Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft mit den Bezeichnungen „Enterprise Agreement“/„Select Plus“ und dessen Nachfolgeverträge, sowie für den Bezug von Standartsoftware.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Microsoft Lizenzprodukte
Produkte/Dienstleistungen: Netzbetriebssystemsoftwarepaket📦
Kurze Beschreibung:
“Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft mit den Bezeichnungen „Enterprise Agreement“/„Select Plus“ und...”
Kurze Beschreibung
Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft mit den Bezeichnungen „Enterprise Agreement“/„Select Plus“ und dessen Nachfolgeverträge, sowie für den Bezug von Standartsoftware.
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Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Netzbetriebssystemsoftwarepaket📦
Ort der Leistung: Hof, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft mit den Bezeichnungen „Enterprise Agreement“/„Select Plus“ und...”
Beschreibung der Beschaffung
Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft mit den Bezeichnungen „Enterprise Agreement“/„Select Plus“ und dessen Nachfolgeverträge, sowie für den Bezug von Standartsoftware.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %
Dauer
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Leistungsverzeichnis.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Die Ausschreibung wurde schon als „Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb“ durchgeführt. Die Ausschreibung musste aufgehoben werden, weil eine...”
Beschleunigtes Verfahren
Die Ausschreibung wurde schon als „Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb“ durchgeführt. Die Ausschreibung musste aufgehoben werden, weil eine neue Schwellenwertberechnung eine EU-weite Ausschreibung notwendig macht.
Deshalb wurde nach § 15 Abs 3 VgV die Angebotsfrist auf 15 Tag verkürzt, da der bestehende Rahmenvertrag am 30.4.2021 ausläuft.
Mehr anzeigen Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-04-06
13:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-04-06
13:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“GWB § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
GWB § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 056-140770 (2021-03-17)