Erneuerung bzw. Neuausstattung von insgesamt etwa 100 Standorten der AOK NORDWEST mit losem Mobiliar und sonstigen Einrichtungsgegenständen. Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung und betriebsfertige Montage von schätzungsweise 290 verschiedenen Einrichtungsgegenständen. Um welches Mobiliar und Einrichtungsgegenstände es sich im Einzelnen handelt ist der „Funktionalen Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen. Bei Bedarf sind auch Planungsleistungen zu erbringen. Hinweis: Es erfolgt keine Arbeitsplatz-Ausstattung der Mitarbeiter.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-03-25.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2021-02-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2021-02-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Möbel (einschließlich Büromöbel), Zubehör, Haushaltsgeräte (ausgenommen Beleuchtung) und Reinigungsmittel
Referenznummer: 2021-02-09-NW-PEN
Kurze Beschreibung:
Erneuerung bzw. Neuausstattung von insgesamt etwa 100 Standorten der AOK NORDWEST mit losem Mobiliar und sonstigen Einrichtungsgegenständen.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung und betriebsfertige Montage von schätzungsweise 290 verschiedenen Einrichtungsgegenständen.
Um welches Mobiliar und Einrichtungsgegenstände es sich im Einzelnen handelt ist der „Funktionalen Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen.
Bei Bedarf sind auch Planungsleistungen zu erbringen.
Hinweis: Es erfolgt keine Arbeitsplatz-Ausstattung der Mitarbeiter.
Erneuerung bzw. Neuausstattung von insgesamt etwa 100 Standorten der AOK NORDWEST mit losem Mobiliar und sonstigen Einrichtungsgegenständen.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung und betriebsfertige Montage von schätzungsweise 290 verschiedenen Einrichtungsgegenständen.
Um welches Mobiliar und Einrichtungsgegenstände es sich im Einzelnen handelt ist der „Funktionalen Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen.
Bei Bedarf sind auch Planungsleistungen zu erbringen.
Hinweis: Es erfolgt keine Arbeitsplatz-Ausstattung der Mitarbeiter.
1. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Verifizierung ihrer Leistungsbeschreibung und der angebotenen Produkte von den bestplatziertesten Bietern entsprechende Nachweise in Form von Prüfzeugnissen, Produktdatenblätter und Bildmaterial vorlegen zu lassen. Hierzu wird die Auftraggeberin die bestplatziertesten Bieter separat auffordern.
2. Bestehen trotz der vorgelegten Unterlagen Zweifel an der Einhaltung der beschriebenen Anforderungen, wird die Auftraggeberin von diesen Produkten entsprechende Muster anfordern.
Für Los 1 sind die Muster an die
AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse
Kopenhagener Str. 1
44269 Dortmund
zu liefern und aufzubauen. Die Lieferung und Montage der Möbel wird voraussichtlich in der in der Zeit vom 19. April 2021 bis 21.4.2021 während der Geschäftszeiten der Auftraggeberin erfolgen.
1. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Verifizierung ihrer Leistungsbeschreibung und der angebotenen Produkte von den bestplatziertesten Bietern entsprechende Nachweise in Form von Prüfzeugnissen, Produktdatenblätter und Bildmaterial vorlegen zu lassen. Hierzu wird die Auftraggeberin die bestplatziertesten Bieter separat auffordern.
2. Bestehen trotz der vorgelegten Unterlagen Zweifel an der Einhaltung der beschriebenen Anforderungen, wird die Auftraggeberin von diesen Produkten entsprechende Muster anfordern.
Für Los 1 sind die Muster an die
AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse
Kopenhagener Str. 1
44269 Dortmund
zu liefern und aufzubauen. Die Lieferung und Montage der Möbel wird voraussichtlich in der in der Zeit vom 19. April 2021 bis 21.4.2021 während der Geschäftszeiten der Auftraggeberin erfolgen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Erneuerung bzw. Neuausstattung von insgesamt etwa 100 Standorten der AOK NORDWEST mit losem Mobiliar und sonstigen Einrichtungsgegenständen.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung und betriebsfertige Montage von schätzungsweise 290 verschiedenen Einrichtungsgegenständen.
