Auftragsbekanntmachung (2021-12-16) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Postanschrift: Eschenstr. 55
Postort: Peine
Postleitzahl: 31224
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: joerg.blumenberg@bge.de📧
Region: Peine🏙️
URL: www.bge.de🌏 Kommunikation
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E43795817🌏
Teilnahme-URL: https://www.subreport.de/E43795817🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere Art: Gesellschaft in öffentlicher Trägerschaft
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag für die Digitalisierung, Vektorisierung, Aufbereitung und Bereitstellung von Daten für die Stand-ortauswahl”
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen im Bereich Geotechnik📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag für die Digitalisierung, Vektorisierung, Aufbereitung und Bereitstellung von Daten für die Standortauswahl”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 719 750 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Peine🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag für die Digitalisierung, Vektorisierung, Aufbereitung und Bereitstellung von Daten für die Standortauswahl” Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 719 750 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-04-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der AG kann einseitig 2mal über die Verlängerung des Vertrages um jeweils weitere 12 Monate entscheiden.
Der AG erklärt die Ausübung dieser Option gegenüber...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der AG kann einseitig 2mal über die Verlängerung des Vertrages um jeweils weitere 12 Monate entscheiden.
Der AG erklärt die Ausübung dieser Option gegenüber dem AN schriftlich und verbindlich spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Mehr anzeigen Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Dieser Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung durch den AG und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2024, jedoch mit der Maßgabe, dass die Leistungserbringung...”
Beschreibung der Optionen
Dieser Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung durch den AG und hat eine Laufzeit bis zum 31.12.2024, jedoch mit der Maßgabe, dass die Leistungserbringung bereits erteilter Einzelabrufe - bis zur vollständigen Abarbeitung der dortigen Aufgabeninhalte - über die vorstehende Laufzeit hinaus erfolgen darf.
Der AG kann einseitig 2mal über die Verlängerung des Vertrages um jeweils weitere 12 Monate entscheiden.
Der AG erklärt die Ausübung dieser Option gegenüber dem AN schriftlich und verbindlich spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Ausschreibungsunterlagen (Eignungs- und Zuschlagskriterien)
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-24
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-04-22 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-01-24
11:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Zur Einlegung von Rechtsbehelfen ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten.
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 247-653597 (2021-12-16)