Die 50Hertz Transmission GmbH betreibt ihr Übertragungsnetz mit derzeit ca. 80 Umspannwerke bzw. Schaltanlagen in den Spannungsebenen 110-kV, 150-kV, 220-kV und 380-kV. Die in fast allen Umspannwerken und Schaltanlagen befindlichen Netzersatzanlagen müssen gemäß dem aktuell geltenden technischen Regelwerk zyklisch instandgehalten werden. Der Leistungsumfang der Ausschreibung deckt alle Tätigkeiten der Betriebsunterhaltung mit ab, die gemäß den gesetzlichen Anforderungen, Herstellervorgaben oder internen Vorgaben der 50Hertz erforderlich sind. Die Wartung der Netzersatzanlagen erfolgt dabei jährlich, jedoch mit unterschiedlichen Wartungsumfängen. Des Weiteren müssen die Netzersatzanlagen bedarfsabhängig entstört werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-08-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-07-28.
Auftragsbekanntmachung (2021-07-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Maschinen
Referenznummer: T12-2021-0007
Kurze Beschreibung:
Die 50Hertz Transmission GmbH betreibt ihr Übertragungsnetz mit derzeit ca. 80 Umspannwerke bzw. Schaltanlagen in den Spannungsebenen 110-kV, 150-kV, 220-kV und 380-kV. Die in fast allen Umspannwerken und Schaltanlagen befindlichen Netzersatzanlagen müssen gemäß dem aktuell geltenden technischen Regelwerk zyklisch instandgehalten werden. Der Leistungsumfang der Ausschreibung deckt alle Tätigkeiten der Betriebsunterhaltung mit ab, die gemäß den gesetzlichen Anforderungen, Herstellervorgaben oder internen Vorgaben der 50Hertz erforderlich sind. Die Wartung der Netzersatzanlagen erfolgt dabei jährlich, jedoch mit unterschiedlichen Wartungsumfängen. Des Weiteren müssen die Netzersatzanlagen bedarfsabhängig entstört werden.
Die 50Hertz Transmission GmbH betreibt ihr Übertragungsnetz mit derzeit ca. 80 Umspannwerke bzw. Schaltanlagen in den Spannungsebenen 110-kV, 150-kV, 220-kV und 380-kV. Die in fast allen Umspannwerken und Schaltanlagen befindlichen Netzersatzanlagen müssen gemäß dem aktuell geltenden technischen Regelwerk zyklisch instandgehalten werden. Der Leistungsumfang der Ausschreibung deckt alle Tätigkeiten der Betriebsunterhaltung mit ab, die gemäß den gesetzlichen Anforderungen, Herstellervorgaben oder internen Vorgaben der 50Hertz erforderlich sind. Die Wartung der Netzersatzanlagen erfolgt dabei jährlich, jedoch mit unterschiedlichen Wartungsumfängen. Des Weiteren müssen die Netzersatzanlagen bedarfsabhängig entstört werden.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Maschinen📦
Zusätzlicher CPV-Code: Reparatur und Wartung von Generatoren📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Es sollen zwei Rahmenverträge abgeschlossen werden.
Für den Fall, dass einer der beiden Rahmenverträge aufgehoben wird, ist der Auftraggeber berechtigt, das verbleibende Auftragsvolumen auf den jeweils anderen Rahmenvertragspartner zu übertragen. Kann der verbleibende Rahmenvertragspartner das Auftragsvolumen nicht leisten, ist der Auftraggeber berechtigt, den in der Bewertung nächstplatzierten Bieter(n) das verbleibende Auftragsvolumen zu den verhandelten Konditionen anzubieten.
Es sollen zwei Rahmenverträge abgeschlossen werden.
Für den Fall, dass einer der beiden Rahmenverträge aufgehoben wird, ist der Auftraggeber berechtigt, das verbleibende Auftragsvolumen auf den jeweils anderen Rahmenvertragspartner zu übertragen. Kann der verbleibende Rahmenvertragspartner das Auftragsvolumen nicht leisten, ist der Auftraggeber berechtigt, den in der Bewertung nächstplatzierten Bieter(n) das verbleibende Auftragsvolumen zu den verhandelten Konditionen anzubieten.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Rahmenvertrag hat eine maximale Laufzeit (inkl. Verlängerungsoptionen) von 8 Jahren. Die rund 90 Netzersatzanlagen sind überwiegend von den Herstellern FIMAG, Polyma, SDMO und Kirsch GmbH mit einer Nennleistung von 20 bis 1 000 kVA.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen: Zweifache Verlängerung um jeweils zwei Jahre, einseitig durch den AG.
Zusätzliche Informationen:
Es sollen zwei Rahmenverträge abgeschlossen werden.
Für den Fall, dass einer der beiden Rahmenverträge aufgehoben wird, ist der Auftraggeber berechtigt, das verbleibende Auftragsvolumen auf den jeweils anderen Rahmenvertragspartner zu übertragen. Kann der verbleibende Rahmenvertragspartner das Auftragsvolumen nicht leisten, ist der Auftraggeber berechtigt, den in der Bewertung nächstplatzierten Bieter(n) das verbleibende Auftragsvolumen zu den verhandelten Konditionen anzubieten.
Für den Fall, dass einer der beiden Rahmenverträge aufgehoben wird, ist der Auftraggeber berechtigt, das verbleibende Auftragsvolumen auf den jeweils anderen Rahmenvertragspartner zu übertragen. Kann der verbleibende Rahmenvertragspartner das Auftragsvolumen nicht leisten, ist der Auftraggeber berechtigt, den in der Bewertung nächstplatzierten Bieter(n) das verbleibende Auftragsvolumen zu den verhandelten Konditionen anzubieten.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
50Hertz Transmission GmbH
Heidestraße 2
10557 Berlin
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzen:
Eine oder mehrere Referenzen der letzten drei Jahre sind vorzulegen, die für sich oder in Summe
- 150 Wartungen,
- 60 DGUV-V3 Prüfungen sowie
- 30 Zahnriemenwechsel
von Verbrennungsanlagen (Dieselkraftstoff, Nennleistung 20 kVA < X < 1.000 kVA) erreichen.
Bei Bietergemeinschaften oder Eignungsleihe können die Referenzen der einzelnen Teilnehmer addiert werden.
Parallele Wartungen:
Eigenerklärung, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall mindestens zwei Wartungen parallel durchführen kann.
Fachbetrieb nach WHG
Aktueller Nachweis als Fachbetrieb nach WHG oder Eigenerklärung, dass zum Beginn der Leistungsausführung ein Nachweis vorliegt.
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
a) Aufbau des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist wie folgt zu gliedern und insofern auch in Register aufzuteilen:
(1) unterzeichneter Bewerberfragebogen
(2) Nachweise zu Ziffer III.1.1, III.1.2 und III.1.3.
(3) Angaben zu Referenzen und Personalausstattung (ausgefüllte Excel-Vorlage)
(4) Ggf. Erklärungen zur Eignungsleihe / Nachunternehmen
(5) Ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung
b) Form des Teilnahmeantrags:
Der Teilnahmeantrag ist in allen wesentlichen Teilen auf Deutsch über das Vergabetool einzureichen. Alle notwendigen Dokumente sind an geeigneter Stelle hochzuladen.
