Rahmenvertrag über die Erstellung von Bild- und Filmdokumentationen an den Standorten Karlsruhe und Hamburg der BAW sowie an und auf Bundeswasserstraßen im gesamten Bundesgebiet
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Dauer von 48 Monaten über die Erstellung von Bild- und Filmdokumentationen an den Standorten der BAW in Karlsruhe und Hamburg sowie an und auf Bundeswasserstraßen im gesamten Bundesgebiet. Durch den Auftragnehmer sind hochwertige Bild-und Filmaufnahmen für die Nutzung im wissenschaftlichen Umfeld nach den Vorgaben der BAW zu erstellen, nachzubearbeiten (inklusive Filmschnitt und -vertonung) und der BAW zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Aufnahmen erfordern u. a. den Einsatz von hochauflösenden Foto- und Videokameras sowie von unbemannten Luftfahrtsystemen („Drohnen“); zu den Mindestanforderungen an die technische Ausstattung vgl. Ziffer III.1.3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-07-28.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-06-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen des fotografischen Gewerbes und zugehörige Leistungen
Referenznummer: BAW 07/2021
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Dauer von 48 Monaten über die Erstellung von Bild- und Filmdokumentationen an den Standorten der BAW in Karlsruhe und Hamburg sowie an und auf Bundeswasserstraßen im gesamten Bundesgebiet. Durch den Auftragnehmer sind hochwertige Bild-und Filmaufnahmen für die Nutzung im wissenschaftlichen Umfeld nach den Vorgaben der BAW zu erstellen, nachzubearbeiten (inklusive Filmschnitt und -vertonung) und der BAW zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Aufnahmen erfordern u. a. den Einsatz von hochauflösenden Foto- und Videokameras sowie von unbemannten Luftfahrtsystemen („Drohnen“); zu den Mindestanforderungen an die technische Ausstattung vgl. Ziffer III.1.3).
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags für die Dauer von 48 Monaten über die Erstellung von Bild- und Filmdokumentationen an den Standorten der BAW in Karlsruhe und Hamburg sowie an und auf Bundeswasserstraßen im gesamten Bundesgebiet. Durch den Auftragnehmer sind hochwertige Bild-und Filmaufnahmen für die Nutzung im wissenschaftlichen Umfeld nach den Vorgaben der BAW zu erstellen, nachzubearbeiten (inklusive Filmschnitt und -vertonung) und der BAW zur ausschließlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Die Aufnahmen erfordern u. a. den Einsatz von hochauflösenden Foto- und Videokameras sowie von unbemannten Luftfahrtsystemen („Drohnen“); zu den Mindestanforderungen an die technische Ausstattung vgl. Ziffer III.1.3).
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, dieses vertreten durch die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW)
Postanschrift: Kußmaulstraße 17
Postleitzahl: 76187
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.baw.de🌏
E-Mail: ausschreibung@baw.de📧
Fax: +49 721-97264540 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=399720🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=399720🌏
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-06-24 📅
Einreichungsfrist: 2021-07-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-06-29 📅
Datum des Beginns: 2021-11-07 📅
Datum des Endes: 2025-11-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 123-326303
ABl. S-Ausgabe: 123
Zusätzliche Informationen
