Unterstützung bei der SW-Entwicklung von Benutzungsoberflächen (BNO) im Verfahren KDialog. Gesucht werden – in zwei Losen - Berater und Softwareentwickler, die alle genannten Aufgaben aufgrund ihrer Qualifikation erfüllen können; LOS1 - ein Team aus 1 Seniorberater und max. 3 SW-Entwicklern (IDM/Java); LOS2 - ein Seniorberater (Web); Eine weitere Losaufteilung ist nicht möglich, da ausdrücklich ein Team - geführt von einem Seniorberater - gesucht wird. Dieser soll aufgrund seiner Spezialkenntnisse und fachverfahrensübergreifenden Erfahrungen im Bereich KDialog (u.a. SW-Architektur, Konzeption und Weiterentwicklung der Grundbausteine) und durch seine Weisungsbefugnis im Team sicherstellen, dass eine gleichmäßige Qualität der Entwicklungsergebnisse erreicht wird. Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Jahre Laufzeit plus eine zweimalige jährliche Verlängerungsoption. Im Rahmen des „Vorhabens KONSENS“ (Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) erfolgen die Entwicklung und der Einsatz deutschlandweit einheitlicher Software in den Steuerverwaltungen der Länder. Im Wege der Aufgabenteilung obliegt dem Land Bayern die Entwicklung und Pflege des Verfahrens KONSENS-Dialog (KDialog). Das Verfahren KDialog wurde für den Einsatz in einer Client-Server-Architektur entwickelt. Als Client-Betriebssysteme kommen dabei sowohl Windows als auch Linux zum Einsatz. Bei der SW-Entwicklung im Vorhaben KONSENS sind die KONSENS-Entwicklungsvorgaben zwingend einzuhalten. Für die BNO-Entwicklung sind das in erster Linie der KONSENS-Styleguide, das KONSENS-Bedienkonzept und der Anwendungsrahmen des Verfahrens UNIFA („Universeller Finanzamtsarbeitsplatz“). Im Anwendungsrahmen UNIFA vorhandene Methoden sind entsprechend dem objektorientierten Ansatz zu verwenden, bei Bedarf sind die vorhandenen Methoden um weitere Komponenten zu erweitern. Die BNO-Entwicklung befindet sich mitten in einer technologischen Umstellungsphase; bis zur vollständigen Ablösung der IDM-Oberflächen wird aktuell noch mit einer Koexistenzphase von mindestens zwei Jahren gerechnet. Näheres hierzu in der Leistungsbeschreibung bzw. in den anliegenden Bewertungsmatrices.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2022-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-12-14.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-12-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Referenznummer: 2021TST000012
Kurze Beschreibung:
Unterstützung bei der SW-Entwicklung von Benutzungsoberflächen (BNO) im Verfahren KDialog. Gesucht werden – in zwei Losen - Berater und Softwareentwickler, die alle genannten Aufgaben aufgrund ihrer Qualifikation erfüllen können;
LOS1 - ein Team aus 1 Seniorberater und max. 3 SW-Entwicklern (IDM/Java);
LOS2 - ein Seniorberater (Web);
Eine weitere Losaufteilung ist nicht möglich, da ausdrücklich ein Team - geführt von einem Seniorberater - gesucht wird. Dieser soll aufgrund seiner Spezialkenntnisse und fachverfahrensübergreifenden Erfahrungen im Bereich KDialog (u.a. SW-Architektur, Konzeption und Weiterentwicklung der Grundbausteine) und durch seine Weisungsbefugnis im Team sicherstellen, dass eine gleichmäßige Qualität der Entwicklungsergebnisse erreicht wird.
Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Jahre Laufzeit plus eine zweimalige jährliche Verlängerungsoption.