Um welches Mobiliar und Einrichtungsgegenstände es sich im Einzelnen handelt ist der „Funktionalen Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen.
Bei Bedarf sind auch Planungsleistungen zu erbringen.
Hinweis: Es erfolgt keine Arbeitsplatz-Ausstattung der Mitarbeiter.
Bezeichnung des Loses: Region Westfalen-Lippe
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Für das Los 1 ist geplant in den kommenden 4 Jahren insgesamt 82 Standorte mit einer Gesamtfläche von schätzungsweise 25 000 qm auszustatten.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Dieser Vertrag tritt mit Zuschlag in Kraft und endet nach 24 Monaten.
Der Vertrag kann zweimal um 12 Monate verlängert werden und endet ohne dass er eine Kündigung bedarf nach 48 Monaten.
Der Vertrag kann jeweils mit einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Zeitraumes gekündigt werden.
Zusätzliche Informationen:
1. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Verifizierung ihrer Leistungsbeschreibung und der angebotenen Produkte von den bestplatziertesten Bietern entsprechende Nachweise in Form von Prüfzeugnissen, Produktdatenblätter und Bildmaterial vorlegen zu lassen. Hierzu wird die Auftraggeberin die bestplatziertesten Bieter separat auffordern.
1. Die Auftraggeberin behält sich vor, zur Verifizierung ihrer Leistungsbeschreibung und der angebotenen Produkte von den bestplatziertesten Bietern entsprechende Nachweise in Form von Prüfzeugnissen, Produktdatenblätter und Bildmaterial vorlegen zu lassen. Hierzu wird die Auftraggeberin die bestplatziertesten Bieter separat auffordern.
2. Bestehen trotz der vorgelegten Unterlagen Zweifel an der Einhaltung der beschriebenen Anforderungen, wird die Auftraggeberin von diesen Produkten entsprechende Muster anfordern.
Für Los 1 sind die Muster an die
AOK NORDWEST Die Gesundheitskasse
Kopenhagener Str. 1
44269 Dortmund
zu liefern und aufzubauen. Die Lieferung und Montage der Möbel wird voraussichtlich in der in der Zeit vom 19. April 2021 bis 21.4.2021 während der Geschäftszeiten der Auftraggeberin erfolgen.
Bezeichnung des Loses: Region Schleswig-Holstein
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Für das Los 2 ist geplant in den kommenden 4 Jahren insgesamt 27 Standorte mit einer Gesamtfläche von schätzungsweise 8 000 qm auszustatten.
Zusätzliche Informationen:
Für Los 2 sind die Muster an die
Edisonstr. 70
24145 Kiel
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Region Westfalen-Lippe
Region Schleswig-Holstein
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2. Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
3. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ und die „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
Im Fall der Eignungsleihe ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ und die „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen“ für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter.
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ und die „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die „Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt“ und die „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen des Landes Nordrhein-Westfalen“ für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Darstellung der Unternehmensstruktur, insbesondere der räumlichen und (fach-) personellen Ausstattung des Bieters.
2. Angaben von aktuellen Referenzen, welche innerhalb der letzten 3 Jahre und innerhalb eines bestimmten Leistungszeitraumes erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag (Lieferung und Montage von Mobiliar und sonstigen Einrichtungsgegenständen) vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer).
2. Angaben von aktuellen Referenzen, welche innerhalb der letzten 3 Jahre und innerhalb eines bestimmten Leistungszeitraumes erbracht wurden und die nach Art, Umfang und Schwierigkeitsgrad mit dem ausgeschriebenen Auftrag (Lieferung und Montage von Mobiliar und sonstigen Einrichtungsgegenständen) vergleichbar sind. Es ist eine hinreichend detaillierte Beschreibung der erbrachten Leistungen vorzunehmen und anzugeben, wann diese erbracht wurden; zwingend sind Angaben zu Referenzansprechpartnern (inkl. Telefonnummer).