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen nach Einzel-Abruf durch die BAW jeweils im Umfang des Abrufs zu erbringen. Ein Anspruch auf einen Mindest-Abruf aus der Rahmenvertrag besteht nicht. Die BAW geht aufgrund ihrer Vorerfahrungen von ca. 30 vollen Einsatztagen sowie ca. 10 Reisetagen pro Vertragsjahr aus.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen nach Einzel-Abruf durch die BAW jeweils im Umfang des Abrufs zu erbringen. Ein Anspruch auf einen Mindest-Abruf aus der Rahmenvertrag besteht nicht. Die BAW geht aufgrund ihrer Vorerfahrungen von ca. 30 vollen Einsatztagen sowie ca. 10 Reisetagen pro Vertragsjahr aus.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Bild- und Filmdokumentationen sind an den Standorten der BAW in Karlsruhe und Hamburg sowie an und auf den Bundeswasserstraßen im gesamten Bundesgebiet zu erstellen. Die Erstellung von Aufnahmen in der BAW erfolgt an unterschiedlichen Labor- und Versuchsanlagen. Die Erstellung von Aufnahmen an Bundeswasserstraßen erfolgt insbesondere an und auf
Die Bild- und Filmdokumentationen sind an den Standorten der BAW in Karlsruhe und Hamburg sowie an und auf den Bundeswasserstraßen im gesamten Bundesgebiet zu erstellen. Die Erstellung von Aufnahmen in der BAW erfolgt an unterschiedlichen Labor- und Versuchsanlagen. Die Erstellung von Aufnahmen an Bundeswasserstraßen erfolgt insbesondere an und auf
a) Großbaustellen,
b) Uferstrecken,
c) Wasserstraßen während Versuchsfahrten,
d) Schleusen, Wehren und anderen Wasserbauwerken sowie
e) Schiffen und anderen schwimmenden Fahrzeugen (auch im Hochseebereich). Die Abwicklung eines Einzelauftrags nach Abruf durch die BAW aus dem Rahmenvertrag gestaltet sich grundsätzlich wie folgt:
1. Durchführung eines Briefings in der BAW,
2. Erarbeitung einer Aufwandsschätzung und eines Projektplans durch den Auftragnehmer,
3. Entscheidung der BAW über die weitere Ausführung des Einzelauftrages,
4. Schaffung der normativen und behördlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Aufnahmen (bei Drohneneinsatz insbesondere Einholung einer Aufstiegserlaubnis nach Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) durch den Auftragnehmer soweit erforderlich),
4. Schaffung der normativen und behördlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Aufnahmen (bei Drohneneinsatz insbesondere Einholung einer Aufstiegserlaubnis nach Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) durch den Auftragnehmer soweit erforderlich),
5. Terminabstimmung mit der BAW oder mit benannten Ansprechpartnern an den Bundeswasserstraßen,
6. Erstellung der Aufnahmen,
7. Durchsicht der Rohdaten mit dem Auftraggeber,
8. Nachbearbeitung der Daten entsprechend Abstimmung.
Zusätzliche Informationen:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen nach Einzel-Abruf durch die BAW jeweils im Umfang des Abrufs zu erbringen. Ein Anspruch auf einen Mindest-Abruf aus der Rahmenvertrag besteht nicht. Die BAW geht aufgrund ihrer Vorerfahrungen von ca. 30 vollen Einsatztagen sowie ca. 10 Reisetagen pro Vertragsjahr aus.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen nach Einzel-Abruf durch die BAW jeweils im Umfang des Abrufs zu erbringen. Ein Anspruch auf einen Mindest-Abruf aus der Rahmenvertrag besteht nicht. Die BAW geht aufgrund ihrer Vorerfahrungen von ca. 30 vollen Einsatztagen sowie ca. 10 Reisetagen pro Vertragsjahr aus.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Karlsruhe und Hamburg
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen:
a) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine zwingenden Ausschlussgründe im Sinne des § 123 GWB vorliegen,
b) Eigenerklärung, aus der hervorgeht, dass keine fakultativen Ausschlussgründe im Sinne des § 124 GWB vorliegen,
c) Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister zum Nachweis der erlaubten Berufsausübung. Die Bieter geben die vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und Einreichen des entsprechenden Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 133_33b-L) ab, welches ihnen via e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird.
