Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Montage, Inbetriebnahme inkl. Support von Konferenz-, Videokonferenz- und Medientechnik sowie regelmäßige Unterstützung bei Großveranstaltungen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag für Medientechnik
VgV_2021-002
Produkte/Dienstleistungen: Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie Ton- und Bildaufnahme- und -wiedergabegeräte📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Montage, Inbetriebnahme inkl. Support von Konferenz-, Videokonferenz- und Medientechnik sowie regelmäßige Unterstützung...”
Kurze Beschreibung
Rahmenvereinbarung zur Lieferung, Montage, Inbetriebnahme inkl. Support von Konferenz-, Videokonferenz- und Medientechnik sowie regelmäßige Unterstützung bei Großveranstaltungen.
1️⃣
Ort der Leistung: München, Landkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg – Deutschland”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg – Deutschland
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Schätzung des Beschaffungsvolumens über die komplette Rahmenvertraglaufzeit von ca. 1,5 Mio. EUR.
Das dargestellte Beschaffungsvolumen stellt einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Schätzung des Beschaffungsvolumens über die komplette Rahmenvertraglaufzeit von ca. 1,5 Mio. EUR.
Das dargestellte Beschaffungsvolumen stellt einen unverbindlichen Orientierungswert dar.
Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht.
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal 3 Bietern
(Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich 2 oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung Eingeladen.
Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 5.10.2021, 6.10.2021, 7.10.2021.
Bitte merken Sie sich diese Termine vor!
Die Einladung zur Verhandlung ist für den 17.9.2021 geplant.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-12-01 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag beginnt am 1.12.2021 zu laufen und endet am 31.12.2023. Der Auftraggeber hat eine zweimalige Option den Vertrag jeweils um 12 Monate zu...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag beginnt am 1.12.2021 zu laufen und endet am 31.12.2023. Der Auftraggeber hat eine zweimalige Option den Vertrag jeweils um 12 Monate zu verlängern.
Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 12 Monate, wenn dieser vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall am 31.12.2025 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Zertifizierung Crestron, Unternehmensdarstellung, Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter, Referenzen, Haftpflichtversicherung” Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zertifizierung Crestron, Unternehmensdarstellung, Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter, Referenzen, Haftpflichtversicherung” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zertifizierung Crestron, Unternehmensdarstellung, Mitarbeiterprofile Projektleiter und stellvertretender Projektleiter, Referenzen, Haftpflichtversicherung”
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-07-15
11:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-07-26 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-31 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Eine Objektbesichtigung ist für die Wertung des Angebotes zwingend erforderlich. Der Nachweis der Objektbesichtigung ist dem Angebot beizufügen...”
Eine Objektbesichtigung ist für die Wertung des Angebotes zwingend erforderlich. Der Nachweis der Objektbesichtigung ist dem Angebot beizufügen (Ausschluss-Kriterium A 1).
Objektbesichtigungen sind nach vorheriger Terminvereinbarung im Zeitraum vom 7.8.2021 bis 18.8.2021 (9.00-16.00 Uhr) möglich.
Anmeldung bitte über das Bietercockpit/Nachrichtenportal bei der Vergabestelle inkl. Angabe der teilnehmenden Personen (max. 2 Personen pro Bieter).
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499163 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 118-309678 (2021-06-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-09-17) Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland”
Hauptstandort oder Erfüllungsort
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“Schätzung des Beschaffungsvolumens über die komplette Rahmenvertraglaufzeit von ca. 1,5 Mio. Euro. Das dargestellte Beschaffungsvolumen stellt einen...”
Beschreibung der Beschaffung
Schätzung des Beschaffungsvolumens über die komplette Rahmenvertraglaufzeit von ca. 1,5 Mio. Euro. Das dargestellte Beschaffungsvolumen stellt einen unverbindlichen Orientierungswert dar. Eine Abnahmeverpflichtung besteht nicht. Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal drei (3) Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich zwei oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung eingeladen. Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 05.10.2021, 06.10.2021, 07.10.2021. Bitte merken Sie sich diese Termine vor! Die Einladung zur Verhandlung ist für den 17.09.2021 geplant.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 118-309678
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oderelektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Fristbeginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 184-478421 (2021-09-17)