Beschaffungsgegenstand: Steuergeräte für Vakuum Messzellen vom Typ Extraktor Vakuummesstechnik ist von großer Bedeutung für die Beschleunigeranlagen von FAIR und GSI. Einerseits ist die Überwachung des Restgasdruckes in der Strahlführung unabdingbar für die Beurteilung der erzeugten Güte des Vakuums, von der die Strahlverluste und letztendlich die Lebensdauer des Strahls abhängen. Andererseits wird die Vakuummesstechnik als Eingangsgröße für das Interlocksystem der Anlage verwendet und ist wichtig für die Detektion und Lokalisation von möglichen Lecks. Zuverlässigkeit und eine hohe Lebensdauer der Vakuummesstechnik sind deshalb wichtige Voraussetzungen für einen unterbrechungsfreien Betrieb der Beschleunigervakuumsysteme. Die Vakuummessung bei FAIR und GSI umfasst die Messung von Drücken vom Bereich des Atmosphärendruckes bis hinunter zum Betriebsdruck in den entsprechenden Anlagen. Je nach Anlage liegen die Betriebsdrücke zwischen dem oberen bis zum unteren Ende des UHV Bereiches. Drücke von weniger als 10-11 mbar werden im SIS100 Kreisbeschleuniger und dessen Injektions- und Extraktionsbereichen erzeugt und aufrechterhalten. Da nur Heißkathoden des Typs Extraktor eine Druckmessung in diesem Vakuumbereich erlauben (siehe ISO 3529-3 für die Klassifikation des Typs), ist es geplant, diesen Messzellentyp einzusetzen, um die Vakuumbedingungen dieser Anlagenbereiche zu überwachen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-08-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Teilchenbeschleuniger
Referenznummer: 33/RV_Extraktor-Steuergeräte_2021
Kurze Beschreibung:
Beschaffungsgegenstand: Steuergeräte für Vakuum Messzellen vom Typ Extraktor
Vakuummesstechnik ist von großer Bedeutung für die Beschleunigeranlagen von FAIR und GSI. Einerseits ist die Überwachung des Restgasdruckes in der Strahlführung unabdingbar für die Beurteilung der erzeugten Güte des Vakuums, von der die Strahlverluste und letztendlich die Lebensdauer des Strahls abhängen. Andererseits wird die Vakuummesstechnik als Eingangsgröße für das Interlocksystem der Anlage verwendet und ist wichtig für die Detektion und Lokalisation von möglichen Lecks. Zuverlässigkeit und eine hohe Lebensdauer der Vakuummesstechnik sind deshalb wichtige Voraussetzungen für einen unterbrechungsfreien Betrieb der Beschleunigervakuumsysteme. Die Vakuummessung bei FAIR und GSI umfasst die Messung von Drücken vom Bereich des Atmosphärendruckes bis hinunter zum Betriebsdruck in den entsprechenden Anlagen. Je nach Anlage liegen die Betriebsdrücke zwischen dem oberen bis zum unteren Ende des UHV Bereiches. Drücke von weniger als 10-11 mbar werden im SIS100 Kreisbeschleuniger und dessen Injektions- und Extraktionsbereichen erzeugt und aufrechterhalten. Da nur Heißkathoden des Typs Extraktor eine Druckmessung in diesem Vakuumbereich erlauben (siehe ISO 3529-3 für die Klassifikation des Typs), ist es geplant, diesen Messzellentyp einzusetzen, um die Vakuumbedingungen dieser Anlagenbereiche zu überwachen.
