Rahmenvereinbarung für Unterhaltungsarbeiten (Gleis- und Tiefbauarbeiten) an Straßenbahngleisanlagen im Streckennetz der HEAG mobilo GmbH. Alle zu erwartenden Bauleistungen werden im Kontext des Streckennetztes der HEAG mobilo ausgeführt. Die HEAG mobilo GmbH ist ein Verkehrsunternehmen mit Sitz in Darmstadt, welches den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet von Darmstadt sowie der Landkreises Darmstadt-Dieburg betreibt. Hierzu gehören primär Gleisanlagen (Straßenbahn), Asphaltflächen, Betonflächen, Pflasterflächen und Grünflächen. Der Großteil aller Arbeiten steht im Zusammenhang zum Gleis- und Tiefbau. Hierbei können sowohl kleinere Tagesbaustellen anfallen (z.B. Pflasterregulierungen < 1,00 m², Einzelschwellenauswechslung, Austausch einzelner Noppen-/Rippenplatten, punktuelle Gleisnachstopfungen und vieles mehr) oder aufwendigere Umbau- und Erneuerungsarbeiten (z.B. Gleisumbauten bis zu einer Länge von ca. 150,00 m).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-09-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten für Straßenbahnlinien
Referenznummer: HEAGM-2021-0015
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für Unterhaltungsarbeiten (Gleis- und Tiefbauarbeiten) an Straßenbahngleisanlagen im Streckennetz der HEAG mobilo GmbH.
Alle zu erwartenden Bauleistungen werden im Kontext des Streckennetztes der HEAG mobilo ausgeführt. Die HEAG mobilo GmbH ist ein Verkehrsunternehmen mit Sitz in Darmstadt, welches den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet von Darmstadt sowie der Landkreises Darmstadt-Dieburg betreibt. Hierzu gehören primär Gleisanlagen (Straßenbahn), Asphaltflächen, Betonflächen, Pflasterflächen und Grünflächen. Der Großteil aller Arbeiten steht im Zusammenhang zum Gleis- und Tiefbau. Hierbei können sowohl kleinere Tagesbaustellen anfallen (z.B. Pflasterregulierungen < 1,00 m², Einzelschwellenauswechslung, Austausch einzelner Noppen-/Rippenplatten, punktuelle Gleisnachstopfungen und vieles mehr) oder aufwendigere Umbau- und Erneuerungsarbeiten (z.B. Gleisumbauten bis zu einer Länge von ca. 150,00 m).
Rahmenvereinbarung für Unterhaltungsarbeiten (Gleis- und Tiefbauarbeiten) an Straßenbahngleisanlagen im Streckennetz der HEAG mobilo GmbH.
Alle zu erwartenden Bauleistungen werden im Kontext des Streckennetztes der HEAG mobilo ausgeführt. Die HEAG mobilo GmbH ist ein Verkehrsunternehmen mit Sitz in Darmstadt, welches den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet von Darmstadt sowie der Landkreises Darmstadt-Dieburg betreibt. Hierzu gehören primär Gleisanlagen (Straßenbahn), Asphaltflächen, Betonflächen, Pflasterflächen und Grünflächen. Der Großteil aller Arbeiten steht im Zusammenhang zum Gleis- und Tiefbau. Hierbei können sowohl kleinere Tagesbaustellen anfallen (z.B. Pflasterregulierungen < 1,00 m², Einzelschwellenauswechslung, Austausch einzelner Noppen-/Rippenplatten, punktuelle Gleisnachstopfungen und vieles mehr) oder aufwendigere Umbau- und Erneuerungsarbeiten (z.B. Gleisumbauten bis zu einer Länge von ca. 150,00 m).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten für Straßenbahnlinien📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Darmstadt, Kreisfreie Stadt🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-09-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-15 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2025-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 179-464979
ABl. S-Ausgabe: 179
Zusätzliche Informationen
1. Es ist eine Eigenerklärung, dass keine zwingenden oder optionalen Ausschlussgründe vorliegen, vorzulegen, siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung.
2. Für alle in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Eigenerklärung Eignung zu verwenden soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird.