Im Rahmen des „Vorhabens KONSENS“ (Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) erfolgen die Entwicklung und der Einsatz deutschlandweit einheitlicher Software in den Steuerverwaltungen der Länder. Im Wege der Aufgabenteilung obliegt dem Land Bayern die Entwicklung und Pflege des Verfahrens KONSENS-Dialog (KDialog). Das Verfahren KDialog wurde für den Einsatz in einer Client-Server-Architektur entwickelt. Als Client-Betriebssysteme kommen dabei sowohl Windows als auch Linux zum Einsatz. Bei der SW-Entwicklung im Vorhaben KONSENS sind die KONSENS-Entwicklungsvorgaben zwingend einzuhalten. Für die BNO-Entwicklung sind das in erster Linie der KONSENS-Styleguide, das KONSENS-Bedienkonzept und der Anwendungsrahmen des Verfahrens UNIFA („Universeller Finanzamtsarbeitsplatz“). Im Anwendungsrahmen UNIFA vorhandene Methoden sind entsprechend dem objektorientierten Ansatz zu verwenden, bei Bedarf sind die vorhandenen Methoden um weitere Komponenten zu erweitern. Die BNO-Entwicklung befindet sich mitten in einer technologischen Umstellungsphase; bis zur vollständigen Ablösung der IDM-Oberflächen wird aktuell noch mit einer Koexistenzphase von mindestens zwei Jahren gerechnet.
Näheres hierzu in der Leistungsbeschreibung bzw. in den anliegenden Bewertungsmatrices.
Unterstützung bei der SW-Entwicklung von Benutzungsoberflächen (BNO) im Verfahren KDialog. Gesucht werden – in zwei Losen - Berater und Softwareentwickler, die alle genannten Aufgaben aufgrund ihrer Qualifikation erfüllen können;
LOS1 - ein Team aus 1 Seniorberater und max. 3 SW-Entwicklern (IDM/Java);
LOS2 - ein Seniorberater (Web);
Eine weitere Losaufteilung ist nicht möglich, da ausdrücklich ein Team - geführt von einem Seniorberater - gesucht wird. Dieser soll aufgrund seiner Spezialkenntnisse und fachverfahrensübergreifenden Erfahrungen im Bereich KDialog (u.a. SW-Architektur, Konzeption und Weiterentwicklung der Grundbausteine) und durch seine Weisungsbefugnis im Team sicherstellen, dass eine gleichmäßige Qualität der Entwicklungsergebnisse erreicht wird.
Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Jahre Laufzeit plus eine zweimalige jährliche Verlängerungsoption.
Im Rahmen des „Vorhabens KONSENS“ (Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) erfolgen die Entwicklung und der Einsatz deutschlandweit einheitlicher Software in den Steuerverwaltungen der Länder. Im Wege der Aufgabenteilung obliegt dem Land Bayern die Entwicklung und Pflege des Verfahrens KONSENS-Dialog (KDialog). Das Verfahren KDialog wurde für den Einsatz in einer Client-Server-Architektur entwickelt. Als Client-Betriebssysteme kommen dabei sowohl Windows als auch Linux zum Einsatz. Bei der SW-Entwicklung im Vorhaben KONSENS sind die KONSENS-Entwicklungsvorgaben zwingend einzuhalten. Für die BNO-Entwicklung sind das in erster Linie der KONSENS-Styleguide, das KONSENS-Bedienkonzept und der Anwendungsrahmen des Verfahrens UNIFA („Universeller Finanzamtsarbeitsplatz“). Im Anwendungsrahmen UNIFA vorhandene Methoden sind entsprechend dem objektorientierten Ansatz zu verwenden, bei Bedarf sind die vorhandenen Methoden um weitere Komponenten zu erweitern. Die BNO-Entwicklung befindet sich mitten in einer technologischen Umstellungsphase; bis zur vollständigen Ablösung der IDM-Oberflächen wird aktuell noch mit einer Koexistenzphase von mindestens zwei Jahren gerechnet.
Näheres hierzu in der Leistungsbeschreibung bzw. in den anliegenden Bewertungsmatrices.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Unterstützung bei der SW-Entwicklung von Benutzungsoberflächen (BNO) im Verfahren KDialog. Gesucht werden – in zwei Losen - Berater und Softwareentwickler, die alle genannten Aufgaben aufgrund ihrer Qualifikation erfüllen können;
LOS1 - ein Team aus 1 Seniorberater und max. 3 SW-Entwicklern (IDM/Java);
LOS2 - ein Seniorberater (Web);
Eine weitere Losaufteilung ist nicht möglich, da ausdrücklich ein Team - geführt von einem Seniorberater - gesucht wird. Dieser soll aufgrund seiner Spezialkenntnisse und fachverfahrensübergreifenden Erfahrungen im Bereich KDialog (u.a. SW-Architektur, Konzeption und Weiterentwicklung der Grundbausteine) und durch seine Weisungsbefugnis im Team sicherstellen, dass eine gleichmäßige Qualität der Entwicklungsergebnisse erreicht wird.