c) Allgemeine Erläuterungen zum Inhalte des Teilnahmeantrags: zu finden unter der Ziffer VI.3)
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: siehe allgemeine Einkaufsbedingungen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0025
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 2
Begründung für die Rahmenvereinbarung: Maximale Laufzeit gemäß § 19 SektVO gewählt.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren: Maximale Laufzeit gemäß § 19 SektVO gewählt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-12-31 📅
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen zur Bewerbung an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Interessierte Unternehmen können sich bis maximal 6 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist mit Fragen zur Bewerbung an die Vergabestelle wenden. Sollten die Fragen bzw. Antworten von allgemeinem Interesse sein, werden sie in anonymisierter Form unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) zur Verfügung gestellt. Alle interessierten Unternehmen bzw. Bewerber sind verpflichtet, die unter der genannten URL-Adresse (siehe Ziffer I.3) bekannt gegebenen Fragen und Antworten bei der Abfassung ihres Teilnahmeantrags zu beachten. Nichtbeachtung kann zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Die Fristen in Bezug auf Fragen zur Angebotsfrist sind in der Anlage 1, Kapitel 4 der Ausschreibungsunterlagen geregelt.
b) Fortsetzung von Ziffer III.1.4) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien:
Allgemeine Erläuterungen zum Inhalt des Teilnahmeantrags
(1) Aktuell bedeutet nicht älter als 6 Monate rückgerechnet vom Datum des Ablaufs der Teilnahmefrist
(2) Falls ein Bewerber nicht wie gefordert eine Drittbescheinigung, z. B. einen Registereintrag, vorweisen kann, ist eine vergleichbare Drittbescheinigung vorzulegen und die Vergleichbarkeit durch entsprechende Erläuterung nachzuweisen
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(3) Ausländische Bewerber: Diese haben grundsätzlich die geforderten Erklärungen/Nachweise auf Deutsch bzw. in amtlich beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Sollte eine Erklärung/ein Nachweis gänzlich nicht geführt werden können, ist dies zu begründen, eine vergleichbare Erklärung/ein vergleichbarer Nachweis vorzulegen und - auf Deutsch - zu erläutern, warum die Vergleichbarkeit besteht.
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(4) Bewerbergemeinschaften. Diese haben mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete und vollständig ausgefüllte Bewerbergemeinschaftserklärung abzugeben. Insbesondere der Aspekt der Übereinstimmung der Bildung der Bewerbergemeinschaft mit dem Kartellrecht ist zu beachten. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die unter Ziffer III.1.1) und II.1.2) geforderten Erklärungen und Nachweise vorzulegen. Für die Erklärungen und Nachweise unter Ziffer III.1.3) gilt dies eingeschränkt, falls die Bewerbergemeinschaft eine Aufgabenteilung vorsieht und insofern z. B. bestimmte Referenzen nur von einem Bewerbergemeinschaftsmitglied vorgelegt werden können; eine gegebenenfalls eingeschränkte Vorlage von Erklärungen und Nachweisen ist von der Bewerbergemeinschaft erschöpfend in einer Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung zur erläutern. Für Bewerbergemeinschaften gelten im Übrigen die gleichen Regeln wie für Bewerber
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), - sofern solche Angaben bereits mit der Bewerbung möglich sind - als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
(5) Andere Unternehmen: Bewerber können sich zum Nachweis der Eignung anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Dann muss das andere Unternehmen eine Verpflichtungserklärung vorlegen, wonach es im Auftragsfall für den Bewerber eine konkret definierte Teilleistung erbringen wird. Sowohl Unternehmen, welche die Eignung an den Bewerber verleihen (Eignungsverleiher und Nachunternehmer), - sofern solche Angaben bereits mit der Bewerbung möglich sind - als auch solche anderen Unternehmen, die der Bewerber im Übrigen für die Leistungsausführung vorsehen möchte (Nachunternehmen), sind in einer Liste zusammenzufassen, wo Name und Sitz des anderen Unternehmens sowie der Leistungsteil formuliert ist, für den das andere Unternehmen vorgesehen ist.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe - Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Fristen zur Einlegung eines Nachprüfungsantrags ergeben sich aus § 160 Abs. 3 GWB. Zur Klarstellung wird diese Regelung komplett wiedergegeben. "Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."