Sofern eine allgemeine PQ nach VOB/A die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ nach VOB/A erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes Eigenerklärung Eignung getätigt werden.
3. Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
4. Eignungsleihe:
Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und/oder "Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe" zu verwenden.
5. Bieterfragen sind bis Montag, den 11. Oktober 2021 zugelassen. Fragen, die danach eingehen, gelten nicht als rechtzeitig und es besteht kein Anspruch auf Beantwortung.
6. Das Angebot ist zusätzlich als GAEB-Datei im Format X84 einzureichen.
1. Es ist eine Eigenerklärung, dass keine zwingenden oder optionalen Ausschlussgründe vorliegen, vorzulegen, siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung.
2. Für alle in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Eigenerklärung Eignung zu verwenden soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird.
Sofern eine allgemeine PQ nach VOB/A die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ nach VOB/A erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes Eigenerklärung Eignung getätigt werden.
3. Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
4. Eignungsleihe:
Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und/oder "Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe" zu verwenden.
5. Bieterfragen sind bis Montag, den 11. Oktober 2021 zugelassen. Fragen, die danach eingehen, gelten nicht als rechtzeitig und es besteht kein Anspruch auf Beantwortung.
6. Das Angebot ist zusätzlich als GAEB-Datei im Format X84 einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvereinbarung für Unterhaltungsarbeiten (Gleis- und Tiefbauarbeiten) an Straßenbahngleisanlagen im Streckennetz der HEAG mobilo GmbH.
Alle zu erwartenden Bauleistungen werden im Kontext des Streckennetztes der HEAG mobilo ausgeführt. Die HEAG mobilo GmbH ist ein Verkehrsunternehmen mit Sitz in Darmstadt, welches den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet von Darmstadt sowie der Landkreises Darmstadt-Dieburg betreibt. Hierzu gehören primär Gleisanlagen (Straßenbahn), Asphaltflächen, Betonflächen, Pflasterflächen und Grünflächen. Der Großteil aller Arbeiten steht im Zusammenhang zum Gleis- und Tiefbau. Hierbei können sowohl kleinere Tagesbaustellen anfallen (z.B. Pflasterregulierungen < 1,00 m², Einzelschwellenauswechslung, Austausch einzelner Noppen-/Rippenplatten, punktuelle Gleisnachstopfungen und vieles mehr) oder aufwendigere Umbau- und Erneuerungsarbeiten (z.B. Gleisumbauten bis zu einer Länge von ca. 150,00 m).
Alle zu erwartenden Bauleistungen werden im Kontext des Streckennetztes der HEAG mobilo ausgeführt. Die HEAG mobilo GmbH ist ein Verkehrsunternehmen mit Sitz in Darmstadt, welches den öffentlichen Personennahverkehr im Stadtgebiet von Darmstadt sowie der Landkreises Darmstadt-Dieburg betreibt. Hierzu gehören primär Gleisanlagen (Straßenbahn), Asphaltflächen, Betonflächen, Pflasterflächen und Grünflächen. Der Großteil aller Arbeiten steht im Zusammenhang zum Gleis- und Tiefbau. Hierbei können sowohl kleinere Tagesbaustellen anfallen (z.B. Pflasterregulierungen < 1,00 m², Einzelschwellenauswechslung, Austausch einzelner Noppen-/Rippenplatten, punktuelle Gleisnachstopfungen und vieles mehr) oder aufwendigere Umbau- und Erneuerungsarbeiten (z.B. Gleisumbauten bis zu einer Länge von ca. 150,00 m).
Die Rahmenvereinbarung wird mit 1 Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen.
Der Beauftragungszeitraum beträgt vier Jahre. Eine Option zur Verlängerung besteht nicht!
Die Rahmenvereinbarung verfolgt primär den Zweck, das Streckennetz des öffentlichen Personennahverkehrs aufrecht zu erhalten und dabei möglichst geringe Vorbereitungszeiten zu benötigen, um einen störungsfreien Betrieb zu ermöglichen.
