Der Auftraggeber (AG) strebt die Vergabe eines Rahmenvertrags über Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Aufgabenfeldern Standortentwicklung und Beteiligung am Flughafen Tempelhof an.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-28.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Standortentwicklung und Beteiligung
21-F-Ver-0012
Produkte/Dienstleistungen: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Kurze Beschreibung:
“Der Auftraggeber (AG) strebt die Vergabe eines Rahmenvertrags über Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Aufgabenfeldern Standortentwicklung und...”
Kurze Beschreibung
Der Auftraggeber (AG) strebt die Vergabe eines Rahmenvertrags über Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Aufgabenfeldern Standortentwicklung und Beteiligung am Flughafen Tempelhof an.
Der Auftraggeber (AG) strebt die Vergabe eines Rahmenvertrags über Beratungs- und Unterstützungsleistungen in den Aufgabenfeldern Standortentwicklung und Beteiligung am Flughafen Tempelhof an.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schriftliches Leistungserbringungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 24
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Zwei Optionen zur Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr; maximale Vertragslaufzeit insgesamt vier Jahre.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerungsoptionen, siehe II.2.7)
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben, sofern der Bieter im...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
1) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB - siehe Bietererklärung Eignung;
3) Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung - siehe Bietererklärung Eignung;
4) Erklärung zum SchwarzArbG und AEntG, MiLoG und AufenthG - siehe Bietererklärung Eignung;
5) Eigenerklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung – siehe Formular Wirt-2141 BVB und Erklärung zur Frauenförderung
6) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 30.000 für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
7) Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von EUR 15.000 im Rahmen der Eignungsprüfung eine Abfrage des Korruptionsregisters vornehmen. Unterhalb dieser Wertgrenze steht die Abfrage im Ermessen des Auftraggebers – siehe Bietererklärung Korruptionsregister.
8) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird. Siehe Formular Wirt 238.
Ersatzweise für vorgenannte Bescheinigungen/Erklärungen Nr. 1)-4): Nachweis der Eintragung in der Liste Präqualifizierter Unternehmen (PQL) oder der Eintragung in das Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) des Firmensitzes für die ausgeschriebene Leistung bzw. Mitteilung der PQL/ULV Nummern - siehe Bietererklärung Eignung.
Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen sowie eine Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers, jeweils in deutscher Sprache.
Die vorgenannten Angaben und Erklärungen müssen sich grundsätzlich auf den Bieter oder im Falle des Vorliegens einer Bietergemeinschaft auf die Mitglieder der Bietergemeinschaft beziehen. Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber behandelt.
Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen zum Nachweis der Eignung zurückgegriffen wird, sind die Nachweise/Erklärungen auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Siehe ferner Formulare Wirt 235 und Wirt 236.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zum Gesamtumsatz der in den Jahren 2020, 2019, 2018 abgeschlossenen Geschäftsjahre - siehe Bietererklärung Eignung” Bedingungen für die Teilnahme
“Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der in den Jahren
2020, 2019, 2018 abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens EUR...”
Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz der in den Jahren
2020, 2019, 2018 abgeschlossenen Geschäftsjahre von mindestens EUR 500.000,00
nachgewiesen werden
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten im Mittel der in den Jahren 2020, 2019, 2018 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, gegliedert nach Angestellten und...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten im Mittel der in den Jahren 2020, 2019, 2018 abgeschlossenen
Geschäftsjahre, gegliedert nach Angestellten und freien Mitarbeitern - siehe Bietererklärung Eignung;
2) Benennung von Referenzprojekten, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und ab 2016 erbracht wurden. Hinsichtlich der Anzahl an Referenzen macht der Auftraggeber keine Vorgaben, jedoch ist die Erfüllung der Mindestanforderungen zwingend nachzuweisen. - siehe Bietererklärung Eignung;
2) Angaben zum vorgesehenen Projektleiter/zur vorgesehenen Projektleiterin sowie der Stellvertretung:
- Namentliche Benennung des/der vorgesehenen Projektleiter/in sowie der Stellvertretung
- Angabe der Berufserfahrung in Jahren und Kurzlebenslauf (Berufserfahrung)
- Angabe der Sprachkenntnisse
- Angabe der Qualifikation
- Benennung von 3 Referenzen, die nach Leistungsart und -umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. - siehe Bietererklärung Eignung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu 1)
Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2020, 2019, 2018 mindestens 10 Beschäftigte (Summe Angestellte und freie Mitarbeiter) nachgewiesen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu 1)
Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2020, 2019, 2018 mindestens 10 Beschäftigte (Summe Angestellte und freie Mitarbeiter) nachgewiesen werden.
Zu 2)
Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden:
Mind. 1 Referenz über die Durchführung eines oder mehrerer geeigneter Formate zur Adressbildung und Aktivierung eines Standorts (z.B. Standortkonferenzen, räumliche Interventionen, temporäre Bespielung) mit einem (Gesamt-)Projektvolumen ≥ EUR 100.000,00;
sowie
mind. 1 Referenz über eine Konzeptarbeit mit Analyse der Standortpotenziale und Entwicklungsmöglichkeiten UND Stakeholder-Analyse mit einem Auftragsvolumen ≥ EUR 30.000,00;
sowie
mind. 1 Referenz über ein Beteiligungsverfahren mit einem öffentlichen Auftraggeber
Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die ab 2016 erbracht wurden.
Die Anforderungen können in einer Referenz kumulativ erfüllt werden.
Zu 3)
Der Projektleiter / die Projektleiterin müssen über Kenntnisse der deutschen
Sprache mind. auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) verfügen.
Zudem müssen der Projektleiter / die Projektleiterin und dessen / deren Stellvertretung jeweils einen Hochschulabschluss vorweisen.
Zudem müssen der Projektleiter / die Projektleiterin und dessen / deren Stellvertretung über mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im jeweiligen, mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbaren Bereich verfügen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“1) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung - siehe Formular Wirt-2141;
2) Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte -...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
1) Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung - siehe Formular Wirt-2141;
2) Verpflichtung zur Zahlung bestimmter Mindeststundenentgelte - siehe Wirt 214;
3) Erklärung zur Verhinderung von Benachteiligungen, insbesondere nach dem Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz - siehe Wirt 2143;
4) Vereinbarung über Kontrollen und Sanktionen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) - siehe Wirt 2144.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-08-26
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-10-26 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-08-26
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle...”
1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle über die Vergabeplattform darauf hinzuweisen. Fragen und Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen werden allen Bietern in anonymisierter Form über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Registrierung auf der
Vergabeplattform nicht automatisch über Antworten, zusätzliche Auskünfte und Erklärungen informiert werden.
2) Die Auftraggeberin behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Es besteht kein Anspruch der Bewerber/Bieter auf Nachforderung und kein Anspruch auf Rücksendung der Unterlagen.
3) Achtung: Angebote sind ausschließlich digital in Textform über die Vergabeplattform des Landes Berlin einzureichen. Angebote mit digitaler Signatur sind nicht zugelassen
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Berlin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen”
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
1. Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
2. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
3. Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken;
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer des Landes Berlin bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen”
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
E-Mail: vergabekammer@senweb.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
Quelle: OJS 2021/S 147-391444 (2021-07-28)
Ergänzende Angaben (2021-08-02)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2021/S 147-391444
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-08-26 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-08-31 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2021-10-26 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-10-31 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2021-08-26 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2021-08-31 📅
Zeit: 12:00
Andere zusätzliche Informationen
“Die Angebotsfrist, die Rückfragefrist und die Bindefrist der Angebote werden verlängert. Bitte beachten Sie die entsprechenden Anpassungen in den...”
Die Angebotsfrist, die Rückfragefrist und die Bindefrist der Angebote werden verlängert. Bitte beachten Sie die entsprechenden Anpassungen in den Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe sowie Angebotsschreiben).
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 151-402637 (2021-08-02)