Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Voraussetzung für das Ausführen von Arbeiten und Tätigkeiten beim Auftraggeber ist die Vorlage einer Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV). Diese Genehmigung ist firmenbezogen und deshalb jeweils gesondert durch alle Firmen (Auftragnehmer und Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, nachzuweisen.
Der Bieter bestätigt, dass er für sein Unternehmen und/oder seine betroffenen Unterauftragnehmer, insofern die v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bereits jeweils vorliegt, im Auftragsfall die entsprechenden Nachweise vor Zuschlagserteilung übergeben werden.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Genehmigung nach § 25 StrlSchG bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) bestätigt der Bieter:
— dass er für alle Firmen (Bieter und/oder gegebenenfalls dessen Unterauftragnehmer), deren Personal beim Auftraggeber zum Einsatz kommt, spätestens 4 Wochen nach Zuschlagserteilung die Genehmigung zur Tätigkeit in fremden Anlagen nach § 25 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) bzw. § 15 Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) mit allen notwendigen/vollständigen Unterlagen und Voraussetzungen beantragen und die Nachweiseüber die erfolgten Beantragungen dem AG übergeben wird und
— dass parallel zu den Antragsverfahren bzw. den dazu notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für die EWN keine Verzögerungen entstehen.
Mir/Uns ist bekannt, dass das beim Auftraggeber eingesetzte Personal gemäß § 12b Atomgesetz (AtG) zuverlässigkeitsüberprüft sein muss.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde(n) ich/wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal vor Leistungsbeginn benennen.
Für den Fall des Nichtvorliegens der v. g. Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §12b Atomgesetz (AtG) für das einzusetzende Personal bestätigt der Bieter:
— dass die Antragstellung für das beim Auftraggeber einzusetzende Personal unmittelbar nach Zuschlagserteilung erfolgen wird und
— dass spätestens 3 Wochen nach Zuschlagserteilung der Nachweis über die erfolgten Beantragungen dem Auftraggeber vorgelegt wird und
— dass parallel zu den Antragsverfahren unverzüglich nach Zuschlagserteilung mit der Umsetzung des vereinbarten Liefer- und Leistungsumfangs begonnen wird (insofern vom AG freigegeben), so dass für den Auftraggeber keine Verzögerungen entstehen.
Der Bieter bestätigt, dass er über Personal mit der Fachkunde für Druckgeräte und deren Ausrüstung verfügt.
Bitte fügen Sie eine detaillierte Aufstellung über das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Qualifikation „Servicefachkraft als befähigte Person für Druckluftsysteme“ oder „befähigte Person zum Prüfen von Druckgeräten“ unter Benennung der Gültigkeit bei.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
Aufstellung ist als separate Anlage beigefügt.
Der Bieter bestätigt, dass er über Personal mit der Qualifikation als Elektrofachkraft verfügt.
Bitte fügen Sie eine detaillierte Aufstellung über das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der Qualifikation als Elektrofachkraft unter Benennung der Gültigkeit (max. 2 Jahre) bei.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
Aufstellung ist als separate Anlage beigefügt.
Der Bieter bestätigt, dass er ein Autorisierter Fachbetrieb für Kompressoren der KAESER SE ist.
Bitte weisen Sie nach, dass Ihr Unternehmen ein Autorisierter Fachbetrieb für Kompressoren der KAESER SE ist.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise (max. 2 Jahre alt) zum Ausschluss führen können.
Nachweis: Nachweis seitens der KAESER SE und Zertifikate der einzelnen Schulungen erforderlich
Der Bieter bestätigt, dass er über zertifiziertes Fachpersonal für die Wartung von Kältetrocknern verfügt.
Bitte fügen Sie eine detaillierte Aufstellung über das zur Leistungserbringung vorgesehene Personal mit der entsprechenden Qualifikation unter Benennung der Gültigkeit (max. 2 Jahre) bei.
Bitte beachten Sie, dass fehlende, unvollständige oder ungültige bzw. abgelaufene Nachweise zum Ausschluss führen können.
Aufstellung ist als separate Anlage beigefügt.