Grundsätzlich lassen sich grob drei Gruppen von Maßnahmen definieren, welche wie folgt klassifiziert werden:
1. Notfallmaßnahmen bzw. Sofortmaßnahmen
Notfallmaßnahmen bzw. Sofortmaßnahmen verfolgen primär den Zweck, dass plötzlich auftretender Problemstellungen (Schäden durch Verkehrsunfälle, Unwetterereignisse und weitere unvorhergesehene Ereignisse) umgehend behoben werden können.
Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Umstände der Notfallmaßnahmen ein hohes Pensum an Abrufbereitschaft über den gesamten Beauftragungszeitraum (Vier Jahre, 365 Tage und 24 Stunden/Tag) erfordern
2. Standard Abruf - Einzelleistungen
Übliche Unterhaltungsarbeiten, die weder unter Notfallmaßnahmen noch aufwendigere zusammenhängende Maßnahmen fallen, sind alltägliche Einzelleistungen. Hierbei ist davon auszugehen, dass keine besonders aufwendige Vorbereitungszeit benötigt wird und der Komplexitätsgrad gering ist. Der prognostizierte Auftragswert der zusammenhängenden Leistungen liegt bei unter 30.000 EUR (netto) je Einzelleistung.
Übliche Unterhaltungsarbeiten, die weder unter Notfallmaßnahmen noch aufwendigere zusammenhängende Maßnahmen fallen, sind alltägliche Einzelleistungen. Hierbei ist davon auszugehen, dass keine besonders aufwendige Vorbereitungszeit benötigt wird und der Komplexitätsgrad gering ist. Der prognostizierte Auftragswert der zusammenhängenden Leistungen liegt bei unter 30.000 EUR (netto) je Einzelleistung.
3. Größerer Abruf - Einzelmaßnahme
Sobald der prognostizierte Auftragswert über 30.000 EUR (netto) liegt, bilden die zusammenhängenden Leistungen eine Einzelmaßnahme.
Maximaler jährlicher Abruf:
Um den Horizont der maximal, zu erbringenden Leistung zu limitieren, wird eine maximale jährliche Obergrenze definiert. Diese liegt bei 2,5 Mio. EUR (brutto) und dient dem Auftragnehmer, Ressourcen (Personal, Gerät, Material usw.) budgetieren zu können. Dieser Wert stellt den maximalen Wert dar und darf nicht als Mindest- oder Erwartungswert verstanden werden.
Um den Horizont der maximal, zu erbringenden Leistung zu limitieren, wird eine maximale jährliche Obergrenze definiert. Diese liegt bei 2,5 Mio. EUR (brutto) und dient dem Auftragnehmer, Ressourcen (Personal, Gerät, Material usw.) budgetieren zu können. Dieser Wert stellt den maximalen Wert dar und darf nicht als Mindest- oder Erwartungswert verstanden werden.
Mindestabnahme:
Die minimal anfallende Größe des jährlichen Abrechnungsbetrages liegt bei 0,5 Mio. (brutto) EUR pro Jahr. Dieser Wert dient dem Auftragnehmer besser einschätzen zu können, mit welchen Aufwendungen mindestens anfallen. Für die Zeitperioden Monat, Quartal oder Halbjahr werden keine Mindesthöhen festgelegt.
Die minimal anfallende Größe des jährlichen Abrechnungsbetrages liegt bei 0,5 Mio. (brutto) EUR pro Jahr. Dieser Wert dient dem Auftragnehmer besser einschätzen zu können, mit welchen Aufwendungen mindestens anfallen. Für die Zeitperioden Monat, Quartal oder Halbjahr werden keine Mindesthöhen festgelegt.
Die Definition des Mindest- und Maximalabrufes stellen den Rahmen des tatsächlich anfallenden Aufwandes dar und können saisonal sowie jährlich innerhalb dieser Wertgrenzen stark schwanken.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gesamtes Straßenbahn-Streckennetz der HEAG mobilo GmbH
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angabe zu Registereintragung und Berufsgenossenschaft, siehe im Einzelnen Formblatt Eigenerklärung Eignung
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für die letzten drei vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (Einzelheiten siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung)
Mindeststandards:
Mindestjahresumsatz von 2 Mio. EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
Der geforderte Mindestjahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages beträgt 1 Mio. EUR
Vorlage von mindestens 3 geeigneter Referenzen über die Ausführung von Bauleistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Einzelheiten siehe Formblatt Eignung).
