Auftragsbekanntmachung (2021-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kontroll- und Überwachungsleistungen
Referenznummer: 802.0/RI/21
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsumfang für die überwachungsbedürftigen und prüfpflichtigen Anlagen beinhaltet:
Prüfung von:
— Anlagen mit Wassergefährdenden Stoffen,
— Druckbehältern (auch thermisch beanspruchte) und CO
— Dampfkesselanlagen,
— Kraftwerksanlagen,
— Gasturbinenanlagen,
— Abhitzekessel,
— Aufzugsanlagen,
— Ex-Anlagen,
— raumlufttechnischen Anlagen,
— maschinellen Rauchabzugsanlagen,
— natürlichen Rauchabzugsanlagen,
— ortsfesten, nicht selbsttätigen Feuerlöschanlagen,
— elektrische Anlagen wie Starkstromanlagen, sicherheitstechnisch wichtige Anlagen, Ersatzstromquellen,Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungen, Sicherheitsstromversorgungen usw.,
— Lagerung von störfallrelevanten Stoffen auf Sicherheitsflächen,
— automatische Schiebe-/Drehtüren,
— kraftbetätigten Tore,
— Hebe- und Krananlagen,
— Begutachtungen hinsichtlich Umweltrecht und Umweltverträglichkeit,
— Erstellen von Schadensgutachten,
— baulicher Brandschutz.
Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Der Leistungsumfang für die überwachungsbedürftigen und prüfpflichtigen Anlagen beinhaltet:
Prüfung von:
— Anlagen mit Wassergefährdenden Stoffen,
— Druckbehältern (auch thermisch beanspruchte) und CO
— Dampfkesselanlagen,
— Kraftwerksanlagen,
— Gasturbinenanlagen,
— Abhitzekessel,
— Aufzugsanlagen,
— Ex-Anlagen,
— raumlufttechnischen Anlagen,
— maschinellen Rauchabzugsanlagen,
— natürlichen Rauchabzugsanlagen,
— ortsfesten, nicht selbsttätigen Feuerlöschanlagen,
— elektrische Anlagen wie Starkstromanlagen, sicherheitstechnisch wichtige Anlagen, Ersatzstromquellen,Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungen, Sicherheitsstromversorgungen usw.,
— Lagerung von störfallrelevanten Stoffen auf Sicherheitsflächen,
— automatische Schiebe-/Drehtüren,
— kraftbetätigten Tore,
— Hebe- und Krananlagen,
— Begutachtungen hinsichtlich Umweltrecht und Umweltverträglichkeit,
— Erstellen von Schadensgutachten,
— baulicher Brandschutz.
Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kontroll- und Überwachungsleistungen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Kontroll- und Überwachungsleistungen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden
🏙️ Sachsen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (16.6.2017, 10.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3 genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2) genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3).
2. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5. Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
6. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammereinzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
7. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Rückfragen sind gem. § 16 (3) SektVO rechtzeitig, jedoch bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist, bei der Vergabestelle in Textform einzureichen. Erfolgen Rückfragen nach dieser Frist, liegt es im Ermessen der Vergabestelle, die Frist zur Abgabe zu Verlängern.
8. Hinweis zu Pkt. I.3): Wenn sich die Bewerber ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf das Einkaufsportal nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung entfällt Vorgenanntes.
1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (16.6.2017, 10.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3 genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2) genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3).
2. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5. Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
6. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammereinzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
7. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Rückfragen sind gem. § 16 (3) SektVO rechtzeitig, jedoch bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist, bei der Vergabestelle in Textform einzureichen. Erfolgen Rückfragen nach dieser Frist, liegt es im Ermessen der Vergabestelle, die Frist zur Abgabe zu Verlängern.
8. Hinweis zu Pkt. I.3): Wenn sich die Bewerber ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf das Einkaufsportal nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung entfällt Vorgenanntes.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsumfang für die überwachungsbedürftigen und prüfpflichtigen Anlagen beinhaltet:
Prüfung von:
— Anlagen mit Wassergefährdenden Stoffen,
— Druckbehältern (auch thermisch beanspruchte) und CO
— Dampfkesselanlagen,
— Kraftwerksanlagen,
— Gasturbinenanlagen,
— Abhitzekessel,
— Aufzugsanlagen,
— Ex-Anlagen,
— raumlufttechnischen Anlagen,
— maschinellen Rauchabzugsanlagen,
— natürlichen Rauchabzugsanlagen,
— ortsfesten, nicht selbsttätigen Feuerlöschanlagen,
— elektrische Anlagen wie Starkstromanlagen, sicherheitstechnisch wichtige Anlagen, Ersatzstromquellen,Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungen, Sicherheitsstromversorgungen usw.,
— Lagerung von störfallrelevanten Stoffen auf Sicherheitsflächen,
— automatische Schiebe-/Drehtüren,
— kraftbetätigten Tore,
— Hebe- und Krananlagen,
— Begutachtungen hinsichtlich Umweltrecht und Umweltverträglichkeit,
— Erstellen von Schadensgutachten,
— baulicher Brandschutz.
