Versorgung der entsprechend der, nach der TestV anspruchsberechtigen Personen innerhalb der Eigeneinrichtungen der KVBW (=Notfallpraxen, Fieberambulanten und Abstrichstellen sowie die Verwaltungsstandorte in Baden-Württemberg).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-03.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-01-18.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvertrag über die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests
Produkte/Dienstleistungen: Medizinische Ausrüstungen, Arzneimittel und Körperpflegeprodukte📦
Kurze Beschreibung:
“Versorgung der entsprechend der, nach der TestV anspruchsberechtigen Personen innerhalb der Eigeneinrichtungen der KVBW (=Notfallpraxen, Fieberambulanten...”
Kurze Beschreibung
Versorgung der entsprechend der, nach der TestV anspruchsberechtigen Personen innerhalb der Eigeneinrichtungen der KVBW (=Notfallpraxen, Fieberambulanten und Abstrichstellen sowie die Verwaltungsstandorte in Baden-Württemberg).
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Produktqualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Plausibilität der Begleitinformationen (Unterkriterium zu Produktqualität)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sensitivität (Unterkriterium zu Produktqualität)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Spezifität (Unterkriterium zu Produktqualität)
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Abwicklung der Einzelaufträgen
Preis (Gewichtung): 40
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 6
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Verlängerungsoption um zweimal 3 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der der Aufforderung zur Angebotsabgabe als Anlagen beigefügten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bieter/Bietergemeinschaft (BG) kann sich der Fähigkeiten anderer Unternehmen bzw. Nachunternehmen bedienen. Dabei sind 2 Konstellationen zu unterscheiden:
1. andere Unternehmen (aU), die für die Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung zur Eignungsleihe herangezogen werden und
2. Nachunternehmen (NU), die Leistungen ausführen, ohne dass sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft.
In beiden Konstellationen, müssen die Bieter/BG diese aU/NU bereits im Angebot mit Name und Anschrift benennen und ggf. die Art und den Umfang der von den NU übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben (Erklärung zum Nachunternehmereinsatz). Die Bieter/BGen müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der aU(s)/NU(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der aU(s)/NU(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bieter/BG(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen.
Fortsetzung hierzu siehe Ziffer VI.3).
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen NU darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) (siehe nachfolgend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.)2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bieter/BGen einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister/ vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2) Erklärungen des Einzelbieters/der BG, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
3) ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
4) ggf. Nachunternehmererklärung;
5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO i. V. m. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2. Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU mit einer Deckungssumme von mindestens 3 000 000 EUR für Sach- und Personenschäden sowie 1 000 000 für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers. bzw. die Absichtserklärung eine bestehende Versicherung zu den vorgenannten Bedingungen in geringerer Höhe im Zuschlagsfall zu erhöhen.
Der Abschluss hat spätestens unverzüglich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu erfolgen und der Nachweis ist dem Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Aufforderung vorzulegen/zuzusenden. Der Nachweis ist entweder durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen zu erbringen, oder durch eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Zu 2) Mindestens die genannten Deckungssummen
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Erklärung des Bieters/ der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Erklärung des Bieters/ der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr und die Anzahl der Mitarbeiter, die im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr für entsprechende Dienstleistungen eingesetzt worden sind.
2. Vergleichbare Referenzaufträge (Lieferung von >/= 30 000 SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests über einen Zeitraum von 6 Monaten, wobei eine Einzellieferung min. >/= 15 000 SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests umfasst haben muss) innerhalb des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres unter Angabe des Auftragsumfangs (Anzahl der gelieferten SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests), Ausführungszeiten und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): Zu 2) Mindestens 1 Referenzauftrag mit vergleichbarer Größenordnung
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Es gilt das Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg. Daher haben die Bieter/Bietergemeinschaften mit dem Angebot folgende Verpflichtungserklärungen abzugeben.
1. Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentlohnung LTMG Baden-Württemberg.
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. 1) (siehe vorstehend) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
“Zur Sicherstellung des Praxisbetriebes in den Eigeneinrichtungen der KVBW und zur Wahrnehmung der arbeitgeberseitigen Verpflichtungen entsprechend der...”
Beschleunigtes Verfahren
Zur Sicherstellung des Praxisbetriebes in den Eigeneinrichtungen der KVBW und zur Wahrnehmung der arbeitgeberseitigen Verpflichtungen entsprechend der Corona-TestV besteht ein akuter Bedarf an SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests.
Mehr anzeigen Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 3
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-02-03
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-03-01 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-02-03
10:00 📅
“Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer...”
Zur Abgabe eines Angebotes sind zwingend die Formblätter zu verwenden, die vom Auftraggeber gestellt werden. Diese können über den Download (vgl. Ziffer I.3) abgerufen werden.
Fortsetzung zu III.1.1):
In der ersten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe bereits mit dem Angebot vorzulegen. In der zweiten Konstellation müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.
Bieterfragen können nur über das Bietertool „Nachrichten“ auf der Vergabeplattform www.vergabe24.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 27.1.2021, 12.00 Uhr eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur kontaktiert werden können, wenn sie sich unter Angabe einer E-Mailadresse freiwillig bei der Vergabeplattform www.vergabe24.de registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden.
Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig (vgl. Ziffer IV.2.2), elektronisch mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe24.de einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7219268730📞
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Fax: +49 7219263985 📠
URL: https://rp.baden-wuerttemberg.de🌏
Quelle: OJS 2021/S 015-030577 (2021-01-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Versorgung der entsprechend der, nach der TestV anspruchsberechtigen Personen innerhalb der Eigeneinrichtungen der KVBW (= Notfallpraxen, Fieberambulanten...”
Kurze Beschreibung
Versorgung der entsprechend der, nach der TestV anspruchsberechtigen Personen innerhalb der Eigeneinrichtungen der KVBW (= Notfallpraxen, Fieberambulanten und Abstrichstellen sowie die Verwaltungsstandorte in Baden-Württemberg).
Mehr anzeigen Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Reutlingen, Haldenhaustr. 11
72770 Reutlingen
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests:
— Mindestbestellmenge 40 000 SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests,
— Maximalbestellmenge 240 000 SARS-CoV-2...”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 015-030577
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Rahmenvertrag über die Lieferung von SARS-CoV-2 Antigen-Schnelltests
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Vergabeverfahren wird nach § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben, da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat.
Im Zusammenhang mit...”
Vergabeverfahren wird nach § 63 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VgV aufgehoben, da sich die Grundlage des Vergabeverfahrens wesentlich geändert hat.
Im Zusammenhang mit den aktuellen Entwicklungen zu neuen Schnelltest-Abnahmeformen am Markt, besteht zwischenzeitlich die Möglichkeit, Schnelltests zu beziehen, bei welchen sich der Abstrich auf den vorderen Nasenraum begrenzt. Diese Verfügbarkeit von Corona-Schnelltests, welche die Möglichkeit zur Entnahme von Testmaterial durch einen geringfügigeren Eingriff am Patienten bietet und vergleichbar valide Ergebnisse hinsichtlich der Sensitivität und Spezifität ausweist. Demzufolge ist eine Anpassung des Leistungsgegenstandes erforderlich.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 038-094717 (2021-02-19)