c) Eigenerklärung über die Eintragung in ein Berufsregister zum Nachweis der erlaubten Berufsausübung. Die Bieter geben die vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und Einreichen des entsprechenden Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 133_33b-L) ab, welches ihnen via e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen:
a) Eigenerklärung mit Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt,
b) Eigenerklärung mit Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem hier zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind,
c) Eigenerklärung, dass der Bieter über eine Betriebshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR für Personenschäden und in Höhe von mindestens 1 500 000 EUR für sonstige Schäden verfügt und auf Verlangen nachweist,
d) Eigenerklärung mit Angabe der Höchstabflugmasse, dass der Bieter über eine Haftpflichtversicherung für Schäden aus dem Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß §§ 37 Abs. 1, 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit i. V. m. §§ 101 ff. Luftverkehrszulassungs-Ordnung (LuftVZO) verfügt bzw. diese im Auftragsfall bis Vertragsbeginn abschließen wird und auf Verlangen nachweist, die mindestens den einschlägigen in § 37 LuftVG genannten Haftungshöchstbetrag abgedeckt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
d) Eigenerklärung mit Angabe der Höchstabflugmasse, dass der Bieter über eine Haftpflichtversicherung für Schäden aus dem Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen gemäß §§ 37 Abs. 1, 43 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung mit i. V. m. §§ 101 ff. Luftverkehrszulassungs-Ordnung (LuftVZO) verfügt bzw. diese im Auftragsfall bis Vertragsbeginn abschließen wird und auf Verlangen nachweist, die mindestens den einschlägigen in § 37 LuftVG genannten Haftungshöchstbetrag abgedeckt.
Die Bieter geben die vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und Einreichen des entsprechenden Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 133/333b-L) ab, welches ihnen via e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird, sowie zu d) (Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Drohnen) durch Einreichung einer selbstgefertigten separaten Eigenerklärung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Bieter geben die vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und Einreichen des entsprechenden Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 133/333b-L) ab, welches ihnen via e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird, sowie zu d) (Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Drohnen) durch Einreichung einer selbstgefertigten separaten Eigenerklärung.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen:
a) Eigenerklärung mit Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens,
b) Eigenerklärung mit Angabe von Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind unter Nennung der in dem Projekt konkret erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Auftraggebers und des Erbringungszeitraums sowie eines Ansprechpartners beim jeweiligen Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
b) Eigenerklärung mit Angabe von Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind unter Nennung der in dem Projekt konkret erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Auftraggebers und des Erbringungszeitraums sowie eines Ansprechpartners beim jeweiligen Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Die Referenzen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
c) Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung für den Inhaber und die Führungskräfte des Unternehmens,
d) Eigenerklärung mit Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungsbringung eingesetzt werden sollen,
e) Eigenerklärung darüber, welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Unternehmen des Bieters angewandt werden,
f) Eigenerklärung darüber, welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung dem Unternehmen für die Ausführung des Auftrags zur Verfügung stehen. Die Ausstattung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
— Professionelle Fotoausstattung für Großaufnahmen ab 50 Mio. Pixel (erforderlich für die Erstellung Großformatiger Darstellung etc.) einschließlich Blitzanlage,
— Professionelles Video- und Beleuchtungsequipment sowie Kamerakran,
— Professionelle Videokamera (kein DSLR),
— 4K-Aufnahmen- und Schnitt für Video, Spezialanforderungen für technische Versuche: mind. 240 Bilder pro Sekunde bei Full-HD (Video),
— Mind. 2 Drohnen mit 4K-Kameraformat.
Die Bieter geben die vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und Einreichen des entsprechenden Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 133/333b-L/F), welches ihnen via e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird, sowie im Bereich Referenzen zusätzlich durch Einreichen einer selbstgefertigten Anlage.
Die Bieter geben die vorgenannten Erklärungen durch Ausfüllen und Einreichen des entsprechenden Formblattes (Eigenerklärung zur Eignung, Formblatt 133/333b-L/F), welches ihnen via e-Vergabe-Plattform zur Verfügung gestellt wird, sowie im Bereich Referenzen zusätzlich durch Einreichen einer selbstgefertigten Anlage.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Die Bieter müssen die unter Ziffer III.1.3) lit. b) und lit. f) dieser Bekanntmachung aufgestellten Mindestanforderungen an die Referenzen und die technische Ausstattung erfüllen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftragnehmer muss in eigener Verantwortung und auf seine Kosten die Einhaltung der normativen und behördlichen Voraussetzungen für die Erstellung der Aufnahmen sicherstellen. Insbesondere unterliegt der Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen („Drohnen“) der Durchführungsverordnung EU 2019/947 über die Vorschriften für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (EU-Drohnenverordnung), dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG), der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) sowie weiteren Rechtsnormen. Der Auftragnehmer nimmt beim Betrieb von Drohnen im Rahmen der Auftragsausführung die Pflichten aus diesen Vorschriften in eigener Verantwortung wahr. Insbesondere beantragt er auf seine Kosten rechtzeitig die erforderlichen Aufstiegserlaubnisse, hält die Kennzeichnungspflicht sowie die Überflugverbote ein und stellt sicher, dass die zur Steuerung der Drohnen eingesetzten Personen den nach LuftVO geforderten Kenntnisnachweis vorlegen können.
Der Auftragnehmer muss in eigener Verantwortung und auf seine Kosten die Einhaltung der normativen und behördlichen Voraussetzungen für die Erstellung der Aufnahmen sicherstellen. Insbesondere unterliegt der Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen („Drohnen“) der Durchführungsverordnung EU 2019/947 über die Vorschriften für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge (EU-Drohnenverordnung), dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG), der Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) sowie weiteren Rechtsnormen. Der Auftragnehmer nimmt beim Betrieb von Drohnen im Rahmen der Auftragsausführung die Pflichten aus diesen Vorschriften in eigener Verantwortung wahr. Insbesondere beantragt er auf seine Kosten rechtzeitig die erforderlichen Aufstiegserlaubnisse, hält die Kennzeichnungspflicht sowie die Überflugverbote ein und stellt sicher, dass die zur Steuerung der Drohnen eingesetzten Personen den nach LuftVO geforderten Kenntnisnachweis vorlegen können.
Das für die Ausführung des Auftrags verantwortlich eingesetzte Personal muss ausgebildeter Fotograf/ausgebildete Fotografin sein. Soweit zur Ausführung des Auftrags Drohnen eingesetzt werden, dürfen diese nur von Personen gesteuert werden, die das EU Fernpiloten-Zeugnis A2 (sog. „großer Drohnenführerschein“) besitzen. Auf Verlangen des Auftraggebers erbringt der Auftragnehmer jederzeit Nachweis darüber, dass das eingesetzte Personal entsprechend qualifiziert ist. Der Nachweis ist für das EU Fernpiloten-Zeugnis A2 durch Vorlage einer Bescheinigung einer durch das Luftfahrt-Bundesamt zertifizierten Stelle über die bestandene Prüfung und die übrigen Zeugnis-Voraussetzungen zu erbringen. Bis zum 31.12.2021 genügt nach den Übergangsvorschriften anstatt des EU Fernpiloten-Zeugnisses A2 noch ein gültiger Kenntnisnachweis von anerkannten Stellen nach § 21d der LuftVO (alte Fassung bis 18.6.2021).
Das für die Ausführung des Auftrags verantwortlich eingesetzte Personal muss ausgebildeter Fotograf/ausgebildete Fotografin sein. Soweit zur Ausführung des Auftrags Drohnen eingesetzt werden, dürfen diese nur von Personen gesteuert werden, die das EU Fernpiloten-Zeugnis A2 (sog. „großer Drohnenführerschein“) besitzen. Auf Verlangen des Auftraggebers erbringt der Auftragnehmer jederzeit Nachweis darüber, dass das eingesetzte Personal entsprechend qualifiziert ist. Der Nachweis ist für das EU Fernpiloten-Zeugnis A2 durch Vorlage einer Bescheinigung einer durch das Luftfahrt-Bundesamt zertifizierten Stelle über die bestandene Prüfung und die übrigen Zeugnis-Voraussetzungen zu erbringen. Bis zum 31.12.2021 genügt nach den Übergangsvorschriften anstatt des EU Fernpiloten-Zeugnisses A2 noch ein gültiger Kenntnisnachweis von anerkannten Stellen nach § 21d der LuftVO (alte Fassung bis 18.6.2021).
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-10-31 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-07-28 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabe-Plattform des Bundes „e-Vergabe“ (www.evergabe-online.de) einzureichen. Dazu ist die Registrierung auf der eVergabe-Plattform unter http://www.evergabe-online.de notwendig. Weitere Informationen finden Sie unter www.evergabe-online.info (Nutzungsvoraussetzungen für Unternehmen).
1. Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabe-Plattform des Bundes „e-Vergabe“ (www.evergabe-online.de) einzureichen. Dazu ist die Registrierung auf der eVergabe-Plattform unter http://www.evergabe-online.de notwendig. Weitere Informationen finden Sie unter www.evergabe-online.info (Nutzungsvoraussetzungen für Unternehmen).
2. Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die Bieter ausschließlich über die eVergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de).
3. Auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Angebotes benötigen (Vergabeunterlagen mit anliegenden Formblättern und weiteren Unterlagen). Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
3. Auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Angebotes benötigen (Vergabeunterlagen mit anliegenden Formblättern und weiteren Unterlagen). Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
4. Der Auftraggeber kommt den Vorgaben aus § 41 i. V. m. § 29 VgV dadurch nach, dass er auf der Vergabe-Plattform des Bundes „e-Vergabe“ (www.evergabe-online.de) mit der Bekanntmachung die kompletten Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Diese Unterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um den Bietern eine Teilnahme an den Verfahren zu ermöglichen.
4. Der Auftraggeber kommt den Vorgaben aus § 41 i. V. m. § 29 VgV dadurch nach, dass er auf der Vergabe-Plattform des Bundes „e-Vergabe“ (www.evergabe-online.de) mit der Bekanntmachung die kompletten Vergabeunterlagen zur Verfügung stellt. Diese Unterlagen umfassen alle Angaben, die erforderlich sind, um den Bietern eine Teilnahme an den Verfahren zu ermöglichen.
5. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. auf einen Nachunternehmer oder ein konzernverbundenes Unternehmen) berufen (sog. Eignungsleihe). In diesem Fall muss der Bieter durch eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm dessen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Bieter fügen in diesem Fall die Formblätter 392-L/F und 393 ihrem Angebot bei.
5. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. auf einen Nachunternehmer oder ein konzernverbundenes Unternehmen) berufen (sog. Eignungsleihe). In diesem Fall muss der Bieter durch eine Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens nachweisen, dass ihm dessen Kapazitäten im Auftragsfall tatsächlich zur Verfügung stehen. Bieter fügen in diesem Fall die Formblätter 392-L/F und 393 ihrem Angebot bei.
6. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist das Formblatt 401-L/F dem Angebot ausgefüllt beizufügen. Für Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einreicht. Ebenso ist es ausreichend, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung gemäß Ziffer III.1.3 lit. a) (Eigenerklärung Beschäftigtenzahl) und Ziffer III.1.3 lit. b) (Referenzen) vorlegt.
6. Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist das Formblatt 401-L/F dem Angebot ausgefüllt beizufügen. Für Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit einreicht. Ebenso ist es ausreichend, wenn nur ein Mitglied der Bietergemeinschaft die Erklärung gemäß Ziffer III.1.3 lit. a) (Eigenerklärung Beschäftigtenzahl) und Ziffer III.1.3 lit. b) (Referenzen) vorlegt.
7. Mit ihrem Angebot haben die Bieter nach den Vorgaben des Rahmendokuments auch Arbeitsproben „Foto“ und „Video“ einzureichen, die nach den Zuschlagskriterien Gegenstand der Qualitätswertung sind. Der Auftraggeber wird diejenigen Bieter, die ein vollständiges und formal wertbares Angebot eingereicht haben, zu einer Bieterpräsentation einladen. Die Bieterpräsentation dient dazu, die Qualität der eingereichten Arbeitsproben zu verifizieren. Dazu wird der Bieter im Rahmen der Präsentation seine Arbeitsproben vorstellen und darlegen, wie er beim Erstellen der Arbeitsproben vorgegangen ist.