Beschaffungsgegenstand: Steuergeräte für Vakuum Messzellen vom Typ Extraktor
Vakuummesstechnik ist von großer Bedeutung für die Beschleunigeranlagen von FAIR und GSI. Einerseits ist die Überwachung des Restgasdruckes in der Strahlführung unabdingbar für die Beurteilung der erzeugten Güte des Vakuums, von der die Strahlverluste und letztendlich die Lebensdauer des Strahls abhängen. Andererseits wird die Vakuummesstechnik als Eingangsgröße für das Interlocksystem der Anlage verwendet und ist wichtig für die Detektion und Lokalisation von möglichen Lecks. Zuverlässigkeit und eine hohe Lebensdauer der Vakuummesstechnik sind deshalb wichtige Voraussetzungen für einen unterbrechungsfreien Betrieb der Beschleunigervakuumsysteme. Die Vakuummessung bei FAIR und GSI umfasst die Messung von Drücken vom Bereich des Atmosphärendruckes bis hinunter zum Betriebsdruck in den entsprechenden Anlagen. Je nach Anlage liegen die Betriebsdrücke zwischen dem oberen bis zum unteren Ende des UHV Bereiches. Drücke von weniger als 10-11 mbar werden im SIS100 Kreisbeschleuniger und dessen Injektions- und Extraktionsbereichen erzeugt und aufrechterhalten. Da nur Heißkathoden des Typs Extraktor eine Druckmessung in diesem Vakuumbereich erlauben (siehe ISO 3529-3 für die Klassifikation des Typs), ist es geplant, diesen Messzellentyp einzusetzen, um die Vakuumbedingungen dieser Anlagenbereiche zu überwachen.
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de barierrefrei bereitgestellt. Um an der Bieterkommunikation teilzunehmen und auch für die Abgabe der Teilnahmeanträge sowie später (nach Aufforderung durch die Vergabestelle) der Angebote ist eine Registrierung der Bieter auf dem DTVP notwendig. Die Registrierung ist kostenlos.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
URL: http://www.dtvp.de/Center/
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht!
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Teilnahmeänträge /Angebote ausgeschlossen.
***************************
Hinweis:
Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
****************************
GSI wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s.u.) bewerten. GSI behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden die Bieter, mit denen GSI verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. GSI wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand im Dokument CSX 42 - Angebotswertungsmethoden und -kriterien genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
Preis: 40%
Leistungskriterien: 60%
GSI behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits bindend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRN0
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de barierrefrei bereitgestellt. Um an der Bieterkommunikation teilzunehmen und auch für die Abgabe der Teilnahmeanträge sowie später (nach Aufforderung durch die Vergabestelle) der Angebote ist eine Registrierung der Bieter auf dem DTVP notwendig. Die Registrierung ist kostenlos.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht!
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Teilnahmeänträge /Angebote ausgeschlossen.
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Hinweis:
Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
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GSI wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s.u.) bewerten. GSI behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden die Bieter, mit denen GSI verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. GSI wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand im Dokument CSX 42 - Angebotswertungsmethoden und -kriterien genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
Preis: 40%
Leistungskriterien: 60%
GSI behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits bindend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRN0
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffungsgegenstand: Steuergeräte für Vakuum Messzellen vom Typ Extraktor
Vakuummesstechnik ist von großer Bedeutung für die Beschleunigeranlagen von FAIR und GSI. Einerseits ist die Überwachung des Restgasdruckes in der Strahlführung unabdingbar für die Beurteilung der erzeugten Güte des Vakuums, von der die Strahlverluste und letztendlich die Lebensdauer des Strahls abhängen. Andererseits wird die Vakuummesstechnik als Eingangsgröße für das Interlocksystem der Anlage verwendet und ist wichtig für die Detektion und Lokalisation von möglichen Lecks. Zuverlässigkeit und eine hohe Lebensdauer der Vakuummesstechnik sind deshalb wichtige Voraussetzungen für einen unterbrechungsfreien Betrieb der Beschleunigervakuumsysteme. Die Vakuummessung bei FAIR und GSI umfasst die Messung von Drücken vom Bereich des Atmosphärendruckes bis hinunter zum Betriebsdruck in den entsprechenden Anlagen. Je nach Anlage liegen die Betriebsdrücke zwischen dem oberen bis zum unteren Ende des UHV Bereiches. Drücke von weniger als 10-11 mbar werden im SIS100 Kreisbeschleuniger und dessen Injektions- und Extraktionsbereichen erzeugt und aufrechterhalten. Da nur Heißkathoden des Typs Extraktor eine Druckmessung in diesem Vakuumbereich erlauben (siehe ISO 3529-3 für die Klassifikation des Typs), ist es geplant, diesen Messzellentyp einzusetzen, um die Vakuumbedingungen dieser Anlagenbereiche zu überwachen.