Als vergleichbare Leistungen werden anerkannt:
Rahmenvertragsarbeiten im Kontext von Gleis- und Tiefbauarbeiten des ÖPNV, Innerstädtische Gleisbaumaßnahmen im Auftragsvolumen von 100.000 bis 250.000,00 EUR
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-03 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: e-Vergabe
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 25,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service, Zeitmanagement und Organisation
Umweltverträglichkeit
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,00
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40,00
1. Es ist eine Eigenerklärung, dass keine zwingenden oder optionalen Ausschlussgründe vorliegen, vorzulegen, siehe Formblatt Eigenerklärung Eignung.
2. Für alle in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formblatt Eigenerklärung Eignung zu verwenden soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird.
Sofern eine allgemeine PQ nach VOB/A die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ nach VOB/A erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes Eigenerklärung Eignung getätigt werden.
Sofern eine allgemeine PQ nach VOB/A die geforderten Eignungsnachweise inhaltlich abdeckt, kann die entsprechende Angabe durch Verweis auf die PQ ersetzt werden. Weitere Angaben, die nicht von der PQ nach VOB/A erfasst sind, müssen gesondert unter Verwendung des Formblattes Eigenerklärung Eignung getätigt werden.
3. Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
4. Eignungsleihe:
Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und/oder "Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe" zu verwenden.
Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formblatt "Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit" und/oder "Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe" zu verwenden.
5. Bieterfragen sind bis Montag, den 11. Oktober 2021 zugelassen. Fragen, die danach eingehen, gelten nicht als rechtzeitig und es besteht kein Anspruch auf Beantwortung.
6. Das Angebot ist zusätzlich als GAEB-Datei im Format X84 einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151125816📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Landes Hessen bei dem Regierungspräsidium Darmstadt
Quelle: OJS 2021/S 179-464979 (2021-09-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-12-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Rahmenvereinbarung wird mit 1 Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen. Der Beauftragungszeitraum beträgt vier Jahre. Eine Option zur Verlängerung besteht nicht! Die Rahmenvereinbarung verfolgt primär den Zweck, das Streckennetz des öffentlichen Personennahverkehrs aufrecht zu erhalten und dabei möglichst geringe Vorbereitungszeiten zu benötigen, um einen störungsfreien Betrieb zu ermöglichen. Grundsätzlich lassen sich grob drei Gruppen von Maßnahmen definieren, welche wie folgt klassifiziert werden: 1. Notfallmaßnahmen bzw. Sofortmaßnahmen Notfallmaßnahmen bzw. Sofortmaßnahmen verfolgen primär den Zweck, dass plötzlich auftretender Problemstellungen (Schäden durch Verkehrsunfälle, Unwetterereignisse und weitere unvorhergesehene Ereignisse) umgehend behoben werden können. Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Umstände der Notfallmaßnahmen ein hohes Pensum an Abrufbereitschaft über den gesamten Beauftragungszeitraum (Vier Jahre, 365 Tage und 24 Stunden/Tag) erfordern 2. Standard Abruf - Einzelleistungen Übliche Unterhaltungsarbeiten, die weder unter Notfallmaßnahmen noch aufwendigere zusammenhängende Maßnahmen fallen, sind alltägliche Einzelleistungen. Hierbei ist davon auszugehen, dass keine besonders aufwendige Vorbereitungszeit benötigt wird und der Komplexitätsgrad gering ist. Der prognostizierte Auftragswert der zusammenhängenden Leistungen liegt bei unter 30.000 EUR (netto) je Einzelleistung. 3. Größerer Abruf - Einzelmaßnahme Sobald der prognostizierte Auftragswert über 30.000 EUR (netto) liegt, bilden die zusammenhängenden Leistungen eine Einzelmaßnahme. Maximaler jährlicher Abruf: Um den Horizont der maximal, zu erbringenden Leistung zu limitieren, wird eine maximale jährliche Obergrenze definiert. Diese liegt bei 2,5 Mio. EUR (brutto) und dient dem Auftragnehmer, Ressourcen (Personal, Gerät, Material usw.) budgetieren zu können. Dieser Wert stellt den maximalen Wert dar und darf nicht als Mindest- oder Erwartungswert verstanden werden. Mindestabnahme: Die minimal anfallende Größe des jährlichen Abrechnungsbetrages liegt bei 0,5 Mio. (brutto) EUR pro Jahr. Dieser Wert dient dem Auftragnehmer besser einschätzen zu können, mit welchen Aufwendungen mindestens anfallen. Für die Zeitperioden Monat, Quartal oder Halbjahr werden keine Mindesthöhen festgelegt. Die Definition des Mindest- und Maximalabrufes stellen den Rahmen des tatsächlich anfallenden Aufwandes dar und können saisonal sowie jährlich innerhalb dieser Wertgrenzen stark schwanken.
