 500.000 € pro Jahr.
Der Rahmenvertrag wird über 4 Jahre ausgeschrieben: 2022 zu übertragende Leistung und 2023 - 2025 jeweils optional.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB);
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist;
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention und, dass wir uns zu einem unbeschränkten Wettbewerb bekennen und sichergestellt haben, dass
sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt;
— Erklärung, dass wir zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht haben, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht haben, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt haben, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnten bzw. dies versucht hat.
— Erklärung, dass der Bewerber / Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich festlegt, welche eingehalten werden.
Diese Erklärung ist im Falle der Auftragserteilung von jedem vorgesehenen Nachunternehmer vor dessen Beauftragung einzuholen und diese dem Auftraggeber unverzüglich
und unaufgefordert vorlegen. Bei fehlender Erklärung kann der Einsatz des vorgesehenen Nachunternehmers untersagt werden.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
Nachweise über die Qualifikation der vorgesehenen Mitarbeiter mit objektbezogener Eignung
Für folgende Funktionen ist die Qualifikation nachzuweisen:
Koordinator nach BaustellV bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
Allgemeine Hinweise
Lebensläufe haben mindestens folgende Angaben zu enthalten:
Name, Geburtsjahr, dzt. Beschäftigung, Sprachkenntnisse, Liste der persönlichen Referenzprojekte mit Zeitraum der Projektbearbeitung und Funktion.
Qualifikationsanforderung: Abschluss: Befähigung Koordinator nach BaustellV bzw. Sicherheits- und Gesundheits-schutzkoordinator nach RAB 30 Anlage B und C
Als Nachweis sind Urkunde und Lebenslauf einzureichen (Anlage Nr.: 2.1)
Referenzen
Eine vergleichbare Leistung, die innerhalb der letzten 5 Jahre vor dem Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Teilnahmeantrages abgeschlossen wurde, in denen er als Koordinator nach BaustellV bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator tätig war.
Eine Referenz gilt als vergleichbar, wenn folgende Mindestanforderungen erfüllt sind:
Tätigkeit als Koordinator nach BaustellV bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
1. bei einem Eisenbahninfrastrukturprojekt
2. Gefahren aus den Bauarbeiten aus dem Oberbau und der Oberleitung müssen Bestandteil der SiGe-Plan gewesen sein.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß den Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder.
Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: siehe III. 1.3 dieser Bekanntmachung
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-10-04
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-10-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-21 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der...”
Für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist die Erfüllung sämtlicher nachstehender Eignungskriterien (Mindestanforderungen) vom Bewerber, von den Partnern der Bewerbergemeinschaft bzw. ggf. von den Subunternehmern nachzuweisen.
Die geforderten Eignungsnachweise müssen spätestens mit der Abgabe des Teilnahmeantrages vorgelegt werden.
Subunternehmer, welche für den Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch dieser führt grundsätzlich zum Ausschluss des Bewerbers. Außerdem hat der Bewerber mit der beiliegenden
Verpflichtungserklärung (Anlage 1) schriftlich nachzuweisen, dass er für die gesamte Dauer der Leistungserbringung tatsächlich über die Mittel dieser Subunternehmer zur
jeweiligen Leistungserbringung verfügt. Ein Austausch von Subunternehmern, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der
gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von Subunternehmern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag zum Austausch sind zudem sämtliche Eignungsnachweise/Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Subunternehmer beizulegen. Der Austausch ist nur gegen, nach den hiesigen Vorgaben geeignete Subunternehmer zulässig.
Vorgesehene Mitarbeiter, welche für den Nachweis der Eignung im Bereich zusätzliche Angaben (Abschnitt VI.3) herangezogen werden, sind im Teilnahmeantrag zu nennen und dürfen während des Vergabeverfahrens nicht ausgetauscht werden. Ein Austausch der Mitarbeiter, welche zur Erreichung der Eignungsanforderungen herangezogen werden, ist während der gesamten Dauer der Leistungserbringung grundsätzlich nicht gestattet und nur aus zwingenden Gründen zulässig. Vor dem Austausch von den genannten Mitarbeitern ist die schriftliche Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Dem schriftlichen Antrag sind zudem sämtliche Eignungsnachweise /Verpflichtungserklärungen aus dem Vergabeverfahren für den jeweiligen Mitarbeiter beizulegen. Der Austausch ist nur gegen nach den Vorgaben der hiesigen Teilnahmebedingungen geeignete Mitarbeiter zulässig.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht
rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu
beantworten.
— Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-
Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer 50 000 EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der
Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise
erforderlich:
— Erklärung, dass er im Rahmen des hier vorliegenden Projektes keine Bauleistungen und damit im Zusammenhang stehenden Arch./Ing.-Leistungen erbracht hat.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 173-452549 (2021-09-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-10) Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 173-452549
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel:
“Rahmenvertrag für den Koordinator nach BaustellV bzw. für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die Region Süd bis 25T€ Einzelabruf für 2022...”
Titel
Rahmenvertrag für den Koordinator nach BaustellV bzw. für den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die Region Süd bis 25T€ Einzelabruf für 2022 sowie optional für 2023, 2024 und 2025
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Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-07 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Rahmenvertrag SigeKo
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: München, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 032-083211 (2022-02-10)
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag für den Koordinator nach BaustellV bzw. für den Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator für die Region Süd bis 25T€ Einzelabruf für 2022...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvertrag für den Koordinator nach BaustellV bzw. für den Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator für die Region Süd bis 25T€ Einzelabruf für 2022 sowie optional für 2023, 2024
und 2025
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für Koordinator nach BaustellV bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die
Region Süd bis 25T€ Einzelabruf für 2022 sowie...”
Beschreibung der Beschaffung
Rahmenvertrag für Koordinator nach BaustellV bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die
Region Süd bis 25T€ Einzelabruf für 2022 sowie optional für 2023, 2024 und 2025
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen:
“Koordinator nach BaustellV bzw. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator für die Region Süd bis 25 T€
Einzelabruf optional für 2023, 2024 und 2025” Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Die Beschaff. Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhand. auf eines der Angebote den Zuschlag zu erteilen.Es werden 12 RV geschlossen.Das geschätzte...”
Zusätzliche Informationen
Die Beschaff. Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhand. auf eines der Angebote den Zuschlag zu erteilen.Es werden 12 RV geschlossen.Das geschätzte Auftragsvolumen & zugleich der Höchstwert der ausgeschr. Leistung beläuft sich für 2022-2025 auf 2.000.000 €.Damit ergibt sich rechn. ein Auftragswert von 500TE pro Jahr. Der Rahmenvertrag wird über 4 Jahre ausgeschrieben: 2022 fest & 2023-2025 opt.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 21FEI54796
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-26 📅
Informationen über Ausschreibungen
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: EHS Consulting Group GmbH
Postort: Kolbermoor
Region: Rosenheim, Landkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: Ingenieurbüro Hans Kober
Postort: Fischbachau
Region: Miesbach🏙️
Name: Ingenieurbüro Thomas Kramer
Postort: Amt-Wachsenburg
Region: Ilm-Kreis🏙️
Name: Inros Lackner SE
Region: München, Landkreis🏙️
Name: SBS Ingenieure mbH
Postort: Saarlouis
Region: Saarlouis🏙️
Name: AFRY Deutschland GmbH
Postort: Fulda
Region: Fulda🏙️
Name: ZETCON Ingenieure GmbH
Postort: Augsburg
Region: Augsburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: KMS Ingenieurgesellschaft mbH
Postort: Estenfeld
Region: Würzburg, Landkreis🏙️
Name: RAILING.GmbH
Postort: Würzburg
Region: Würzburg, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: DB Engineering & Consulting GmbH
Name: Vössing Ingenieurgesellschaft mbH
Name: PTB Magdeburg GmbH
Postort: Gilching
Region: Starnberg🏙️
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪
URL: http://www.bundeskartellamt.de/🌏
Quelle: OJS 2022/S 037-096801 (2022-02-17)