Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien aus Erzeugungsanlagen ohne Förderung (HKN) an den Auftraggeber. Der Rahmenvertrag ist kein Leistungsvertrag. Der Rahmenvertrag regelt die Bedingungen für den Abschluss von Einzelverträgen über die Lieferung von HKN in nachgelagerten Einzelwettbewerben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-07.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag HKN
21EVE55200
Produkte/Dienstleistungen: Mineralölerzeugnisse, Brennstoff, Elektrizität und andere Energiequellen📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien aus Erzeugungsanlagen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien aus Erzeugungsanlagen ohne Förderung (HKN) an den Auftraggeber. Der Rahmenvertrag ist kein Leistungsvertrag. Der Rahmenvertrag regelt die Bedingungen für den Abschluss von Einzelverträgen über die Lieferung von HKN in nachgelagerten Einzelwettbewerben.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist ein Rahmenvertrag über die Lieferung von Herkunftsnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien aus Erzeugungsanlagen ohne Förderung (HKN) an den Auftraggeber. Der Rahmenvertrag ist kein Leistungsvertrag. Er regelt die Bedingungen für den Abschluss von Einzelverträgen über die Lieferung von HKN in nachgelagerten Einzelwettbewerben.
Im Rahmen der Vergabe des Rahmenvertrages wird eine Eignungs- und Zuverlässigkeitsprüfung der Bieter durchgeführt. Gegenstand der Prüfung ist die Eignung zur Erbringung der jeweiligen Leistungen (Fachkunde und Leistungsfähigkeit) sowie der Zuverlässigkeit/Gesetzestreue (Vorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB) des Bieters.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten die zur Erbringung der Leistung geeigneten und zuverlässigen Bieter, die ein gültiges Angebot abgegeben haben, einen Rahmenvertrag. Die Rahmenvertragspartner werden in nachgelagerten Einzelwettbewerben zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2022-02-15 📅
Datum des Endes: 2029-12-31 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Hinweis zu II.2.7):
Das unter II.2.7) benannte Datum für den Beginn der Rahmenvertragslaufzeit ist ein Richtwert. Der Rahmenvertrag tritt mit der den...”
Zusätzliche Informationen
Hinweis zu II.2.7):
Das unter II.2.7) benannte Datum für den Beginn der Rahmenvertragslaufzeit ist ein Richtwert. Der Rahmenvertrag tritt mit der den Rahmenvertrag betreffenden Zuschlagserteilung über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG in Kraft und endet automatisch am 31.12.2029.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: siehe Anlage B1 der Vergabeunterlagen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2022-01-14
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-02-14 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2022-01-14
12:00 📅
“Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus:
Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweis des Auftraggebers:
Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z.B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 240-633652 (2021-12-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-02-02) Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 240-633652
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvertrag HKN
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-01 📅
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 026-067457 (2022-02-02)