Die Aufzählung ist nicht abschließend.
Informationen über Lose: Der/Die Auftraggeber behalten sich die losweise Vergabe vor.
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag Prüfung überwachungsbedürftiger und prüfpflichtiger Anlagen (SachsenNetze GmbH, Fernwärme)
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
— Druckbehältern (auch thermisch beanspruchte) und CO2-Lagerbehälter,
— Aufzuganlagen,
— elektrische Anlagen wie Starkstromanlagen, sicherheitstechnisch wichtige Anlagen, Ersatzstromquellen, Brandmelde und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungen, Sicherheitsstromversorgungen usw.
— kraftbetätigen Tore,
— Prüfungen vor Inbetriebnahme und bei Wiederinbetriebnahme (§§ 15 und 16 BetrSichV).
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Es wird eine Option für den Auftraggeber zur Verlängerung um 1 weiteres Jahr vereinbart.
Beschreibung der Optionen: Siehe Ptk. II.2.7).
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag Prüfung überwachungsbedürftiger und prüfpflichtiger Anlagen (DREWAG Stadtwerke-Dresden GmbH, Kraftwerke)
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
— Gasturbinen,
— baulicher Brandschutz,
— Prüfungen vor Inbetriebnahme und bei Wiederinbetriebnahme (§§ 15 und 16 BetrSichV),
— Schadensbegutachtung.
Beschreibung der Optionen: Siehe Pkt. II.2.7).
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag Prüfung überwachungsbedürftiger und prüfpflichtiger Anlagen (SachsenNetze HS.HD GmbH)
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag Prüfung überwachungsbedürftiger und prüfpflichtiger Anlagen (SachsenEnergie AG)
Losnummer: 4.1
Kurze Beschreibung:
— Druckluftanlagen,
— Heizungsanlagen,
— Fahrtreppen,
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag Prüfung überwachungsbedürftiger und prüfpflichtiger Anlagen (DREWAG Stadtwerke-Dresden GmbH, Liegenschaften)
Losnummer: 4.2
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag Prüfung überwachungsbedürftiger und prüfpflichtiger Anlagen (DREWAG Stadtwerke-Dresden GmbH, Trinkwasser)
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Rahmenvertrag Prüfung überwachungsbedürftiger und prüfpflichtiger Anlagen (SachsenEnergie Bau GmbH, Wärmeübertragerstationen Gas Trinkwasser)
Losnummer: 7
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB,
b) Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
c) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (keine Eigenerklärung!) nicht älter als 6 Monate ab Veröffentlichungsdatum dieser Ausschreibung,
d) Nachweis der Befähigung bzw. der Erlaubnis zur Berufsausübung entsprechend der Vorschriften des Staates, in dem der Bewerber seine Niederlassung hat, entweder durch Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staat oder auf andere Weise. Der Bieter muss über eine mindestens 3-jährige Geschäftstätigkeit verfügen.
d) Nachweis der Befähigung bzw. der Erlaubnis zur Berufsausübung entsprechend der Vorschriften des Staates, in dem der Bewerber seine Niederlassung hat, entweder durch Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staat oder auf andere Weise. Der Bieter muss über eine mindestens 3-jährige Geschäftstätigkeit verfügen.
Zur Erbringung der geforderten Angaben und Nachweise ist zur Bewerbung ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen durch jedes Mitglied abzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Angabe von Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
b) Nachweis der Haftpflichtversicherung.
