Rahmenvertrag LOS 03 Sanitär KG 410

Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH

Rahmenvertrag Sanitär für den allgemeinen Bauunterhalt, Reparaturen und Austausch defekter Installationen, Errichtung von Installationen der Kostengruppe 410.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-10.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-02-10 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-02-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Sanitäre Anlagen
Referenznummer: 21-B-Ver-0192
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag Sanitär für den allgemeinen Bauunterhalt, Reparaturen und Austausch defekter Installationen, Errichtung von Installationen der Kostengruppe 410.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Sanitäre Anlagen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Postanschrift: Columbiadamm 10, A2
Postleitzahl: 12101
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
E-Mail: vergabe@tempelhof-projekt.de 📧
Telefon: +49 30200037400 📞
Fax: +49 30200037499 📠
URL der Dokumente: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/137157 🌏
URL der Teilnahme: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-02-10 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-02-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 031-076257
ABl. S-Ausgabe: 31
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Dauer: 36 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Flughafen Berlin Tempelhof (THF)

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein);
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB – siehe Eigenerklärung Eignung;
3. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung – siehe Eigenerklärung Eignung;
4. Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Eigenerklärung Eignung;
5. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlagerhaltensoll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15 000 EUR im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Korruptionsregisters vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenzen steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers.
Mehr anzeigen
6. Erklärung zur Eintragung in Handwerksrolle und Ausübungsberechtigung – siehe Eigenerklärung Eignung
7. Erklärung zum Sachkundenachweis gem. TRGS 519 – siehe Eigenerklärung Eignung
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1) – 4), 6): Nachweis der Eintragung in die Liste präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung und Mitteilung der PQL/ULV Nummer (bei ULV inkl. des hierfür vorgesehenen Zugangscodes für Auftraggeber) – siehe Formular Eignung. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache. Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zur Erfüllung der Eignungsanforderungen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2019, 2018, 2017 – siehe Eigenerklärung Eignung
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht die Auftraggeberin keine Vorgaben. – siehe Eigenerklärung Eignung
Der Projektleiter soll namentlich benannt werden. – siehe Eigenerklärung Eignung
Eigenerklärung zur Zahl der beschäftigten Arbeitskräfte. – siehe Eigenerklärung Eignung.
Mindeststandards:
Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden: Mindestens 1 Referenz über Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen – siehe Eigenerklärung Eignung
Als Mindestanforderung muss der Projektleiter/die Projektleiterin über Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS), verfügen. – siehe Eigenerklärung Eignung
Im Mittel der Jahre 2020, 2019, 2018 mindestens 5 Angestellte und Gewerbliche Mitarbeiter. – siehe Eigenerklärung Eignung
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
1. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Frauenförderung (Teil A),
2. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum MindeststundenentgTeil A),
3. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zur Verhinderung von Benachteiligungen (Teil A),
4. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) Teil B.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 3
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-06-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-09 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Die Öffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Land Berlin vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Kontakt
Adresse des Käuferprofils: https://my.vergabeplattform.berlin.de 🌏
Dokumente URL: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/137157 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316 📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist 5“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1) gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen
“§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 031-076257 (2021-02-10)