Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber (AG) wird diejenigen Bewerber (Bew.) zur Erstangebotsabgabe auffordern, deren Teilnahmeanträge auf den ersten drei bis fünf Plätzen liegen. Ob er die auf dem vierten oder fünften Platz befindlichen Bew. auffordert, entscheidet er nach freiem Ermessen.
Die Teilnahmeanträge werden gemäß Anlage 6 der Vergabeunterlagen ausgewertet. Im Einzelnen wird bewertet:
1. Umsatzerlöse des Unternehmens (Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre im Geschäftsfeld Entwicklung von webbasierten Softwarelösungen und/oder Pflege bzw. Support selbst entwickelter webbasierter Softwarelösungen). Die volle Punktzahl erhält der Bew., der im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Jahresumsatz von 3.000.000,00 Euro oder mehr vorweisen kann. 0 Pkt. bekommt der Bew., der 750.000,00 Euro oder weniger als Umsatz im Jahresdurchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre vorweisen kann.
Zwischenwerte werden linear interpoliert, das Ergebnis auf 2 Nachkommastellen gerundet.
2. Referenzleistungen
Referenzaufträge zum Beleg der Erfahrung mit der Entwicklung von webbasierten Softwarelösungen. Die Angaben müssen enthalten:
a) Projektbeschreibung mit Erläuterung zum Auftragsgegenstand
b) Auftraggeber
c) Erbrachte Leistung
d) Umfang der erbrachten Leistung
e) Projektvolumen
f) Zeitraum
g) Methoden des Projektmanagements und Controllings
h) Usability
i) Barrierefreiheit - Wahrnehmbarkeit
j) Barrierefreiheit - Bedienbarkeit
k) Barrierefreiheit - Verständlichkeit
l) Barrierefreiheit - Robustheit
m) Responsive Design
n) Umgang mit Datenschutz und Datensicherheit
Die Angaben der Bew. hinsichtlich der Referenzen werden wir folgt gewertet:
c) Erbrachte Leistung
Zum Vergleich der erbrachten mit der hier ausgeschriebenen Leistung werden vor allem folgende Kriterien herangezogen: Entwicklung und Pflege von Webanwendungen; Erstellung und Pflege von Individualsoftware; Software zur Unterstützung von Bildungs-, Schul- und/oder Hochschulverwaltung
9 Pkt.: Die erbrachte Leistung entspricht der für den vorliegenden Auftrag zu erbringenden Leistung.
6 Pkt.: Die erbrachte Leistung entspricht überwiegend der für den vorliegenden Auftrag zu erbringenden Leistung.
3 Pkt.: Die erbrachte Leistung ist mit der für den vorliegenden Auftrag zu erbringenden Leistung gerade noch vergleichbar.
0 Pkt.: Die erbrachte Leistung ist mit der für den vorliegenden Auftrag zu erbringenden Leistung nicht vergleichbar
d) Umfang der erbrachten Leistung
Berücksichtigt werden nur die nach dem 1. Januar 2016 erbrachten Personentage (PT). Bei einer Abrechnung nach Stunden gelten 8 Stunden als 1 PT.
9 Pkt.: Leistungen im Umfang von über 400 PT
0 Pkt.: Leistungen im Umfang von weniger als 50 PT
Zwischenwerte werden linear interpoliert, das Ergebnis auf 2 Nachkommastellen gerundet.
e) Projektvolumen
Berücksichtigt werden nur die nach dem 1. Januar 2016 erzielten Umsatzerlöse.
9 Pkt.: Umsatzerlös von über 400.000,00 Euro erzielt
0 Pkt.: Umsatzerlös von weniger als 50.000,00 Euro erzielt
Zwischenwerte werden linear interpoliert, das Ergebnis auf 2 Nachkommastellen gerundet.
g) Methoden des Projektmanagements und Controllings
Der Bew. soll die bei Ausführung des Referenzauftrages verwendeten Methoden des Projektmanagements und Controllings beschreiben.
9 Pkt.: Die verwendeten Methoden des Projektmanagements und Controllings entsprechen dem vom AG geplanten Vorgehensmodell.
6 Pkt.: Die verwendeten Methoden des Projektmanagements und Controllings entsprechen überwiegend dem vom AG geplanten Vorgehensmodell.
3 Pkt.: Die verwendeten Methoden des Projektmanagements und Controllings entsprechen in Teilen dem vom AG geplanten Vorgehensmodell.
0 Pkt.: Die verwendeten Methoden des Projektmanagements und Controllings entsprechen in keiner Hinsicht dem vom AG geplanten Vorgehensmodell
h) Usability
Die DIN EN ISO 9241-11 definiert Usability (Gebrauchstauglichkeit) als das Ausmaß, in dem ein Produkt durch bestimmte Nutzer in einem bestimmten Nutzungskontext genutzt werden kann, um bestimmte Ziele effektiv, effizient und zufriedenstellend zu erreichen.
Der Bew. soll erläutern, auf welche Weise er bei der Entwicklung seiner Webanwendung die Usability nach dem Standard der nach der DIN EN ISO 9241-11 oder einem gleichwertigen Standard sicherstellt.
Der Bew. soll insbesondere beschreiben, wie er bei der Entwicklung der Webanwendung unter anderem die folgenden Pkt. berücksichtigt hat:
- Effektivität (Kann ein Nutzer Kernaufgaben intuitiv beim ersten Besuch der Webseite erledigen?)
- Effizienz (Wie schnell kann ein Nutzer eine Aufgabe erledigen, wenn er die Webseite bereits kennt?)
- Einprägsamkeit (Wie gut kann sich ein Nutzer bei einem erneuten Besuch auf der Webseite zurechtfinden?)
- Fehlervermeidung (Wie werden Fehler, die einem Nutzer bei Benutzung der Webseite unterlaufen, erkannt und beseitigt?)
- Zufriedenstellende Nutzung (Wie angenehm ist es, die Website zu verwenden? Möchte ein Nutzer wiederkommen?)
Die Ausführungen werden wie folgt bepunktet:
6 Pkt.: Die Vorgehensweise zur Erreichung von Usability ist besonders detailliert sowie fachlich sehr schlüssig beschrieben. Die beigefügten Nachweise lassen ein sehr gutes Verständnis der Anforderungen an die Usability erkennen.
4 Pkt.: Die Vorgehensweise zur Erreichung von Usability ist detailliert sowie fachlich schlüssig beschrieben. Die beigefügten Nachweise lassen ein gutes Verständnis der Anforderungen an die Usability erkennen.
2 Pkt.: Die Vorgehensweise zur Erreichung von Usability ist wenig detailliert und fachlich teilweise schlüssig beschrieben. Die beigefügten Nachweise lassen ein durchschnittliches Verständnis der Anforderungen an die Usability erkennen.
0 Pkt.: Die Vorgehensweise zur Erreichung von Usability ist unvollständig oder fachlich nicht schlüssig beschrieben
FORTSETZUNG UNTER ZIFFER VI.3) DIESER BEKANNTMACHUNG!!!