Rahmenvertrag für die Lieferung von Büromöbeln und Einrichtungsgegenständen

Kreis Segeberg – Der Landrat

Der Kreis Segeberg – der Landrat – beabsichtigt als Auftraggeber den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Büromöbeln und Einrichtungsgegenständen für verschiedene Liegenschaften der Kreisverwaltung Segeberg.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-06-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-05-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-05-18 Auftragsbekanntmachung
2021-08-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2021-05-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Referenznummer: SE30.00.20210013
Kurze Beschreibung:
Der Kreis Segeberg – der Landrat – beabsichtigt als Auftraggeber den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Büromöbeln und Einrichtungsgegenständen für verschiedene Liegenschaften der Kreisverwaltung Segeberg.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Segeberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Segeberg – Der Landrat
Postanschrift: Hamburger Straße 30
Postleitzahl: 23795
Postort: Bad Segeberg
Kontakt
Internetadresse: https://www.segeberg.de/ 🌏
E-Mail: vergabestelle@segeberg.de 📧
Telefon: +49 4551951-9618 📞
Fax: +49 4551951-99856 📠
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYY0S/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYY0S 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-18 📅
Einreichungsfrist: 2021-06-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 098-254172
ABl. S-Ausgabe: 98
Zusätzliche Informationen
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird. Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYY0S.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Bezeichnung des Loses: Büromöbel und Einrichtungsgegenstände inkl. Steh-Sitztische
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Vertragung, fachgerechte Montage und betriebsbereite Übergabe von elektromotorisch und manuell verstellbaren Schreibtischen, Beistell-Besprechungstischen, Roll- und Standcontainern, Garderobenschränken, Schiebentüren- und Querrolladenschränken, Regalen sowie passendem Zubehör.
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Dauer: 48 Monate
Bezeichnung des Loses: Bürodrehstühle, Stühle in verschiedenen Ausführungen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Vertragung, fachgerechte Montage und betriebsbereite Übergabe von Büro-Drehstühlen, Besucherstühlen und einfachen Stapelstühlen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreisverwaltung – Hauptstandort
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Neben dem Hauptstandort sind weitere Dienststellen der Kreisverwaltung anzuliefern, die in der Anlage Liegenschaften Kreis Segeberg aufgeführt sind. Die Anlage ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bieter haben zu bestätigen, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt werden. Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zur Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB einzureichen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eigene Erklärungen des Bieters. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage von mindestens 3 aussagekräftigen Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren. Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der hiesigen Leistungen erforderlich sind.
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Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung: Laufzeit beträgt vier Jahre.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Laufzeit beträgt vier Jahre.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-06-18 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:10

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y6QYY0S/documents 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) findet Anwendung. Gemäß § 4 VGSH wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Auftragnehmer sich verpflichten, ihren unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen. Ein beauftragtes Unternehmen hat sicherzustellen, dass diese Pflicht auch von sämtlichen Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird.
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Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYY0S.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4542 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2021/S 098-254172 (2021-05-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag beinhaltet den Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Büromöbeln und Einrichtungsgegenständen für verschiedene Liegenschaften der Kreisverwaltung Segeberg.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Kreis Segeberg - Der Landrat

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-08-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 162-426459
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 098-254172
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
Bei dem unter II.1.7) und V 2.4) jeweils angegebenen Gesamtwert von "1.00 EUR" handelt es sich um einen fiktiven Wert. Eine Veröffentlichung des tatsächlichen Gesamtwerts kann unterbleiben, da die Offenlegung dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen dem Auftragnehmer und seinen Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU). Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYY9E
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Lieferung, Vertragung, fachgerechte Montage und betriebsbereite Übergabe von
elektromotorisch und manuell verstellbaren Schreibtischen, Beistell-Besprechungstischen, Roll- und Standcontainern, Garderobenschränken, Schiebentüren- und Querrolladenschränken, Regalen sowie passendem Zubehör
Büro-Drehstühlen, Besucherstühlen und einfachen Stapelstühlen
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Kreisverwaltung - Hauptstandort Hamburger Straße 30 23795 Bad Segeberg Neben dem Hauptstandort sind weitere Dienststellen der Kreisverwaltung anzuliefern, die in der Anlage Liegenschaften Kreis Segeberg aufgeführt sind. Die Anlage ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
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Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Produkte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Beratungs- und Serviceleistungen
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30
Preis (Gewichtung): 50.00

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-08-17 📅
Name: ONline Büroeinrichtungen Vertriebsgesellschaft mbH
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23560
Land: Deutschland 🇩🇪
Lübeck, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Heinr. Hünicke GmbH & Co. KG
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Referenz
Zusätzliche Informationen
Bei dem unter II.1.7) und V 2.4) jeweils angegebenen Gesamtwert von "1.00 EUR" handelt es sich um einen fiktiven Wert. Eine Veröffentlichung des tatsächlichen Gesamtwerts kann unterbleiben, da die Offenlegung
dieser Angaben die berechtigten geschäftlichen Interessen des Auftragnehmers schädigen und den lauteren Wettbewerb zwischen dem Auftragnehmer und seinen Wettbewerbern beeinträchtigen würde (vgl. Art. 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU).
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6QYY9E

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig- Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431988-4542 📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Fax: +49 431988-4702 📠
Quelle: OJS 2021/S 162-426459 (2021-08-18)