Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene, vorliegen,
2. Erklärung, dass keine Ermittlungen wegen illegaler Beschäftigung vorliege,
3. Erklärung über die Erfüllung der gesetzlichen Pflicht zur Zahlung der Steuern und Sozial-abgaben (Unbedenklichkeitsbescheinigungen Finanzamt, Krankenkasse), jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
4. Erklärung, dass kein Insolvenz- oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
5. Erklärung gem. § 3 Abs. 1 Landestariftreuegesetz (LTTG) Rheinland-Pfalz oder jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist,
6. Erklärung über den Eintrag in eine Handwerksrolle, ein Berufsregister oder das Register einer Industrie- und Handelskammer, oder eines Registers einer Institution/Einrichtung/Behörde, jeweils nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Mitgliedsstaates, in dem der Bieter ansässig ist, oder nicht zu einer Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist,
7. Nachweis über den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, wonach der Bieter bzw. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sowie Nachunternehmer in angemessener Höhe versichert sind oder er hiermit verbindlich zusichert, dass er im Falle der Beauftragung eine entsprechende Erhöhung der genannten Haftungssummen bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung vornimmt, und zwar mindestens in folgender Höhe:
a) Personenschäden bis mind. 5 000 000,00 EUR,
b) Sach- und Vermögensschäden sowie Umweltschäden bis mind. 1 000 000,00 EUR.
Die genannten Risiken zu dem jeweiligen Buchstaben (a)-(b) werden in der jeweils genannten Höhe nebeneinander abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Vertrag und Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der oben genannten Deckungssummen ausreicht. Die Bestätigung des Versicherers über die gültige vorgenannte Versicherung übersendet der Auftragnehmer dem Auftraggeber unaufgefordert unverzüglich nach Vertragsschluss.
8. Erklärung, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkten Abreden bestehen,
9. Im Falle von Bietergemeinschaften ist die Erklärung im Sinne von § 705 BGB gefordert: Erklärung der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall, Benennung des geschäftsführenden Mitglieds und Erklärung von jedem Mitglied, dass das geschäftsführende Mitglied allein gegenüber dem Auftraggeber zu rechtsverbindlichen Handlungen und Erklärungen berechtigt ist und alle Mitglieder einzeln dem Auftraggeber als Gesamtschuldner haften.