Vakuummesstechnik ist von großer Bedeutung für die Beschleunigeranlagen von FAIR und GSI. Einerseits ist die Überwachung des Restgasdruckes in der Strahlführung unabdingbar für die Beurteilung der erzeugten Güte des Vakuums, von der die Strahlverluste und letztendlich die Lebensdauer des Strahls abhängen. Andererseits wird die Vakuummesstechnik als Eingangsgröße für das Interlocksystem der Anlage verwendet und ist wichtig für die Detektion und Lokalisation von möglichen Lecks. Zuverlässigkeit und eine hohe Lebensdauer der Vakuummesstechnik sind deshalb wichtige Voraussetzungen für einen unterbrechungsfreien Betrieb der Beschleunigervakuumsysteme. Die Vakuummessung bei FAIR und GSI umfasst die Messung von Drücken vom Bereich des Atmosphärendruckes bis hinunter zum Betriebsdruck in den entsprechenden Anlagen. Je nach Anlage liegen die Betriebsdrücke zwischen dem oberen bis zum unteren Ende des UHV Bereiches. Drücke von weniger als 10-11 mbar werden im SIS100 Kreisbeschleuniger und dessen Injektions- und Extraktionsbereichen erzeugt und aufrechterhalten. Da nur Heißkathoden des Typs Extraktor eine Druckmessung in diesem Vakuumbereich erlauben (siehe ISO 3529-3 für die Klassifikation des Typs), ist es geplant, diesen Messzellentyp einzusetzen, um die Vakuumbedingungen dieser Anlagenbereiche zu überwachen.
Die Messzellenbestandteile (Anodenkäfig, Kathode) müssen auf einem DN40CF Flansch montiert werden. Aufgrund der erhöhten Strahlung innerhalb der Anlage von FAIR und GSI werden Vakuummesszellen ohne on-board Elektronik benötigt (also nur passive Messzellen). benötigt. Die Steuergeräte für die Messzellen werden in dedizierten Versorgungsräumen untergebracht, die von der hohen Strahlung der Beschleunigertunnels geschützt sind. Die Steuergeräte müssen die Messzellen versorgen und auslesen können, die mit einem bis zu 100 m langen Kabel angeschlossen sind. Analoge Eingänge für die Steuerung der Emission, sowie digitale Eingänge zum Schalten der Emission sollen vorhanden sein. Die Steuergeräte werden mit dem Kontrollsystem von FAIR und GSI verbunden, und sollen per Profibus DP oder Profinet Schnittstelle bedienbar sein.
Die Messzellenbestandteile (Anodenkäfig, Kathode) müssen auf einem DN40CF Flansch montiert werden. Aufgrund der erhöhten Strahlung innerhalb der Anlage von FAIR und GSI werden Vakuummesszellen ohne on-board Elektronik benötigt (also nur passive Messzellen). benötigt. Die Steuergeräte für die Messzellen werden in dedizierten Versorgungsräumen untergebracht, die von der hohen Strahlung der Beschleunigertunnels geschützt sind. Die Steuergeräte müssen die Messzellen versorgen und auslesen können, die mit einem bis zu 100 m langen Kabel angeschlossen sind. Analoge Eingänge für die Steuerung der Emission, sowie digitale Eingänge zum Schalten der Emission sollen vorhanden sein. Die Steuergeräte werden mit dem Kontrollsystem von FAIR und GSI verbunden, und sollen per Profibus DP oder Profinet Schnittstelle bedienbar sein.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Optionen: Ersatzteil-Paket
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt Anmerkung: Maschinenübergreifende Beschaffung, welche einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren vorsieht. Durch die Bündelung können mehrere Vertragspartner / Fachbereiche Mengenabrufe vornehmen - u.a. die FAIR GmbH.
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH Planckstraße 1 64291 Darmstadt Anmerkung: Maschinenübergreifende Beschaffung, welche einen Rahmenvertrag mit einer Laufzeit von 4 Jahren vorsieht. Durch die Bündelung können mehrere Vertragspartner / Fachbereiche Mengenabrufe vornehmen - u.a. die FAIR GmbH.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
-Teilnahmeantrag - Allgemeine Erklärung der erklärenden Person im Sinne von § 126b BGB*. Wird im Teilnahmeantrag nicht die Person des Erklärenden genannt, gilt der Teilnahmeantrag als nicht abgegeben!
