Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU) bzw. der Mitglieder der KITU. Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfüg-baren Technologie abhängen. Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von einer pädagogischen Software zur Unterrichtssteuerung zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen. Hintergrund Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbilden-den Schulen in Sachsen-Anhalt vorgesehen. Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde. Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert. Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten: • Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen) • Verfahrenshinweise (Stand: 06.11.2019) • Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.09.2019) • Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019) • Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" (Stand: 09/2018) • Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen, d.h. die KID ist frei in der Entscheidung über Umfang und Dauer der Leistungsabrufe. Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleistungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 85 Mitglieder. Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-10-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-09-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-09-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterrichtssoftwarepaket
Referenznummer: KID_USS_06/2021
Kurze Beschreibung:
Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU) bzw. der Mitglieder der KITU. Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfüg-baren Technologie abhängen.
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von einer pädagogischen Software zur Unterrichtssteuerung zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Hintergrund
Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbilden-den Schulen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise (Stand: 06.11.2019)
• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.09.2019)
• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019)
• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" (Stand: 09/2018)
• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen
Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen, d.h. die KID ist frei in der Entscheidung über Umfang und Dauer der Leistungsabrufe.
Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleistungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 85 Mitglieder. Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind.
Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU) bzw. der Mitglieder der KITU. Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfüg-baren Technologie abhängen.
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von einer pädagogischen Software zur Unterrichtssteuerung zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Hintergrund
Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbilden-den Schulen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise (Stand: 06.11.2019)
• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.09.2019)
• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019)
• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" (Stand: 09/2018)
• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen
Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen, d.h. die KID ist frei in der Entscheidung über Umfang und Dauer der Leistungsabrufe.
Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleistungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 85 Mitglieder. Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterrichtssoftwarepaket📦
Zusätzlicher CPV-Code: Unterrichtssoftwarepaket📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Magdeburg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2021-09-21 📅
Einreichungsfrist: 2021-10-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-09-24 📅
Datum des Beginns: 2021-11-12 📅
Datum des Endes: 2025-11-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 186-481432
ABl. S-Ausgabe: 186
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an einer pädagogischen Software zur Unterrichtssteuerung sowie deutschsprachigen Support für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 175.000,00 bis 210.000,00 € aus.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an einer pädagogischen Software zur Unterrichtssteuerung sowie deutschsprachigen Support für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 175.000,00 bis 210.000,00 € aus.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU) bzw. der Mitglieder der KITU. Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfüg-baren Technologie abhängen.
Die KID Magdeburg GmbH (KID) erbringt informationstechnische und beratende Dienstleistungen als IT-Dienstleister der Landeshauptstadt Magdeburg (LH MD) und der Kommunalen IT-UNION eG (KITU) bzw. der Mitglieder der KITU. Die Erbringung der durch die KID für die KITU bereitgestellten Leistungen unterliegt einem steten Wandel. Dieser kann ebenso von den jeweiligen Mitgliedsanforderungen wie auch von der am Markt verfüg-baren Technologie abhängen.
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von einer pädagogischen Software zur Unterrichtssteuerung zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Sie beabsichtigt, einen Rahmenvertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer auszuschreiben, der mit der KID geschlossen wird und dazu dient, den Bedarf der Mitglieder der KITU einen Rahmenvertrag über die Lieferung von einer pädagogischen Software zur Unterrichtssteuerung zu decken. Der Bedarf wird insbesondere an Schulen entstehen. Der Rahmenvertrag dient insbesondere dazu, den Bedarf zu decken, der der Umsetzung der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Zugangs zu Informations- und Kommunikationstechnologien" in Bezug auf computergestützten Unterricht abzuschließen. Der Rahmenvertrag soll dem regelmäßigen Wandel der Anforderungen, die an die KID und ihre Kunden gestellt werden, Rechnung tragen. Ziel ist eine Partnerschaft zwischen der KID und dem Auftragnehmer während der Vertragslaufzeit, um die mit dem Wandel einhergehenden Herausforderungen zu bewältigen.
Hintergrund
Die Software ist vorwiegend zum Einsatz an den allgemeinbildenden und berufsbilden-den Schulen in Sachsen-Anhalt vorgesehen.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Mit dem DigitalPakt Schule wollen Bund und Länder für eine bessere Ausstattung der Schulen mit digitaler Technik sorgen. Um das Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder die Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Zuvor hatten Bundestag und Bundesrat Artikel 104c des Grundgesetzes geändert und damit die verfassungs-rechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule geschaffen. Finanziert wird der Digital-Pakt aus dem Digitalinfrastrukturfonds, einem Sondervermögen, das Ende 2018 gebildet wurde.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen in Schulgebäuden und auf Schulgeländen einschließlich der Planung, der Beschaffung, des Aufbaus und deren Inbetriebnahme. Als Schwerpunkt der künftigen Förderung sieht der Digitalpakt den Förderbereich Verkabelung von Schulgebäude, -gelände sowie die vollständige Vernetzung des jeweiligen Schulkomplexes (z.B. auch unter Einsatz von schulischem WLAN) vor. Darüber hinaus wird die Anschaffung von Präsentationstechnik, digitalen Arbeitsgeräten und Endgeräten gefördert.
Als Rechts- und Verfahrensgrundlagen sind folgende Dokumente zu beachten:
• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise (Stand: 06.11.2019)
• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.09.2019)
• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019)
• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" (Stand: 09/2018)
• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen
Abnahmeverpflichtungen sind ausgeschlossen, d.h. die KID ist frei in der Entscheidung über Umfang und Dauer der Leistungsabrufe.
Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleistungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 85 Mitglieder. Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind.