Die Rahmenvereinbarung wird mit 1 Wirtschaftsteilnehmer abgeschlossen. Der Beauftragungszeitraum beträgt vier Jahre. Eine Option zur Verlängerung besteht nicht! Die Rahmenvereinbarung verfolgt primär den Zweck, das Streckennetz des öffentlichen Personennahverkehrs aufrecht zu erhalten und dabei möglichst geringe Vorbereitungszeiten zu benötigen, um einen störungsfreien Betrieb zu ermöglichen. Grundsätzlich lassen sich grob drei Gruppen von Maßnahmen definieren, welche wie folgt klassifiziert werden: 1. Notfallmaßnahmen bzw. Sofortmaßnahmen Notfallmaßnahmen bzw. Sofortmaßnahmen verfolgen primär den Zweck, dass plötzlich auftretender Problemstellungen (Schäden durch Verkehrsunfälle, Unwetterereignisse und weitere unvorhergesehene Ereignisse) umgehend behoben werden können. Es wird deutlich darauf hingewiesen, dass die Umstände der Notfallmaßnahmen ein hohes Pensum an Abrufbereitschaft über den gesamten Beauftragungszeitraum (Vier Jahre, 365 Tage und 24 Stunden/Tag) erfordern 2. Standard Abruf - Einzelleistungen Übliche Unterhaltungsarbeiten, die weder unter Notfallmaßnahmen noch aufwendigere zusammenhängende Maßnahmen fallen, sind alltägliche Einzelleistungen. Hierbei ist davon auszugehen, dass keine besonders aufwendige Vorbereitungszeit benötigt wird und der Komplexitätsgrad gering ist. Der prognostizierte Auftragswert der zusammenhängenden Leistungen liegt bei unter 30.000 EUR (netto) je Einzelleistung. 3. Größerer Abruf - Einzelmaßnahme Sobald der prognostizierte Auftragswert über 30.000 EUR (netto) liegt, bilden die zusammenhängenden Leistungen eine Einzelmaßnahme. Maximaler jährlicher Abruf: Um den Horizont der maximal, zu erbringenden Leistung zu limitieren, wird eine maximale jährliche Obergrenze definiert. Diese liegt bei 2,5 Mio. EUR (brutto) und dient dem Auftragnehmer, Ressourcen (Personal, Gerät, Material usw.) budgetieren zu können. Dieser Wert stellt den maximalen Wert dar und darf nicht als Mindest- oder Erwartungswert verstanden werden. Mindestabnahme: Die minimal anfallende Größe des jährlichen Abrechnungsbetrages liegt bei 0,5 Mio. (brutto) EUR pro Jahr. Dieser Wert dient dem Auftragnehmer besser einschätzen zu können, mit welchen Aufwendungen mindestens anfallen. Für die Zeitperioden Monat, Quartal oder Halbjahr werden keine Mindesthöhen festgelegt. Die Definition des Mindest- und Maximalabrufes stellen den Rahmen des tatsächlich anfallenden Aufwandes dar und können saisonal sowie jährlich innerhalb dieser Wertgrenzen stark schwanken.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-01 📅
Name: AGT GmbH
Postanschrift: Adam-Opel-Straße 6
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55129
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 61319587010📞
E-Mail: buettner@agt-mainz.de📧
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2021/S 236-620793 (2021-12-01)