Haftpflichtversicherung mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Maximierung im Schadenfall mind. 2-fach. Werden die geforderten Deckungssummen oder die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Haftpflichtversicherung mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 5 Mio. EUR für sonstige Schäden. Maximierung im Schadenfall mind. 2-fach. Werden die geforderten Deckungssummen oder die geforderte zweifache Maximierung nicht erreicht, so ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass die Deckungssummen/die Maximierung im Auftragsfall angepasst werden oder im Auftragsfall eine objektbezogene Versicherung abgeschlossen wird. Der Nachweis des Versicherers darf nicht älter als 12 Monate zum Zeitpunkt der Absendung der Bekanntmachung sein.
c) Anzahl der Mitarbeiter zur Leistungserbringung,
d) Eigenerklärung zur finanziellen Situation.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— namentliche Benennung von je 2 Mitarbeitern des Prüfpersonals am Standort Dresden mit dem Qualifikationsnachweis EX, Aufzüge, Dampf- und Druck, GasHDrLtgV, VawS, Lageranlagen, Füll- und Tankstellen, AwSV, WKP nach DIBt-RL, (Lastaufnahmemittel, Steigleiter),
— namentliche Benennung von je 2 Mitarbeitern des Prüfpersonals am Standort Dresden mit dem Qualifikationsnachweis EX, Aufzüge, Dampf- und Druck, GasHDrLtgV, VawS, Lageranlagen, Füll- und Tankstellen, AwSV, WKP nach DIBt-RL, (Lastaufnahmemittel, Steigleiter),
— namentliche Benennung von 2 Mitarbeitern des Prüfpersonals am Standort Dresden mit der Anerkennung für baurechtliche Prüfungen des zu prüfenden Fachgebietes Lüftungsanlagen bezüglich brandschutztechnischer Belange und Anlagen zur Rauchfreihaltung/Rauchableitung,
— namentliche Benennung von 2 Mitarbeitern des Prüfpersonals am Standort Dresden mit der Anerkennung für baurechtliche Prüfungen des zu prüfenden Fachgebietes Lüftungsanlagen bezüglich brandschutztechnischer Belange und Anlagen zur Rauchfreihaltung/Rauchableitung,
— Formlose Erklärung, dass die Reaktionszeit im Schadens- oder Havariefall ab Kenntnis im Stadtgebiet Dresden (DREWAG/SachsenNetze GmbH) nicht länger als 2 Stunden, in Sachsen (SachsenEnergie AG/SachsenNetze HS.HD GmbH) nicht länger als 4 Stunden beträgt,
— Formlose Erklärung, dass die Reaktionszeit im Schadens- oder Havariefall ab Kenntnis im Stadtgebiet Dresden (DREWAG/SachsenNetze GmbH) nicht länger als 2 Stunden, in Sachsen (SachsenEnergie AG/SachsenNetze HS.HD GmbH) nicht länger als 4 Stunden beträgt,
— Vorlage der Befähigung als zugelassene Überwachungsstelle nach § 21 BetrSichVO und § 37 ProdSG oder gleichwertig für den Freistaat Sachsen,
— Nachweis der Kenntnisse über das fehlersichere System SPPA-T3000, das Automatisierungssystem Teleperm ME EHF sowie über die fehlersicheren Systeme von PILZ (PNOZ Multi) und HiMa (HiMatrix) inkl. deren Entwicklungswerkzeugen anhand von 3 anonymisierten Arbeitsproben pro System,
— Nachweis der Kenntnisse über das fehlersichere System SPPA-T3000, das Automatisierungssystem Teleperm ME EHF sowie über die fehlersicheren Systeme von PILZ (PNOZ Multi) und HiMa (HiMatrix) inkl. deren Entwicklungswerkzeugen anhand von 3 anonymisierten Arbeitsproben pro System,
— Nachweis der Kenntnisse der jeweils angesetzten Prüfgrundlage (VdTÜV Merkblätter, AD Merkblätter und zu verwendende Normen (EN, ISO, DIN) in den jeweils gültigen Ausgabeständen,
— Nachweis der Qualifikation des Prüfers und dessen Stellvertreters…
… über die Befähigung der Anwendung des Systems ADIA bei der Prüfung von Aufzügen,
… als Sachverständige nach SächsTechPrüfVO,
— Qualitätsanforderung an Sachverständige für Energieanlagen der Gasversorgung gemäß DVGW G 100 (außer Fachgebiet IX) oder gleichwertig,
— Nachweis der Qualifikation zur Bewertung von Schweißverbindungen auf der Grundlage der Sichtprüfung Stufe 2 (VT2) und der Bewertung von Röntgenfilmen Stufe 2 (RT Filmauswerter“),
— Nachweis der Qualifikation hinsichtlich der Prüfung der schutzrelevanten Systeme mittels gesonderter Referenzliste. Diese Referenzen sind mit den entsprechenden Nettoumsätzen der letzten 3 Jahre mit folgenden Nachweisen einzureichen:
—— Nachweis der Kenntnisse über das sicherheitsgerichtete Automatisierungssystem S7 F-System sowie die Vorhaltung der notwendigen Entwicklungssoftware,
—— Nachweis der Kenntnisse der sicherheitsrelevanten Anlagenspezifik für Gasturbinen, AGWÜ, Zusatzfeuerungen - Flächenbrennern bei Abhitzekesselanlagen,
—— Nachweis des Spezialwissens bezüglich funktionaler Sicherheit, Risiko- und Gefahrenanalyse nach DIN EN 50156-1,
—— Nachweis der Prüfung von Kraftwerksanlagen (Wasserrohrkessel)/Dampf- und Heißwassererzeugeranlagen (Großwasserraumkessel) und Nebenanlagen,
— Prüfung nach Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV),
— Vorlage der Mitgliedschaft gemäß der „Geschäftsordnung des technischen Sachverständigenbeirates des BWE“,
— Erfüllung der „Anforderungen an den Sachverständigen für Windenergieanlagen“ des Bundesverband WindEnergie e. V. (BWE).
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
Die Teilnahme erfolgt über den vorgegebenen Bewerbungsbogen (siehe Link unter I.3)), der vollständig ausgefüllt fristgerecht elektronisch einzureichen ist. Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig. Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Die Teilnahme erfolgt über den vorgegebenen Bewerbungsbogen (siehe Link unter I.3)), der vollständig ausgefüllt fristgerecht elektronisch einzureichen ist. Einreichung per E-Mail, Post oder per Fax ist unzulässig. Gem. § 51 Abs. 2 SektVO hat der AG ein Entschließungsermessen dahingehend, ob und ggf. welche fehlenden Erklärungen und Nachweise, er nachfordert. Der AG bindet sich hinsichtlich dieses Ermessens nicht vorab: Bewerber können nicht darauf vertrauen, dass sie Gelegenheit erhalten, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzureichen. Enthalten Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber den AG unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen. Erfolgt dies nicht, ist der Bewerber mit diesen Einwendungen präkludiert.
Informationen über einen bestimmten Beruf: Services
Verweis auf einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschriften:
— Vorlage der Befähigung als zugelassene Überwachungsstelle nach § 21 BetrSichVO und § 37 ProdSG oder gleichwertig,
— Sachverständige für Energieanlagen der Gasversorgung gem. DVGW G 100 oder gleichwertig.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft haften gesamtschuldnerisch und haben einen bevollmächtigten Vertreter anzugeben. Die Vorlage der Nachweise zur gesamtschuldnerischen Haftung hat mit Abgabe des Teilnahmeantrages zu erfolgen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-09-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-05-31 📅
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: SachsenNetze HS.HD GmbH
Postanschrift: Rosenstraße 32
Postleitzahl: 01067
Land: Sachsen
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: SachsenNetze GmbH
Land: Dresden
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Drewag – Stadtwerke Dresden GmbH
SachsenEnergie Bau AG
Kontakt
Kontaktperson: SachsenNetze GmbH, Baueinkauf
Internetadresse: www.sachsennetze.de🌏
: www.drewag.de🌏
Dokumente URL: www.drewag.de/ava🌏
URL der Teilnahme: www.drewag.de/ava🌏
URL der Dokumente: www.drewag.de/ava🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (16.6.2017, 10.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3 genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2) genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3).
1. Das Vergabeverfahren wird für alle Leistungen einheitlich als Verhandlungsverfahren gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. § 13 Abs. 1 i. V. m. § 15 SektVO geführt. Es sind zunächst innerhalb der unter Punkt IV.2.2) angegebenen Frist (16.6.2017, 10.00 Uhr) Teilnahmeanträge mit den geforderten Erklärungen und Nachweise abzugeben/einzureichen (also noch keine Angebote einzureichen). Der hierfür zu verwendende Bewerbungsbogen ist unter der oben I.3 genannten URL verfügbar. Die unter IV.2.2) genannte Frist gilt für die Einreichung der Teilnahmeanträge. Die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Bewerber werden gesondert zur Angebotsabgabe aufgefordert (vgl. IV.2.3).
2. Für die Ausarbeitung der Bewerbungsunterlagen sowie des Angebotes erfolgt keine Kostenerstattung.
3. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
3. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften haben grundsätzlich alle Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied abzugeben, mit Ausnahme der Angaben zur Projektleitung. Nicht deutschsprachige Nachweise müssen als beglaubigte Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden (geforderter Mindeststandard).
4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
4. Mehrfachbewerbungen sind nicht zulässig. Eine Mehrfachbewerbung ist auch eine Bewerbung unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens. Mehrfachbewerbungen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft bzw. unterschiedlicher Niederlassungen eines Unternehmens haben das Ausscheiden aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zur Folge.
5. Die Nichteinhaltung der in der Bekanntmachung oder Ausschreibungsunterlagen geforderten Mindeststandards („Eigenerklärung“) führt zur Nichtbeteiligung am Verfahren.
6. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammereinzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
6. Bewerber haben Verstöße gegen Vergabevorschriften zu rügen. Es gelten die Bestimmungen in § 160 Abs. 3 GWB. Soweit ihrer Rüge nicht abgeholfen wird, sind sie insbesondere verpflichtet, innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammereinzureichen. Ansonsten ist der Antrag gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig.
7. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
Rückfragen sind gem. § 16 (3) SektVO rechtzeitig, jedoch bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist, bei der Vergabestelle in Textform einzureichen. Erfolgen Rückfragen nach dieser Frist, liegt es im Ermessen der Vergabestelle, die Frist zur Abgabe zu Verlängern.
Rückfragen sind gem. § 16 (3) SektVO rechtzeitig, jedoch bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Abgabefrist, bei der Vergabestelle in Textform einzureichen. Erfolgen Rückfragen nach dieser Frist, liegt es im Ermessen der Vergabestelle, die Frist zur Abgabe zu Verlängern.
8. Hinweis zu Pkt. I.3): Wenn sich die Bewerber ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf das Einkaufsportal nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung entfällt Vorgenanntes.
8. Hinweis zu Pkt. I.3): Wenn sich die Bewerber ohne Registrierung die erforderlichen Unterlagen kostenfrei herunterladen, erfolgt keine automatische Benachrichtigung über eventuelle Änderungen zur Vergabe. In diesem Fall wird gebeten, regelmäßig eigenständig auf das Einkaufsportal nach neuen Informationen zu schauen. Bei erfolgter Registrierung entfällt Vorgenanntes.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: https://www.lds.sachsen.de/🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig ist, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: 1. Vergabekammer Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Quelle: OJS 2021/S 138-368411 (2021-07-15)
Ergänzende Angaben (2021-08-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Leistungsumfang für die überwachungsbedürftigen und prüfpflichtigen Anlagen beinhaltet:
Prüfung von
- Anlagen mit Wassergefährdenden Stoffen
- Druckbehältern (auch thermisch beanspruchte) und CO2-Lagerbehälter
- Dampfkesselanlagen
- Kraftwerksanlagen
- Gasturbinenanlagen
- Abhitzekessel
- Aufzugsanlagen
- Ex-Anlagen
- raumlufttechnischen Anlagen
- maschinellen Rauchabzugsanlagen
- natürlichen Rauchabzugsanlagen
- ortsfesten, nicht selbsttätigen Feuerlöschanlagen
- elektrische Anlagen wie Starkstromanlagen, sicherheitstechnisch wichtige Anlagen, Ersatzstromquellen,Brandmelde- und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungen, Sicherheitsstromversorgungen usw.
- Lagerung von störfallrelevanten Stoffen auf Sicherheitsflächen
- automatische Schiebe-/Drehtüren
- kraftbetätigten Tore
- Hebe- und Krananlagen
- Begutachtungen hinsichtlich Umweltrecht und Umweltverträglichkeit
- Erstellen von Schadensgutachten
- baulicher Brandschutz
Die Aufzählung ist nicht abschließend.
- elektrische Anlagen wie Starkstromanlagen, sicherheitstechnisch wichtige Anlagen, Ersatzstromquellen,
Brandmelde und Alarmierungsanlagen, Sicherheitsbeleuchtungen, Sicherheitsstromversorgungen usw.
- kraftbetätigen Tore
- Prüfungen vor Inbetriebnahme und bei Wiederinbetriebnahme (§§ 15 und 16 BetrSichV)
Beschreibung der Optionen: siehe Ptk. II..2.7
Kurze Beschreibung:
- Gasturbinen
- Schadensbegutachtung
Die Aufzählung ist nicht abschließend
Beschreibung der Optionen: siehe Pkt. II.2.7
Kurze Beschreibung:
- Druckluftanlagen
- Heizungsanlagen
- Fahrtreppen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-03-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber