Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag über die Wartung/Inspektion und Entstörung von technischen Anlagen (Regionalbereich Südwest)
20FEI49174”
Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Wartung/Inspektion und Entstörung von technischen Anlagen (Regionalbereich Südwest).” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 1
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag über die Wartung/Inspektion und Entstörung von Heizungs- und Sanitärtechnik” Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Reparatur und Wartung von Einrichtungen in Gebäuden📦
Ort der Leistung: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Regionalverband Saarbrücken🏙️
Ort der Leistung: Offenbach, Landkreis🏙️
Ort der Leistung: Lahn-Dill-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarbrücken, Frankfurt am Main, Offenbach, Lahn-Dill-Kreis
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Dienstleistungen auf dem Gebiet der Wartung/Inspektion und Entstörung von technischen Anlagen. Des Weiteren zählen kleine...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Dienstleistungen auf dem Gebiet der Wartung/Inspektion und Entstörung von technischen Anlagen. Des Weiteren zählen kleine Instandsetzungsleistungen bis zu einem Auftragswert von 500 EUR (netto) dazu, welche im Zuge der Wartung und Entstörung bekannt werden.
Die Vergabe wird in 2 Fachlose sowie weitere Raumlose unterteilt. Für das Fachlos Heizung und Sanitär gelten nachstehend genannte Raumlose:
— Raumlos 1: Großraum Saarbrücken,
— Raumlos 2: Lahn-Dill-Kreis + Biedenkopf,
— Raumlos 3: Frankfurt am Main + Offenbach.
Mit Blick auf die Versorgungssicherheit soll je Bieter ein Raumlos vergeben werden.
Weitere Informationen zum Leistungsumfang und den Anlagentypen liegen den Vergabeunterlagen bei.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-06-01 📅
Datum des Endes: 2023-04-30 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option auf eine Verlängerung der Rahmenvereinbarungen á 1 Jahr (max. 2 Jahre)
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag über die Wartung/Inspektion und Entstörung von Raumluft- und Kältetechnik” Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Stuttgart, Stadtkreis🏙️
Ort der Leistung: Saarlouis🏙️
Ort der Leistung: Mannheim, Stadtkreis🏙️
Ort der Leistung: Saarpfalz-Kreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Saarland, Stuttgart, Mannheim, Rhein-Neckar, Ludwigshafen, Frankfurt am Main
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand dieses Vertrages sind Dienstleistungen auf dem Gebiet der Wartung/Inspektion und Entstörung von technischen Anlagen. Des Weiteren zählen kleine...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand dieses Vertrages sind Dienstleistungen auf dem Gebiet der Wartung/Inspektion und Entstörung von technischen Anlagen. Des Weiteren zählen kleine Instandsetzungsleistungen bis zu einem Auftragswert von 500 EUR (netto) dazu, welche im Zuge der Wartung und Entstörung bekannt werden.
Die Vergabe wird in 2 Fachlose sowie weitere Raumlose unterteilt. Für das Fachlos Heizung und Sanitär gelten nachstehend genannte Raumlose:
— Raumlos 1: Landkreis Saarlouis (Saarland),
— Raumlos 2: Landkreis Saarpfalz-Kreis (Saarland),
— Raumlos 3: Regionalverband Saarbrücken (Saarland),
— Raumlos 4: Stuttgart,
— Raumlos 5: Mannheim, Rhein-Neckar, Ludwigshafen,
— Raumlos 6: Frankfurt am Main.
Mit Blick auf die Versorgungssicherheit soll je Bieter ein Raumlos vergeben werden.
Weitere Informationen zum Leistungsumfang und den Anlagentypen liegen den Vergabeunterlagen bei.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Der Nachweis über die im folgenden aufgeführten Eignungsanforderungen wird durch das Vorhandensein einer Präqualifikation bei der Deutschen Bahn AG, den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis)/PQ-VOB oder vorläufig mit einer Eigenerklärung über die Erfüllung der Eignungsanforderungen erbracht. Im letzten Fall sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Nachweise zu den einzelnen Anforderungen innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist ein Nachweis über das Vorhandensein einer PQ-VOB innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
— Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben,
— Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Erklärung über die Beschäftigung von Mitarbeitern des DB Konzerns (aktive und nicht mehr aktive wie Pensionäre und Rentner) sowie über die wirtschaftliche oder finanzielle Beteiligung am Unternehmen des Bieters von Personen, die außerdem ein Beschäftigungsverhältnis zu einer Gesellschaft des DB Konzerns unterhalten,
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB),
— Erklärung, dass bei der Ausführung eines früheren Auftrags bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat,
— Erklärung über mögliche Eintragungen im Gewerbezentralregister,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird,
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfallund Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften,
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Zur Erbringung der Erklärungen kann zum einen die Bietereklärung verwendeten werden. Dazu kann der Bieter eine Eigenerklärung über die o. g. Punkte erstellen und diese gemeinsam mit dem Antrag unterzeichnet einreichen.
Zusätzliche Unterlagen sind nicht erwünscht.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Bedingungen für die Teilnahme
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-03-08
13:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-03-18 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-06-01 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner...”
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.2.1) bis III.2.4) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2021/S 026-065353 (2021-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag über die Wartung/ Inspektion und Entstörung von technischen Anlagen (Regionalbereich Südwest)
20FEI49174”
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag über die Wartung/ Inspektion und Entstörung von technischen Anlagen (Regionalbereich Südwest).” Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag über die Wartung/ Inspektion und Entstörung von Raumluft- und Kältetechnik (Regionalbereich Südwest)” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag über die Wartung/ Inspektion und Entstörung von Raumluft- und Kältetechnik (Regionalbereich Südwest).”
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2021/S 026-065353
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel:
“Rahmenvertrag über die Wartung/ Inspektion und Entstörung von Raumluft- und Kältetechnik (Regionalbereich Südwest)” Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
“Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir teilen Ihnen hiermit mit, dass das oben genannten Verfahren gemäß §57, SektVO eingestellt wird.
Grund der Einstellung: Es...”
Sehr geehrte Damen und Herren,
Wir teilen Ihnen hiermit mit, dass das oben genannten Verfahren gemäß §57, SektVO eingestellt wird.
Grund der Einstellung: Es liegt kein wirtschaftliches Angebot vor.
Der AG beabsichtigt, die Leistungen nicht erneut zu vergeben.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
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Quelle: OJS 2021/S 138-368455 (2021-07-15)