- Formblatt Unternehmensdarstellung - mit Angabe der abgefragten Daten, wie z.B. Anzahl der Mitarbeiter in den letzten drei Jahren, etc.
- Formblatt Erklärung zur Eignung nach §§ 123, 124 GWB
Eigenerklärung, dass die Kenntnis nach §§ 123, 124 GWB unrichtig ist und die dort genannten Fälle nicht vorliegen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
- Formblatt Unternehmensdarstellung - Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Formblatt Unternehmensdarstellung - Angaben zu Gesamtumsatz und auftragsbezogenem Umsatz. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Nachweis einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung - Angabe des Versicherungsunternehmens und der Deckungssumme
- Bonitätsprüfung (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Dritterklärung vorzulegen): Wird von der GSI GmbH im Rahmen der Eignungsprüfung durchgeführt.
Mindeststandards:
Sind im Rahmen eines abzuschließenden Vertrages Vorleistungen erforderlich (Anzahlungen), werden diese nur gegen Vorlage einer unbefristeten, selbstschuldnerischen Bankbürgschaft gezahlt.
Die GSI GmbH nimmt grundsätzlich nur Bürgschaften an, die die folgenden Mindestbedingungen einhalten:
- Selbstschuldnerische Bürgschaften unter Verzicht auf die Einrede des §§ 770, 771 BGB
- ausschließlich Bürgschaften nach deutschem Recht
- unwiderrufliche Bürgschaften
- kostenlos für die GSI GmbH
- ausgestellt von einer namhaften internationalen, bevorzugt europäischen Bank
- in der Regel unbefristet bzw. eine Frist, die an das Datum des Eigentumsübergangs gebunden ist
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von drei vergleichbaren Referenzprojekten, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Sofern Teilleistungen an Unterauftragnehmer weitergegeben werden oder sofern sich der Bewerber bzw. Bieter für den Eignungsnachweis auf eine Unterauftragnehmer beruft, ist das GSI Formblatt
- Unterauftragnehmer einzureichen. Weiterhin ist eine Verfügbarkeitserklärung (siehe Formblatt Verfügbarkeitserklärung) vom Unterauftragnehmer mit Angebot einzureichen.
Eine Vergabe von Unteraufträgen ist ohne die schriftliche Zustimmung von der GSI GmbH nicht gestattet!
Alle vorgesehenen Nachunternehmer sind mit Angebotsabgabe zu benennen. Jeder vorgesehene Nachunternehmer muss mit Angebotsabgabe dieselben Eignungsnachweise wie der Hauptunternehmer einreichen.
Mindeststandards:
Formblatt Referenzen mit folgenden Mindestanforderungen an die Referenzen:
- 3 Referenzprojekte bei denen diese Kontroller an Beschleunigern oder anderen Vakuumanlagen eingesetzt wurden.
- Track Record von mindestens 3 Jahren
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
BGB-Gesellschaft mit gesamtschuldnerischer Haftung mit Listung aller Mitglieder und deren bevollmächtigter Vertreter inkl. Nennung eines bevollmächtigten Vertreters, der die Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Mit dem Angebot ist eine von allen Gemeinschaftsmitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Erklärung abzugeben, dass die federführende Firma als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Gemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und mit Wirkung für jedes Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 6
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
siehe Punkt III. 1.1) bis III. 2.3) der Veröffentlichung sowie anhand der geforderte Anzahl der Referenzen - Erfahrung (mind. 3 Referenzen) sowie dem Nachweis der Mindestanforderungen
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl liegt, behält sich die Vergabestelle vor, das Verfahren ausschließlich mit diesem oder diesen geeigneten Bewerber fortzuführen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-09-22 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de barierrefrei bereitgestellt. Um an der Bieterkommunikation teilzunehmen und auch für die Abgabe der Teilnahmeanträge sowie später (nach Aufforderung durch die Vergabestelle) der Angebote ist eine Registrierung der Bieter auf dem DTVP notwendig. Die Registrierung ist kostenlos.