Die KITU ist eine Genossenschaft für Kommunen und kommunale Einheiten in Sachsen-Anhalt, deren Zielsetzung es ist, IT-Leistungen einzukaufen, IT-spezifische Beratungsleistungen für ihre Kunden zu erbringen und durch ihr fachspezifisches Know-how die Beschaffungsprozesse im Bereich IT effizient zu gestalten. Derzeit verfügt die KITU über 85 Mitglieder. Der Kreis der KITU-Mitglieder kann sich während der Vertragslaufzeit ändern (voraussichtlich erweitern). Die Mitgliedschaft können Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts erwerben sowie auch deren rechtlich selbständigen Einrichtungen und Unternehmen, an denen kein privatrechtliches Kapital beteiligt ist, die nicht gewerblich am Markt tätig und als öffentliche Auftraggeber im Sinne des Kartellvergaberechts einzustufen sind.
Das Vergabeverfahren umfasst eine pädagogische Oberfläche/Software für eine Unterrichtssteuerung auf Basis von Windowssystemen sowie deutschsprachigen Support für 4 Jahre aus. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertragspartner gefunden werden, der die nachgefragten Leistungen umfassend und kompetent im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft erbringt.
Das Vergabeverfahren umfasst eine pädagogische Oberfläche/Software für eine Unterrichtssteuerung auf Basis von Windowssystemen sowie deutschsprachigen Support für 4 Jahre aus. Im Rahmen dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertragspartner gefunden werden, der die nachgefragten Leistungen umfassend und kompetent im Rahmen einer längerfristig angelegten Partnerschaft erbringt.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 210 000 EUR 💰
Zusätzliche Informationen:
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an einer pädagogischen Software zur Unterrichtssteuerung sowie deutschsprachigen Support für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 175.000,00 bis 210.000,00 € aus.
Die Vergabestelle schreibt den Bedarf an einer pädagogischen Software zur Unterrichtssteuerung sowie deutschsprachigen Support für 4 Jahre aus. Die Vergabestelle hat aufgrund der eigenen Erfahrungswerte und der Bedarfsanforderungen der Mitgliedskommunen eine Prognose erstellt, die in die Mengengerüste eingeflossen ist. Die Vergabestelle geht von einem maximalen Gesamtauftragsvolumen von 175.000,00 bis 210.000,00 € aus.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Vergabestelle schreibt für sich sowie für die kommunale IT-Union e.G. (KITU) und deren Mitglieder aus, die in der unter dem Link "http://www.kitu-genossenschaft.de/Über-KITU" aufgeführt sind.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
— Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Angebotsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.;
— Handelsregisterauszug in Kopie, nicht älter als 6 Monate zum Stichtag der Angebotsfrist oder soweit dieser nicht existiert, eine Gewerbeanmeldung. Sollte der Bewerber in einem EU-Mitgliedsland ansässig sein, sind die vergleichbaren Bescheinigungen des EU-Mitgliedslandes vorzulegen.;
— Eigenerklärungen zu §§ 10, 12, 13 LVG LSA und ergänzende Vertragsbedingungen zu §§ 12, 17, 18 LVG LSA;
— Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB und § 124 GWB;
— Geforderte Erklärungen/Nachweise im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft bzw. im Fall der Einschaltung anderer Unternehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
— Bilanzen der letzten 3 Geschäftsjahre, soweit vorhanden;
— Angaben über die Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind;
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme von EUR 400.000,00 für Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadensfall (Kopie). Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthaftsumme von EUR 400.000,00 für Sach-, Personen- und Vermögensschäden je Schadensfall (Kopie). Es genügt eine verbindliche Erklärung, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird nebst einer schriftlichen Erklärung eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstitutes über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung (EEE) wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert. Die Vergabestelle behält sich vor die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
— Angaben zum Firmenprofil:
Angaben zum Firmenprofil, zur Unternehmensgröße, zur Service- und Vertriebsstruktur sowie dem Unternehmenskonzept.
— Referenzen:
Einzureichen ist eine Referenz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. ein-bezogener Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter bezieht, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe:
- des Lieferumfangs/Liefervolumens (in Euro),
- der Auftraggeber,
- der Ansprechpartner beim Auftraggeber mit Telefonnummer,
- des Leistungszeitraums,
- sowie Beschreibung des Projektes und dessen Umsetzung.
Mindeststandards:
Einzureichen ist mindestens eine Referenz über eine vergleichbare Leistung. Ver-gleichbar sind Referenzen:
- Der letzten 3 Jahre,
- über die Lieferung von einer pädagogischen Unterrichtssteuerungssoftware und
- einen Umsatz von 150.000 € mit Schulen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
• Förderrichtlinie DigitalPakt Sachsen-Anhalt, RdErl. des MB vom 17.9.2019 – 35-81347 (inkl. Anlagen)
• Verfahrenshinweise (Stand: 06.11.2019)
• Leitlinien zur IT-Ausstattung an Schulen (Stand: 19.09.2019)
• Leitfaden zur Erstellung eines Medienbildungskonzeptes an Schulen Sachsen-Anhalts/Anlagen (Stand: Oktober 2019)
• Landeskonzept zur Umsetzung der Strategie der KMK "Bildung in der digitalen Welt" (Stand: 09/2018)
• Handreichung Datenschutz an Schulen (Stand 30.07.2018) nebst Anlagen
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 23:59
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-11-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-10-22 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 23:59
Anpassung des Leistungskriteriums 8.2 Liefernachweis bei Rechnung sowie Streichung des Punktes 9 bei den Leistungskriterien.
Quelle: OJS 2021/S 201-523334 (2021-10-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 210 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge