Rahmenvertrag Microsoft Lizenzprodukte

Landratsamt Hof

Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft mit den Bezeichnungen „Enterprise Agreement“/„Select Plus“ und dessen Nachfolgeverträge, sowie für den Bezug von Standartsoftware.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-04-06. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-03-17.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2021-03-17 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2021-03-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Netzbetriebssystemsoftwarepaket
Kurze Beschreibung:
Bezug von Microsoft Lizenzprodukten aus Volumenverträgen zwischen dem Bund und Microsoft mit den Bezeichnungen „Enterprise Agreement“/„Select Plus“ und dessen Nachfolgeverträge, sowie für den Bezug von Standartsoftware.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Netzbetriebssystemsoftwarepaket 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Netzbetriebssystemsoftwarepaket 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hof, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landratsamt Hof
Postanschrift: Schaumbergstraße 14
Postleitzahl: 95032
Postort: Hof
Kontakt
Internetadresse: https://www.landkreis-hof.de 🌏
E-Mail: ingo.dimmling@landkreis-hof.de 📧
Telefon: +49 928157296 📞
Fax: +49 928157429 📠
URL der Dokumente: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av13f382-eu 🌏
URL der Teilnahme: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av13f382-eu 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-17 📅
Einreichungsfrist: 2021-04-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-03-22 📅
Datum des Beginns: 2021-05-01 📅
Datum des Endes: 2024-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 056-140770
ABl. S-Ausgabe: 56

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Leistungsverzeichnis.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Beschleunigtes Verfahren:
Die Ausschreibung wurde schon als „Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb“ durchgeführt. Die Ausschreibung musste aufgehoben werden, weil eine neue Schwellenwertberechnung eine EU-weite Ausschreibung notwendig macht.
Deshalb wurde nach § 15 Abs 3 VgV die Angebotsfrist auf 15 Tag verkürzt, da der bestehende Rahmenvertrag am 30.4.2021 ausläuft.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 13:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-05-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-04-06 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 13:00
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 100 %

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herr Ingo Dimmling
Dokumente URL: https://plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av13f382-eu 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
GWB § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 056-140770 (2021-03-17)