Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Digitalfunkgeräten mit dem Landkreis Heilbronn zum Abruf von Einzelaufträgen durch den abrufberechtigten Auftraggeber und andere Abrufberechtigte
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Digitalfunkgeräten mit dem Landkreis zum Abruf von Einzelaufträgen durch den abrufberechtigten Auftraggeber und andere Abrufberechtigte.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-09-15.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-08-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Digitalfunkgeräten mit dem Landkreis Heilbronn zum Abruf von Einzelaufträgen durch den abrufberechtigten...”
Titel
Rahmenvertrag über die Lieferung und Montage von Digitalfunkgeräten mit dem Landkreis Heilbronn zum Abruf von Einzelaufträgen durch den abrufberechtigten Auftraggeber und andere Abrufberechtigte
2021-50-1
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Digitalfunkgeräten mit dem Landkreis zum Abruf von Einzelaufträgen durch den abrufberechtigten Auftraggeber und andere Abrufberechtigte.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Funkausrüstung📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Ort der Leistung: Baden-Württemberg🏙️
Ort der Leistung: Stuttgart🏙️
Ort der Leistung: Heilbronn, Stadtkreis🏙️
Ort der Leistung: Heilbronn, Landkreis🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Digitalfunkgeräten mit dem Landkreis zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Digitalfunkgeräten mit dem Landkreis zum Abruf von Einzelaufträgen durch die abrufberechtigten Auftraggeber.
Der Landkreis Heilbronn ist ein aus 46 Gemeinden bestehender Landkreis in Baden-Württemberg. Aufgrund der allgemeinen technischen Entwicklung besteht ein zunehmender Bedarf der Behörden im Landkreis Heilbronn sowie im Stadtkreis Heilbronn, die auf Kommunikation mittels Funk angewiesen sind, auf die Nutzung von Digitalfunk umzustellen.
Ziel des vorliegenden Verfahrens ist die flächendeckende Ausstattung der auf die Kommunikation per Funk angewiesenen nicht-polizeilichen Behörden und Werkfeuerwehren in den kommenden Jahren. Die Anschaffung und Montage der dadurch erforderlichen großen Anzahl an Geräten - voraussichtlich in der Größenordnung von 140 Stück HRT, 210 Stück FRT und 600 Stück MRT (Handheld, Fixed bzw. Mobile Radio Terminal) (Höchstgrenze) zzgl. entsprechendem Zubehör für den Einbau und Betrieb der Geräte - wird nicht in einem einmaligen Beschaffungsvorgang erfolgen, sondern sukzessive durch Abruf der jeweiligen abrufberechtigten Auftraggeber. Da der konkrete Beschaffungsbedarf derzeit nicht hinreichend konkret bestimmt werden kann, sollen die abrufberechtigten Auftraggeber die Möglichkeit haben, sowohl hinsichtlich Beschaffungsmenge als auch Beschaffungszeitraum flexibel Einzelbestellungen tätigen zu können. Um diesem Beschaffungsbedarf gerecht zu werden, werden mit dem vorliegenden Verfahren Rahmenvereinbarungen ausgeschrieben.
Neben der Lieferung und Montage der Digitalfunkgeräte als solcher ist auch das erforderliche Zubehör zu liefern und einzubauen. Des Weiteren umfasst der Auftrag alle vom Hersteller herausgegebenen Software- und Firmware-Updates für die zu liefernden Geräte sowie die Zurverfügungstellung eines Webshops mit Serviceportal. Der Auftragsgegenstand wird gesamthaft ausgeschrieben. Einzelheiten hierzu sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für die Erteilung von Einzelaufträgen durch die abrufberechtigten Auftraggeber.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2021-10-15 📅
Datum des Endes: 2024-11-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Auftraggeber kann die Laufzeit einmalig um ein weiteres Jahr verlängern, wenn er dies gegenüber dem Rahmenvereinbarungspartner mit einer Frist von sechs...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Auftraggeber kann die Laufzeit einmalig um ein weiteres Jahr verlängern, wenn er dies gegenüber dem Rahmenvereinbarungspartner mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der dreijährigen Vertragslaufzeit schriftlich erklärt.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1) Vorbemerkung (a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1) Vorbemerkung (a) Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bieter kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bieter auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
(b) Das Angebot ist in deutscher Sprache einzureichen. Zertifikate und Urkunden, die zum Nachweis der Eignung einzureichen sind, dürfen hiervon abweichend auch in englischer Sprache eingereicht werden.
(c) Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2) Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(a) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen;
(b) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
(c) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG).
3) Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(a) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(b) Nachweis einer an das Unternehmen des Bieters gekoppelten Fachhändlerlizenz
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen,
2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 3 Mio. EUR für Personenschäden für jede einzelne Person sowie für Sachschäden und mindestens 0,5 Mio. EUR für Vermögensschäden oder Erklärung des Bewerbers, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe zu stellen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“(a) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
(a) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (b) Referenzen Nachweis von Referenzprojekte über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren (seit 1.1.2016), wobei die Lieferung mindestens 250 Funkgeräte umfassen muss.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Zwei Referenzprojekte über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungen in den letzten fünf ab-geschlossenen Geschäftsjahren (seit 1.1.2016), wobei die Lieferung mindestens 250 Funkgeräte umfassen muss. Die Erklärung über die Referenzleistungen muss folgende Anga-ben enthalten:
- Bezeichnung des Auftrags,
- Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
- Zeitraum der Leistungserbringung,
- Auftragsvolumen (Anzahl HRT, FRT, MRT, Preis),
- Beschreibung von Gegenstand und Umfang der Leistungen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) der Auftragsbekanntmachung ganz oder teilweise...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Sofern ein Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die finanzielle Leistungsfähigkeit nach Ziffer III.1.2) der Auftragsbekanntmachung ganz oder teilweise die Kapazitäten anderer Unternehmen einbezieht (Eignungsleihe), haftet/haften diese(s) Unternehmen im Auftragsfalle gemeinsam neben dem Auftragnehmer für die Auftragsausführung.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-09-15
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-12-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-09-15
14:00 📅
“(1) Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden.
(2) Unter...”
(1) Die Angebotsformulare sind unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse abrufbar. Ebenfalls dort abrufbar ist ein Verfahrensleitfaden.
(2) Unter der in Ziffer I.3) angegebenen Internetadresse werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind.
(3) Es wird darauf hingewiesen, dass das am 1.7.2013 in Kraft getretene Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) sowie das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz) Anwendung finden. Die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen, insbesondere auch bei dem Einsatz von Nach- und Verleihunternehmen, sind daher zu beachten.
Bekanntmachungs-ID: E64926651
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 721926-3985 📠
URL: www.rp.baden-wuertemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
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Quelle: OJS 2021/S 152-404132 (2021-08-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-21) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Lerchenstraße 40
Kontaktperson: Mathias Linsenmann
E-Mail: mathias.linsenmann@landratsamt-heilbronn.de📧
Fax: +49 7131994831315 📠
Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 2503891.94
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 3465165.05
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Digitalfunkgeräten mit dem Landkreis zum...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung und Montage von Digitalfunkgeräten mit dem Landkreis zum Abruf von Einzelaufträgen durch die abrufberechtigten Auftraggeber.
Der Landkreis Heilbronn ist ein aus 46 Gemeinden bestehender Landkreis in Baden-Württemberg. Aufgrund der allgemeinen technischen Entwicklung besteht ein zunehmender Bedarf der Behörden im Landkreis Heilbronn sowie im Stadtkreis Heilbronn, die auf Kommunikation mittels Funk angewiesen sind, auf die Nutzung von Digitalfunk umzustellen.
Ziel des vorliegenden Verfahrens ist die flächendeckende Ausstattung der auf die Kommunikation per Funk angewiesenen nicht-polizeilichen Behörden und Werkfeuerwehren in den kommenden Jahren. Die Anschaffung und Montage der dadurch erforderlichen großen Anzahl an Geräten - voraussichtlich in der Größenordnung von 140 Stück HRT, 210 Stück FRT und 600 Stück MRT (Handheld, Fixed bzw. Mobile Radio Terminal) (Höchstgrenze) zzgl. entsprechendem Zubehör für den Einbau und Betrieb der Geräte - wird nicht in einem einmaligen Beschaffungsvorgang erfolgen, sondern sukzessive durch Abruf der jeweiligen abrufberechtigten Auftraggeber. Da der konkrete Beschaffungsbedarf derzeit nicht hinreichend konkret bestimmt werden kann, sollen die abrufberechtigten Auftraggeber die Möglichkeit haben, sowohl hinsichtlich Beschaffungsmenge als auch Beschaffungszeitraum flexibel Einzelbestellungen tätigen zu können. Um diesem Beschaffungsbedarf gerecht zu werden, werden mit dem vorliegenden Verfahren Rahmenvereinbarungen ausgeschrieben. Neben der Lieferung und Montage der Digitalfunkgeräte als solcher ist auch das erforderliche Zubehör zu liefern und einzubauen. Des Weiteren umfasst der Auftrag alle vom Hersteller herausgegebenen Software und Firmware-Updates für die zu liefernden Geräte sowie die Zurverfügungstellung eines Webshops mit Serviceportal. Der Auftragsgegenstand wird gesamthaft ausgeschrieben.
Die Rahmenvereinbarung ist die Grundlage für die Erteilung von Einzelaufträgen durch die abrufberechtigten Auftraggeber.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 152-404132
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-10 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Abel & Käufl Mobilfunkhandels GmbH
Postanschrift: Alter Rennweg 179
Postort: Landshut
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Heilbronn, Landkreis🏙️
URL: www.abel-kaeufl.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Währungscode: EUR 💰
Niedrigstes Angebot: 2503891.94
Höchstes Angebot: 3465165.05
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 7219263985 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB.
Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2022/S 018-043461 (2022-01-21)