Eine weitere Losaufteilung ist nicht möglich, da ausdrücklich ein Team - geführt von einem Seniorberater - gesucht wird. Dieser soll aufgrund seiner Spezialkenntnisse und fachverfahrensübergreifenden Erfahrungen im Bereich KDialog (u.a. SW-Architektur, Konzeption und Weiterentwicklung der Grundbausteine) und durch seine Weisungsbefugnis im Team sicherstellen, dass eine gleichmäßige Qualität der Entwicklungsergebnisse erreicht wird.
Die Rahmenvereinbarung umfasst zwei Jahre Laufzeit plus eine zweimalige jährliche Verlängerungsoption.
Im Rahmen des „Vorhabens KONSENS“ (Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) erfolgen die Entwicklung und der Einsatz deutschlandweit einheitlicher Software in den Steuerverwaltungen der Länder. Im Wege der Aufgabenteilung obliegt dem Land Bayern die Entwicklung und Pflege des Verfahrens KONSENS-Dialog (KDialog). Das Verfahren KDialog wurde für den Einsatz in einer Client-Server-Architektur entwickelt. Als Client-Betriebssysteme kommen dabei sowohl Windows als auch Linux zum Einsatz. Bei der SW-Entwicklung im Vorhaben KONSENS sind die KONSENS-Entwicklungsvorgaben zwingend einzuhalten. Für die BNO-Entwicklung sind das in erster Linie der KONSENS-Styleguide, das KONSENS-Bedienkonzept und der Anwendungsrahmen des Verfahrens UNIFA („Universeller Finanzamtsarbeitsplatz“). Im Anwendungsrahmen UNIFA vorhandene Methoden sind entsprechend dem objektorientierten Ansatz zu verwenden, bei Bedarf sind die vorhandenen Methoden um weitere Komponenten zu erweitern. Die BNO-Entwicklung befindet sich mitten in einer technologischen Umstellungsphase; bis zur vollständigen Ablösung der IDM-Oberflächen wird aktuell noch mit einer Koexistenzphase von mindestens zwei Jahren gerechnet.
Im Rahmen des „Vorhabens KONSENS“ (Koordinierte neue Softwareentwicklung der Steuerverwaltung) erfolgen die Entwicklung und der Einsatz deutschlandweit einheitlicher Software in den Steuerverwaltungen der Länder. Im Wege der Aufgabenteilung obliegt dem Land Bayern die Entwicklung und Pflege des Verfahrens KONSENS-Dialog (KDialog). Das Verfahren KDialog wurde für den Einsatz in einer Client-Server-Architektur entwickelt. Als Client-Betriebssysteme kommen dabei sowohl Windows als auch Linux zum Einsatz. Bei der SW-Entwicklung im Vorhaben KONSENS sind die KONSENS-Entwicklungsvorgaben zwingend einzuhalten. Für die BNO-Entwicklung sind das in erster Linie der KONSENS-Styleguide, das KONSENS-Bedienkonzept und der Anwendungsrahmen des Verfahrens UNIFA („Universeller Finanzamtsarbeitsplatz“). Im Anwendungsrahmen UNIFA vorhandene Methoden sind entsprechend dem objektorientierten Ansatz zu verwenden, bei Bedarf sind die vorhandenen Methoden um weitere Komponenten zu erweitern. Die BNO-Entwicklung befindet sich mitten in einer technologischen Umstellungsphase; bis zur vollständigen Ablösung der IDM-Oberflächen wird aktuell noch mit einer Koexistenzphase von mindestens zwei Jahren gerechnet.
Näheres hierzu in der Leistungsbeschreibung bzw. in den anliegenden Bewertungsmatrices.
Bezeichnung des Loses: Team - Unterstützung bei der SW-Entwicklung von Benutzungsoberflächen (BNO) im Verfahren KDialog, hier Los 1 "Team" - Vertragslaufzeit in Jahren 2 + 1 + 1
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Team bestehend aus
1 Seniorberater als Teamleiter und
max.
3 SW-Entwicklern (IDM/Java) zur
Unterstützung von KonsensDialog LfSt
Es sind pro Vertragsjahr mindestens 540 Beratertagen (davon 180 für den Teamleiter) anzusetzen.
Anzugeben ist hier der Gesamtpreis für zwei Jahre für LOS 1.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Verlängerung um ein Jahr und danach nochmals um ein weiteres Jahr möglich (also 2 + 1 + 1)
Beschreibung der Optionen: Vertragsverlängerung
Bezeichnung des Loses: Webentwickler - Unterstützung bei der SW-Entwicklung von Benutzungsoberflächen (BNO) im Verfahren KDialog, hier Los 2 "Webentwicklung" - Vertragslaufzeit in Jahren 2 + 1 + 1
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Webentwicklung im Rahmen der Unterstützung von KonsensDialog.
Vertragslaufzeit in Jahren 2 + 1 + 1 .
Es sind pro Vertragsjahr mindestens 180 Beratertagen anzusetzen.
Anzugeben ist hier der Gesamtpreis für zwei Jahre für LOS 2.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
- Verpflichtungserklärung der eingesetzten Mitarbeiter
- Scientology Schutzerklärung
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
- Geheimhaltungsvereinbarung
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 11:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2022-06-06 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2022-01-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 245-645845 (2021-12-14)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rahmenvereinbarung Javaentwickler in KONSENS-KDialog
Referenznummer: Auftragsänderung: BA_0437_2026 (Ursprüngliches Verfahren: LCM-11152; BA_0146_2022; 2022NSH000004)
Kurze Beschreibung:
Erhöhung des Dienstleistungskontingent um 200 PT und Vertragsverlängerung um ein Jahr.
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦 Beschreibung
Interne Kennung: Auftragsänderung: BA_1121_2025 (Ursprüngliches Verfahren: LCM-11131; BA_0648_2021; 2021TST000012)
Titel: Rahmenvereinbarung Unterstützung KonsensDialog LfSt LOS2
Beschreibung der Beschaffung:
Erhöhung des Dienstleistungskontingent um 220 PT und Vertragsverlängerung bis 07.03.2028
Zusätzliche Informationen:
Der Auftragswert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht bekannt gegeben (daher Eintrag mit 0.01 EUR), damit den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens nicht geschadet und der lautere Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht beeinträchtigt wird. Die Fristen für
die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet: --- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, ---- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---- 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---- 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. ---- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Auftragswert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht bekannt gegeben (daher Eintrag mit 0.01 EUR), damit den berechtigten geschäftlichen Interessen des Unternehmens nicht geschadet und der lautere Wettbewerb zwischen den Unternehmen nicht beeinträchtigt wird. Die Fristen für
die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB.
Dieser lautet: --- (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den
geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb
einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134
Absatz 2 bleibt unberührt, ---- 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---- 3. Verstöße
gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, ---- 4. mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. ---- Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf
Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Land: Deutschland 🇩🇪 Dauer
Datum des Endes: 2027-03-07 📅
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Vertragsänderung: § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: Vertrag-01
Datum des Vertragsabschlusses: 2022-02-22 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 0.01 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: 01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fujitsu Services GmbH
Nationale Registrierungsnummer: 123456
Postleitzahl: 80807
Postort: München
Region: Stuttgart, Stadtkreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: 000📞
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle (Referat Z 2)
Nationale Registrierungsnummer: 68b10e7c-8e50-4351-9c09-90a064684973
Postleitzahl: 80333
Postort: München
Region: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle im BayLfSt
E-Mail: ausschreibung@lfst.bayern.de📧
Telefon: +49 89 9991 0📞
Fax: +49 89 99991 1510 📠
URL: https://www.auftraege.bayern.de🌏 Kommunikation
ID des Steuergesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Umweltgesetzgebungsdokuments: unused-id
ID des Arbeitsgesetzgebungsdokuments: unused-id
Die Änderung des Auftrages ist ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig, da die Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB vorliegen.
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr und Erhöhung der Obergrenze um 220 PT.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text: Änderung gem. §132 Abs.2 Nr. 2 GWB.
Quelle: OJS 2026/S 128-467887 (2026-07-06)