Erbringung von Reinigungsarbeiten an verschiedenen Hütten im Freilichtmuseum Molfsee der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen. Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf beabsichtigt ca. 50 historische Häuser innerhalb der nächsten 7 Jahre grundzureinigen. Die meisten der Gebäude sind mit kontaminierten Stäuben belastet. Eine Grundreinigung des Innenraumes bzw. der Bauteile und in den Räumen befindlichen Ausstellungsstücke und Möbel ist daher notwendig. Die belasteten Stäube enthalten chlororganische Verbindungen (PCP, HCH), Blei, Chrom und Quecksilber. Weitere Gefahrenstoffe können nicht ausgeschlossen werden. Die für die Reinigungsarbeiten notwendigen bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften und Vorschriften für Schutzbekleidungen gemäß UVV der BG und PCP-Richtlinie sind zwingend einzuhalten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-29.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reinigungsdienste
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Reinigungsarbeiten an verschiedenen Hütten im Freilichtmuseum Molfsee der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen.
Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf beabsichtigt ca. 50 historische Häuser innerhalb der nächsten 7 Jahre grundzureinigen. Die meisten der Gebäude sind mit kontaminierten Stäuben belastet. Eine Grundreinigung des Innenraumes bzw. der Bauteile und in den Räumen befindlichen Ausstellungsstücke und Möbel ist daher notwendig.
Die belasteten Stäube enthalten chlororganische Verbindungen (PCP, HCH), Blei, Chrom und Quecksilber. Weitere Gefahrenstoffe können nicht ausgeschlossen werden.
Die für die Reinigungsarbeiten notwendigen bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften und Vorschriften für Schutzbekleidungen gemäß UVV der BG und PCP-Richtlinie sind zwingend einzuhalten.
Erbringung von Reinigungsarbeiten an verschiedenen Hütten im Freilichtmuseum Molfsee der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen.
Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf beabsichtigt ca. 50 historische Häuser innerhalb der nächsten 7 Jahre grundzureinigen. Die meisten der Gebäude sind mit kontaminierten Stäuben belastet. Eine Grundreinigung des Innenraumes bzw. der Bauteile und in den Räumen befindlichen Ausstellungsstücke und Möbel ist daher notwendig.
Die belasteten Stäube enthalten chlororganische Verbindungen (PCP, HCH), Blei, Chrom und Quecksilber. Weitere Gefahrenstoffe können nicht ausgeschlossen werden.
Die für die Reinigungsarbeiten notwendigen bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften und Vorschriften für Schutzbekleidungen gemäß UVV der BG und PCP-Richtlinie sind zwingend einzuhalten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reinigungsdienste📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Schleswig-Holstein
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-29 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-07-02 📅
Datum des Beginns: 2021-08-16 📅
Datum des Endes: 2028-08-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 126-333283
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Verpflichtende Ortsbesichtigung:
Besichtigungstermine sind in der 27/28. KW 2021 geplant. Nähere Angaben erhalten Sie in den Vergabeunterlagen. Zur Vermeidung eines direkten Kontaktes zwischen den Bietern – wird die Besichtigung getrennt stattfinden.
Besichtigungstermine sind in der 27/28. KW 2021 geplant. Nähere Angaben erhalten Sie in den Vergabeunterlagen. Zur Vermeidung eines direkten Kontaktes zwischen den Bietern – wird die Besichtigung getrennt stattfinden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erbringung von Reinigungsarbeiten an verschiedenen Hütten im Freilichtmuseum Molfsee der Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen.
Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf beabsichtigt ca. 50 historische Häuser innerhalb der nächsten 7 Jahre grundzureinigen. Die meisten der Gebäude sind mit kontaminierten Stäuben belastet. Eine Grundreinigung des Innenraumes bzw. der Bauteile und in den Räumen befindlichen Ausstellungsstücke und Möbel ist daher notwendig.
Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloß Gottorf beabsichtigt ca. 50 historische Häuser innerhalb der nächsten 7 Jahre grundzureinigen. Die meisten der Gebäude sind mit kontaminierten Stäuben belastet. Eine Grundreinigung des Innenraumes bzw. der Bauteile und in den Räumen befindlichen Ausstellungsstücke und Möbel ist daher notwendig.
Die belasteten Stäube enthalten chlororganische Verbindungen (PCP, HCH), Blei, Chrom und Quecksilber. Weitere Gefahrenstoffe können nicht ausgeschlossen werden.
Die für die Reinigungsarbeiten notwendigen bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsvorschriften und Vorschriften für Schutzbekleidungen gemäß UVV der BG und PCP-Richtlinie sind zwingend einzuhalten.
Reinigungsvertrag über die Grundreinigung verschiedener Hütten im Freilichtmuseum in Schleswig-Holstein.
Zusätzliche Informationen:
Verpflichtende Ortsbesichtigung:
Besichtigungstermine sind in der 27/28. KW 2021 geplant. Nähere Angaben erhalten Sie in den Vergabeunterlagen. Zur Vermeidung eines direkten Kontaktes zwischen den Bietern – wird die Besichtigung getrennt stattfinden.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt. Hinweis: Die GMSH wird ggf. den entsprechenden Nachweis vor Zuschlagserteilung abfordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
2. Eigenerklärung über den Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung oder dass diese im Falle eines Vertragsabschlusses entsprechend abgeschlossen wird (gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV).
3. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Grundreinigung von historischen Hütten), jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2018-2020).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
4. Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages – der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/s Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
4. Erklärung (Formblatt), ob und in welchem Umfang – im Falle eines Auftrages – der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, einschl. der Darstellung des Umfangs des/der beabsichtigten Unterauftrags/-aufträge und Benennung der/s Nachunternehmen/s (Bezeichnung, Firmensitz, Ansprechpartner mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
5. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern wird die GMSH vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer anfordern. Diese ist dann binnen 6 Tagen der GMSH zu übersenden.
6. Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns.
Folgende weitere Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen, siehe VI.3) Zusätzliche Angaben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
Aufgrund des zweiseitigen Oligopols wäre eine erneute Ausschreibung nach vier Jahren unwirtschaftlich. Die Reinigung von historischen Gebäuden gehört zu den spezifischen Aufgaben in der Reinigung. Es können pro Jahr nur ca. 7 Hütten gereinigt werden. Die besonderen Umstände führen zu einer Laufzeit von 7 Jahren.
Aufgrund des zweiseitigen Oligopols wäre eine erneute Ausschreibung nach vier Jahren unwirtschaftlich. Die Reinigung von historischen Gebäuden gehört zu den spezifischen Aufgaben in der Reinigung. Es können pro Jahr nur ca. 7 Hütten gereinigt werden. Die besonderen Umstände führen zu einer Laufzeit von 7 Jahren.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
Aufgrund des zweiseitigen Oligopols wäre eine erneute Ausschreibung nach vier Jahren unwirtschaftlich. Die Reinigung von historischen Gebäuden gehört zu den spezifischen Aufgaben in der Reinigung. Es können pro Jahr nur ca. 7 Hütten gereinigt werden. Die besonderen Umstände führen zu einer Laufzeit von 7 Jahren.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
Aufgrund des zweiseitigen Oligopols wäre eine erneute Ausschreibung nach vier Jahren unwirtschaftlich. Die Reinigung von historischen Gebäuden gehört zu den spezifischen Aufgaben in der Reinigung. Es können pro Jahr nur ca. 7 Hütten gereinigt werden. Die besonderen Umstände führen zu einer Laufzeit von 7 Jahren.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-08-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Reaktionszeit (Verfügbarkeit für Nacharbeiten)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60 %
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf
Kontakt
Kontaktperson: Ines Stölting
Dokumente URL: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen.
Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich.…
… Teilnahmeanträge/Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
… Teilnahmeträg/Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden.
Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Juli 2021 an die GMSH, z.H. Frau Ines Stölting (e-Vergabesystem, E-Mail: Ines.stoelting@gmsh.de zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 21. Juli 2021 an die GMSH, z.H. Frau Ines Stölting (e-Vergabesystem, E-Mail: Ines.stoelting@gmsh.de zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
Mit dem Angebot sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
7. unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit der Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB und § 124 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
8. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4 Seiten).
9. ausgefülltes Preisblatt.
10. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer Und der Bankverbindung.
10. Eigenerklärung zum Unternehmen mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, des Geschäftsführers, der Mitarbeiterzahl (einschließlich der geringfügig Beschäftigten), der Anschrift, der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mail, der Umsatzsteueridentifikationsnummer Und der Bankverbindung.
11. Auszug aus dem Gewerbezentralregister oder eine Erklärung, dass das Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.
12. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 2 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten und vergleichbaren Leistung (hier: Reinigen historischer Gebäude in Museen) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
12. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 2 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2018-2020) erbrachten und vergleichbaren Leistung (hier: Reinigen historischer Gebäude in Museen) unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
13. Eigenerklärung über die Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
14. Ausgefüllter Nachweis zur Berechnung des Stundenverrechnungssatz.
15. Konzept, aus dem hervorgeht, welche Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dieses Konzept beinhaltet insbesondere Maskentypen, Filtertypen, Schutzanzüge.
16. Ausgefülltes LV Preis pro Hütte.
17. Nachweis der Objektbesichtigung.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431-988-4640📞
Fax: +49 431-988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: n.n
Postort: n.n.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412
Postanschrift: Gartenstraße 6
Postleitzahl: 24103
Telefon: +49 431-599-1517📞
E-Mail: ines.stoelting@gmsh.de📧
Internetadresse: www.gmsh.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 126-333283 (2021-06-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf vertreten durch Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postanschrift: Küterstraße 30
Kontakt
Telefon: +49 431599-1624📞
Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf beabsichtigt 50 historische Häuser innerhalb der nächsten 7 Jahre grundzureinigen. Die meisten der Gebäude sind mit kontaminierten Stäuben belastet. Eine Grundreinigung des Innenraumes bzw. der Bauteile und in den Räumen befindlichen Ausstel-lungsstücke und Möbel ist daher notwendig und wird ausgeschrieben.
Die Stiftung Schleswig-Holsteinische Landesmuseen Schloss Gottorf beabsichtigt 50 historische Häuser innerhalb der nächsten 7 Jahre grundzureinigen. Die meisten der Gebäude sind mit kontaminierten Stäuben belastet. Eine Grundreinigung des Innenraumes bzw. der Bauteile und in den Räumen befindlichen Ausstel-lungsstücke und Möbel ist daher notwendig und wird ausgeschrieben.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Schleswig-Holstein
Verfahren Vergabekriterien
Preis (Gewichtung): 60
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-11-12 📅
Name: Koch Gebäudereinigung GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Sportplatz 2a
Postort: Groß Vollstedt
Postleitzahl: 24802
Land: Deutschland 🇩🇪 Rendsburg-Eckernförde
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 431988-4640📞
Fax: +49 431988-4702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: nicht bekannt
Postort: nicht bekannt
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich Vergabewesen
Postanschrift: Küterstraße 30
Telefon: +49 431599-1624📞
Quelle: OJS 2022/S 020-049465 (2022-01-25)