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft können die zuvor genannten Erklärungen gemeinsam erbracht werden. Dabei sind die Erklärungen jeweils auf den Leistungsteil zu beziehen, den das jeweilige Mitglied der Bietergemeinschaft übernommen hat.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
Im Fall der Eignungsleihe sind die zuvor genannten Erklärungen für jedes Drittunternehmen insoweit zu erbringen, wie der Gegenstand der Eignungsleihe betroffen ist. Zusätzlich sind folgende Angebotsunterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen:
— Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
— Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
(c) Hinweis Nachunternehmer Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
(c) Hinweis Nachunternehmer Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern sind die zuvor Erklärungen für Nachunternehmer insoweit zu erbringen, wie sie auf die vom Nachunternehmer zu übernehmende Leistung anwendbar sind. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
Mindeststandards:
Los 1:
Die Mindestanforderungen für die Referenzen für Los 1 sind:
a.) Gefordert werden zum einen Referenzen, die nachweisen, dass mindestens 100 verschiedene Einrichtungsgegenstände innerhalb von 2 Arbeitswochen (je 6 Werktage) ordnungsgemäß und einwandfrei geliefert und betriebsfertig montiert wurden.
Dabei würde eine Referenz ausreichen, die diese Bedingungen erfüllt. Ansonsten sind die Summen mehrerer Referenzen (jedoch maximal 3) erforderlich.
Wichtig ist, dass diese im gleichen Leistungszeitraum von 2 Arbeitswochen (je 6 Werktagen) geleistet wurden und nicht länger als 3 Jahre her sind.
b.) Weiterhin ist anhand von Referenzen nachzuweisen, dass innerhalb von 12 Monaten 15 verschiedene Standorte mit Einrichtungsgegenständen beliefert wurden und bei denen mindestens an 8 Standorten entsprechende Planungsleistungen erbracht wurden.
Wichtig ist, dass diese im gleichen Zeitraum von 12 Monaten geleistet wurden und nicht länger als 3 Jahre her sind.
Los 2:
Die Mindestanforderungen für die Referenzen für Los 2 sind:
b.) Weiterhin ist anhand von Referenzen nachzuweisen, dass innerhalb von 12 Monaten 5 verschiedene Standorte mit Einrichtungsgegenständen beliefert wurden und bei denen mindestens an 3 Standorten entsprechende Planungsleistungen erbracht wurden.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— Der Auftragnehmer weist spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nach, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt,
— Der Auftragnehmer weist spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nach, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Personen-, Sach- und Vermögensschäden (einschließlich Schäden wegen datenschutzrechtlicher Verstöße) in Höhe von mindestens 3 Millionen Euro pro Kalenderjahr abdeckt,
— Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Datum der Angebotseröffnung: 2021-03-25 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat...“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
Zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“.
Quelle: OJS 2021/S 030-072157 (2021-02-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-06-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: BüvA_2021-02-09-NW-PEN
Kurze Beschreibung:
Erneuerung bzw. Neuausstattung von insgesamt etwa 100 Standorten der AOK Nordwest mit losem Mobiliar und sonstigen Einrichtungsgegenständen.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung und betriebsfertige Montage von schätzungsweise 290 verschiedenen Einrichtungsgegenständen.
Um welches Mobiliar und Einrichtungsgegenstände es sich im Einzelnen handelt ist der „Funktionalen Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen.
Bei Bedarf sind auch Planungsleistungen zu erbringen.
Hinweis: Es erfolgt keine Arbeitsplatz-Ausstattung der Mitarbeiter.
Erneuerung bzw. Neuausstattung von insgesamt etwa 100 Standorten der AOK Nordwest mit losem Mobiliar und sonstigen Einrichtungsgegenständen.
Die hier ausgeschriebenen Leistungen beinhalten die Lieferung und betriebsfertige Montage von schätzungsweise 290 verschiedenen Einrichtungsgegenständen.
Um welches Mobiliar und Einrichtungsgegenstände es sich im Einzelnen handelt ist der „Funktionalen Leistungsbeschreibung“ zu entnehmen.
Bei Bedarf sind auch Planungsleistungen zu erbringen.
Hinweis: Es erfolgt keine Arbeitsplatz-Ausstattung der Mitarbeiter.
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK Nordwest — Die Gesundheitskasse
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-27 📅
Name: 4d-raumwerk GmbH
Postort: Witten
Land: Deutschland 🇩🇪
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den
Zuschlag erhalten soll, umfassen."
§ 168 GWB
„(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“