Die Vergabeunterlagen werden elektronisch auf www.dtvp.de barierrefrei bereitgestellt. Um an der Bieterkommunikation teilzunehmen und auch für die Abgabe der Teilnahmeanträge sowie später (nach Aufforderung durch die Vergabestelle) der Angebote ist eine Registrierung der Bieter auf dem DTVP notwendig. Die Registrierung ist kostenlos.
Die Vergabestelle akzeptiert folgende Arten der Angebotsabgabe:
- Elektronisch in Textform
Die Übermittlung der Angebote in elektronischer Form erfolgt fristgerecht über den Vergabemarktplatz DTVP (Deutsches Vergabeportal).
Zur Wahrung der Textform gemäß § 126 b BGB bei Angebotsabgabe müssen die Bieter nachfolgende Angaben machen:
- Bei natürlichen Personen ist der vollständige Name zu nennen (§12 BGB).
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften (§ 17 BGB) ist der Firmenname zu nennen und die Rechtsform. Darüber hinaus ist der vollständige Name des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin zu nennen, der/die für die Firma das Angebot abgibt. Das Einfügen eines Firmenlogos reicht nicht aus.
- Bei Bietergemeinschaften sind für jeden einzelnen Bieter die vorstehenden
Angaben zu machen.
Zu beachten ist, dass die Textform des § 126 b BGB im Vergaberecht nur eingehalten ist, wenn die Teilnahmeanträge/ Angebote verschlüsselt übermittelt werden. Eine E-Mail genügt nicht!
Bei fehlerhaften / unvollständigen Angaben, welche die Textform gem. § 126 b BGB verletzen, werden die Teilnahmeänträge /Angebote ausgeschlossen.
Hinweis:
Wird eines der geforderten Formblätter nicht form- bzw. fristgerecht eingereicht, kann dies zum Ausschluss des Angebotes führen.
Fehlende oder unvollständige Dokumente können durch die Vergabestelle nachgefordert werden; die Bewerber können sich aber nicht darauf verlassen, dass eine Nachforderung erfolgt. Am Ende fehlende Nachweise führen zum Ausschluss.
Die einzureichenden Unterlagen werden automatisch an den dafür vorgesehenen Stellen bekanntgegeben.
GSI wird die Erstangebote anhand der Zuschlagskriterien (s.u.) bewerten. GSI behält sich eine Abschichtung im Laufe der Verhandlung vor, ggf. mit Verhandlung in mehreren Runden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden die Bieter, mit denen GSI verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. GSI wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
Am Ende der Verhandlungsrunden werden die Bieter, mit denen GSI verhandelt hat, einheitlich zur Abgabe finaler Angebote aufgefordert. GSI wird diese finalen Angebote anhand der festgelegten Zuschlagskriterien nochmals bewerten und über den Zuschlag entscheiden.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand im Dokument CSX 42 - Angebotswertungsmethoden und -kriterien genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet.
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die zur Wertung zugelassenen Angebote werden anhand im Dokument CSX 42 - Angebotswertungsmethoden und -kriterien genannten Zuschlagskriterien mit der entsprechend angegebenen Gewichtung gewertet.
Unter Beachtung der allgemeinen Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz hat der Auftraggeber folgende Zuschlagskriterien festgelegt:
Preis: 40%
Leistungskriterien: 60%
GSI behält sich gemäß § 17 Abs. 11 VgV ausdrücklich vor, bereits auf der Grundlage der Erstangebote den Auftrag zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten. Die zum Ablauf der Abgabefrist abgegebenen Erstangebote sind daher bereits bindend.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYRN0
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI GmbH ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Teilnahmeantrags (und später ggf. seines Angebots), die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI GmbH ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI GmbH zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bewerber / Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bewerber / Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von zehn Kalendertagen bei der GSI GmbH zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI GmbH geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Bewerbungen (bzw. Angebote) gegenüber der GSI GmbH geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 - 3 GWB).
Teilt die GSI GmbH dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilt die GSI GmbH dem Bewerber / Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o.g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI GmbH geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI GmbH. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI GmbH durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI GmbH geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI GmbH. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI GmbH durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2021/S 161-422451 (2021-08-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-03-16) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge