Rahmenvertrag zur Schädlingsbekämpfung (Ratten, Hornissen, Hummeln, Wespen oder Wildbienen) im Stadtgebiet Krefeld. - Kanalnetz (Hauptbelegung, Kontrolle und eventuelle Nachbelegung). Zu belegende Schächte: ca. 9.000 Stück/Jahr. - Sonderbelegung öffentliche Anlagen (Hauptbelegung, Kontrolle und eventuelle Nachbelegung): ca. 200 Stück/Jahr. -Entfernung oder ggf. Umsiedlung von Nestern von Hornissen, Hummeln, Wespen oder Wildbienen: ca. 5 Stück/Jahr Der geplante Rahmenvertrag wird zunächst über eine Laufzeit von 24 Monaten ausgeschrieben. Dieser beginnt zum 01.01.2022 und endet am 31.12.2023. Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag einmalig um 12 weitere Monate zu verlängern.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-29.
Auftragsbekanntmachung (2021-07-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schädlingsbekämpfung
Referenznummer: 2021-KBK-B2-50-DoP-01
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Schädlingsbekämpfung (Ratten, Hornissen, Hummeln, Wespen oder Wildbienen) im Stadtgebiet Krefeld.
- Kanalnetz (Hauptbelegung, Kontrolle und eventuelle Nachbelegung). Zu belegende Schächte: ca. 9.000 Stück/Jahr.
- Sonderbelegung öffentliche Anlagen (Hauptbelegung, Kontrolle und eventuelle Nachbelegung): ca. 200 Stück/Jahr.
-Entfernung oder ggf. Umsiedlung von Nestern von Hornissen, Hummeln, Wespen oder Wildbienen: ca. 5 Stück/Jahr
Der geplante Rahmenvertrag wird zunächst über eine Laufzeit von 24 Monaten ausgeschrieben. Dieser beginnt zum 01.01.2022 und endet am 31.12.2023. Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag einmalig um 12 weitere Monate zu verlängern.
Rahmenvertrag zur Schädlingsbekämpfung (Ratten, Hornissen, Hummeln, Wespen oder Wildbienen) im Stadtgebiet Krefeld.
- Kanalnetz (Hauptbelegung, Kontrolle und eventuelle Nachbelegung). Zu belegende Schächte: ca. 9.000 Stück/Jahr.
- Sonderbelegung öffentliche Anlagen (Hauptbelegung, Kontrolle und eventuelle Nachbelegung): ca. 200 Stück/Jahr.
-Entfernung oder ggf. Umsiedlung von Nestern von Hornissen, Hummeln, Wespen oder Wildbienen: ca. 5 Stück/Jahr
Der geplante Rahmenvertrag wird zunächst über eine Laufzeit von 24 Monaten ausgeschrieben. Dieser beginnt zum 01.01.2022 und endet am 31.12.2023. Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag einmalig um 12 weitere Monate zu verlängern.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schädlingsbekämpfung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Rattenbekämpfung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Krefeld, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-07-29 📅
Einreichungsfrist: 2021-09-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-08-03 📅
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2023-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 148-394414
ABl. S-Ausgabe: 148
Zusätzliche Informationen
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 Abs. 2 VGV von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist.
Bieter sind nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Rahmenvertrag zur Schädlingsbekämpfung (Ratten, Hornissen, Hummeln, Wespen oder Wildbienen) im Stadtgebiet Krefeld.
- Kanalnetz (Hauptbelegung, Kontrolle und eventuelle Nachbelegung). Zu belegende Schächte: ca. 9.000 Stück/Jahr.
- Sonderbelegung öffentliche Anlagen (Hauptbelegung, Kontrolle und eventuelle Nachbelegung): ca. 200 Stück/Jahr.
-Entfernung oder ggf. Umsiedlung von Nestern von Hornissen, Hummeln, Wespen oder Wildbienen: ca. 5 Stück/Jahr
Der geplante Rahmenvertrag wird zunächst über eine Laufzeit von 24 Monaten ausgeschrieben. Dieser beginnt zum 01.01.2022 und endet am 31.12.2023. Der Auftraggeber behält sich die Option vor, den Auftrag einmalig um 12 weitere Monate zu verlängern.
Die im Leistungsverzeichnis hinterlegten Mengenangaben basieren auf Schätz- /Erfahrungswerten und entsprechen keiner verbindlichen Zusicherung des Gesamtumfangs.
Mehr- oder Mindermengen berechtigen nicht zu Anpassung der Einheitspreise.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag einmalig um ein weiteres Jahr (01.01.2024 bis 31.12.2024) unter Gewährung des angebotenen Preisindex zu verlängern.
Beschreibung der Optionen:
Die Entscheidung über die optionale Verlängerung des Rahmenvertrags wird vom Auftraggeber bis zum 30.06.2023 getroffen und dem Auftragnehmer bis dahin schriftlich mitgeteilt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kommunalbetrieb Krefeld AöR Ostwall 175 47798 Krefeld Krefelder Stadtgebiet
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: - entsprechende Haftpflichtversicherung
Mindeststandards:
- Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. 4.000.000,00 Euro für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), zweifach maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Eigenerklärung, im Auftrags-fall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
- Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme i.H.v. 4.000.000,00 Euro für Personen- und sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden), zweifach maximiert pro Jahr (aktuell gültige Fremdbescheinigung des Versicherungsgebers) oder Eigenerklärung, im Auftrags-fall eine entsprechende Versicherung abzuschließen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Eigenerklärung über die Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen)
- Sachkundenachweis zur Rattenbekämpfung
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Im Rahmen der Rattenbekämpfungsmaßnahme sind die einschlägigen Rechtsvorschriften zu beachten.
Insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.05.2012 über die Bereitstellung auf dem Markt (in der Fassung vom 21.11.2015) und die Verwendung von Biozidprodukten i.V.m. der delegierten Verordnung (EU) Nr. 736/2013 der Kommission vom 15.05.2013 zur Änderung der Verordnung (EU) NR. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Laufzeit des Arbeitsprogramms zur Prüfung alter biozider Wirkstoffe.
Insbesondere die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.05.2012 über die Bereitstellung auf dem Markt (in der Fassung vom 21.11.2015) und die Verwendung von Biozidprodukten i.V.m. der delegierten Verordnung (EU) Nr. 736/2013 der Kommission vom 15.05.2013 zur Änderung der Verordnung (EU) NR. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Laufzeit des Arbeitsprogramms zur Prüfung alter biozider Wirkstoffe.
Ebenso sind die Risikominderungsmaßnahmen (RMM) vom Umweltbundesamt sind zu beachten.
Nach den technischen Regeln gefährlicher Stoffe (TRGS 523) in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung § 15e Anhang V Nr. 6.3.2 Abs. 5 darf nur Derjenige in der Schädlingsbekämpfung tätig werden, der in dem Teilbereich der Schädlingsbekämpfung sachkundig nach Anhang 1 Nr.3.4 Gefahrstoffverordnung ist.
Nach den technischen Regeln gefährlicher Stoffe (TRGS 523) in Verbindung mit der Gefahrstoffverordnung § 15e Anhang V Nr. 6.3.2 Abs. 5 darf nur Derjenige in der Schädlingsbekämpfung tätig werden, der in dem Teilbereich der Schädlingsbekämpfung sachkundig nach Anhang 1 Nr.3.4 Gefahrstoffverordnung ist.
Für die Bekämpfung von Ratten ist ein entsprechender Sachkundenachweis für das einzusetzende Personal vorzulegen.
Ferner sind die anerkannten Regeln der Schädlingsbekämpfung/ Rattenbekämpfung und folgende Regelungen zu beachten:
- Liste der Verfahren und Mittel ((IfSG); TRGS 523).
- Bestimmungen der Gift- und Gesundheitsgesetzgebung über die Anwendung von Rattenbekämpfungsmitteln
- gesetzlichen Unfallverhütungsvorschriften
- Sicherheitsregeln für Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum (RSA 1995)
- Biozid Verordnung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-08 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-09-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Ort des Eröffnungstermins: Kommunalbetrieb Krefeld AöR
Raum 104
Ostwall 175
47798 Krefeld
Zusätzliche Informationen:
Die Öffnung der Angebote erfolgt gemäß § 55 Abs. 2 VGV von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist.