Stationsleittechnik gemäß „Generischem Lastenheft Stationsleittechnik für 16,7-Hz-Bahnstrom- und S-Bahnstromversorgungsanlagen - Ausgabe 1.2, Stand: 24.03.2021 mit allen Anhängen sowie dem Generischen Lastenheft Hardwareplattform für Sekundärtechnik - Ausgabe: 1.2, Stand: 15.04.2021 für die sekundärtechnische Ausrüstung von 110kV und 15kV 16,7Hz Bahnstromschaltanlagen in zentraler oder dezentraler Aufbaustruktur auf der Basis der IEC 61850, welche prozessseitig an herstellerneutrale, genormte Übergabeschnittstellen anzubinden ist.
Anforderung der Lastenhefte bei:
DB Energie GmbH;
Leittechnik/Schaltanlagen (I.ETZ 22);
Pfarrer-Perabo-Platz 2;
60326 Frankfurt am Main
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-06.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag Stationsleittechnik für Bahnstromschaltanlagen
21FEI54666
Produkte/Dienstleistungen: Teile von Elektrizitätsverteilungs- oder -schalteinrichtungen📦
Kurze Beschreibung:
“Stationsleittechnik gemäß „Generischem Lastenheft Stationsleittechnik für 16,7-Hz-Bahnstrom- und S-Bahnstromversorgungsanlagen - Ausgabe 1.2, Stand:...”
Kurze Beschreibung
Stationsleittechnik gemäß „Generischem Lastenheft Stationsleittechnik für 16,7-Hz-Bahnstrom- und S-Bahnstromversorgungsanlagen - Ausgabe 1.2, Stand: 24.03.2021 mit allen Anhängen sowie dem Generischen Lastenheft Hardwareplattform für Sekundärtechnik - Ausgabe: 1.2, Stand: 15.04.2021 für die sekundärtechnische Ausrüstung von 110kV und 15kV 16,7Hz Bahnstromschaltanlagen in zentraler oder dezentraler Aufbaustruktur auf der Basis der IEC 61850, welche prozessseitig an herstellerneutrale, genormte Übergabeschnittstellen anzubinden ist.
Anforderung der Lastenhefte bei:
DB Energie GmbH;
Leittechnik/Schaltanlagen (I.ETZ 22);
Pfarrer-Perabo-Platz 2;
60326 Frankfurt am Main
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Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Stationsleittechnik 16,7 Hz
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Teile von Elektrizitätsverteilungs- oder -schalteinrichtungen📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Stationsleittechnik 16,7 Hz. Sollte für dieses Los kein Angebot unterbreitet werden, führt dies zum Ausschluss des Wettbewerbers vom Vergabeverfahren. Alle...”
Beschreibung der Beschaffung
Stationsleittechnik 16,7 Hz. Sollte für dieses Los kein Angebot unterbreitet werden, führt dies zum Ausschluss des Wettbewerbers vom Vergabeverfahren. Alle anderen Lose sind optional.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2022-01-01 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Umsetzer
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Los 2 Umsetzer. Dieses Los ist optional.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Energiemanagementkomponente
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Los 3 Energiemanagementkomponente. Dieses Los ist optional.
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Monitoring (Sensorik)
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Los 4: Monitoring (Sensorik). Dieses Los ist optional.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“-Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
-Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
-Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahlberücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
-Sofern vorstehende Erklärungen/Nachweise bereits bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG erbracht wurden, können sie durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde belegt werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“-Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
-Erklärung über den jährlichen Gesamtumsatz der letzten 3 Jahre
-Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-,Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen worden ist.
-Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
-Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention
-Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG odereinem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oderfortdauernd mangelhaft erfüllt hat.
-Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die§§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
-Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat
-Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (http://www.deutschebahn.com/lieferantenqualifizierung_downloads) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/fileadmin/_horusdam/2065-BME-Code_of_Conduct_deutsch.pdf) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Nur die unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahlberücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe III.2.2 und VI.3).
Alle unter III.1.1 bis III.1.3, III.2.2 und VI.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“- Stationsleittechnik für Bahnstromschaltanlagen, Gleichrichterunterwerke und Erzeugeranlagen – oder -Stationsleittechnik für Bahnstromschaltanlagen -
gemäß...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
- Stationsleittechnik für Bahnstromschaltanlagen, Gleichrichterunterwerke und Erzeugeranlagen – oder -Stationsleittechnik für Bahnstromschaltanlagen -
gemäß der Bekanntmachung eines Prüfungssystems 2021/S 127-338132.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Es werden nur Angebote zugelassen, welche die DB IT-Security Regeln akzeptieren (KO-Kriterium).”
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-20
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-09-28 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-31 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 176-459602 (2021-09-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-06-24) Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Stationsleittechnik 16,7 Hz
Beschreibung der Beschaffung: Umsetzer
Beschreibung der Beschaffung: Energiemanagementkomponente
Beschreibung der Beschaffung: Monitoring (Sensorik)
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 176-459602
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Stationsleittechnik 16,7 Hz
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-11 📅
“Der Auftrag wurde an mehrere Firmen pro Los erteilt.
Auftragnehmer Los1: OHB Teledata GmbH; Siemens AG; Sprecher Atomation Deutschland GmbH.
Auftragnehmer...”
Der Auftrag wurde an mehrere Firmen pro Los erteilt.
Auftragnehmer Los1: OHB Teledata GmbH; Siemens AG; Sprecher Atomation Deutschland GmbH.
Auftragnehmer Los2: Siemens AG.
Auftragnehmer Los3: Siemens AG.
Auftragnehmer Los4: OHB Teledata GmbH; Siemens AG.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2022/S 123-351060 (2022-06-24)