7. Mit ihrem Angebot haben die Bieter nach den Vorgaben des Rahmendokuments auch Arbeitsproben „Foto“ und „Video“ einzureichen, die nach den Zuschlagskriterien Gegenstand der Qualitätswertung sind. Der Auftraggeber wird diejenigen Bieter, die ein vollständiges und formal wertbares Angebot eingereicht haben, zu einer Bieterpräsentation einladen. Die Bieterpräsentation dient dazu, die Qualität der eingereichten Arbeitsproben zu verifizieren. Dazu wird der Bieter im Rahmen der Präsentation seine Arbeitsproben vorstellen und darlegen, wie er beim Erstellen der Arbeitsproben vorgegangen ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.
Quelle: OJS 2021/S 123-326303 (2021-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-10-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 243 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Bild- und Filmdokumentationen sind an den Standorten der BAW in Karlsruhe und Hamburg sowie an und auf den Bundeswasserstraßen im gesamten Bundesgebiet zu erstellen. Die Erstellung von Aufnahmen in der BAW erfolgt an unterschiedlichen Labor- und Versuchsanlagen. Die Erstellung von Aufnahmen an Bundeswasserstraßen erfolgt insbesondere an und auf a) Großbaustellen, b) Uferstrecken, c) Wasserstraßen während Versuchsfahrten, d) Schleusen, Wehren und anderen Wasserbauwerken sowie e) Schiffen und anderen schwimmenden Fahrzeugen (auch im Hochseebereich). Die Abwicklung eines Einzelauftrags nach Abruf durch die BAW aus dem Rahmenvertrag gestaltet sich grundsätzlich wie folgt: 1) Durchführung eines Briefings in der BAW, 2) Erarbeitung einer Aufwandsschätzung und eines Projektplans durch den Auftragnehmer, 3) Entscheidung der BAW über die weitere Ausführung des Einzelauftrages, 4) Schaffung der normativen und behördlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Aufnahmen (bei Drohneneinsatz insbesondere Einholung einer Aufstiegserlaubnis nach Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) durch den Auftragnehmer soweit erforderlich), 5) Terminabstimmung mit der BAW oder mit benannten Ansprechpartnern an den Bundeswasserstraßen, 6) Erstellung der Aufnahmen, 7) Durchsicht der Rohdaten mit dem Auftraggeber, 8) Nachbearbeitung der Daten entsprechend Abstimmung.
Die Bild- und Filmdokumentationen sind an den Standorten der BAW in Karlsruhe und Hamburg sowie an und auf den Bundeswasserstraßen im gesamten Bundesgebiet zu erstellen. Die Erstellung von Aufnahmen in der BAW erfolgt an unterschiedlichen Labor- und Versuchsanlagen. Die Erstellung von Aufnahmen an Bundeswasserstraßen erfolgt insbesondere an und auf a) Großbaustellen, b) Uferstrecken, c) Wasserstraßen während Versuchsfahrten, d) Schleusen, Wehren und anderen Wasserbauwerken sowie e) Schiffen und anderen schwimmenden Fahrzeugen (auch im Hochseebereich). Die Abwicklung eines Einzelauftrags nach Abruf durch die BAW aus dem Rahmenvertrag gestaltet sich grundsätzlich wie folgt: 1) Durchführung eines Briefings in der BAW, 2) Erarbeitung einer Aufwandsschätzung und eines Projektplans durch den Auftragnehmer, 3) Entscheidung der BAW über die weitere Ausführung des Einzelauftrages, 4) Schaffung der normativen und behördlichen Voraussetzungen für die Durchführung der Aufnahmen (bei Drohneneinsatz insbesondere Einholung einer Aufstiegserlaubnis nach Luftverkehrsgesetz (LuftVG) in Verbindung Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO) durch den Auftragnehmer soweit erforderlich), 5) Terminabstimmung mit der BAW oder mit benannten Ansprechpartnern an den Bundeswasserstraßen, 6) Erstellung der Aufnahmen, 7) Durchsicht der Rohdaten mit dem Auftraggeber, 8) Nachbearbeitung der Daten entsprechend Abstimmung.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-09-21 📅
Name: Ridderbusch Bildwerbung
Postanschrift: Hardtstraße 37e
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland 🇩🇪 Karlsruhe, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 243 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Quelle: OJS 2021/S 207-542574 (2021-10-20)