Bedingungen für die Vertragserfüllung
A) Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung,
B) Mindestanforderung an das mit der Ausführung des Auftrags betraute Personal:
Das Projektteam umfasst alle Personen, die mit der inhaltlichen Ausführung der geforderten Leistung (Abwicklung von Wirtschaftshilfsprogrammen) im Wesentlichen betraut sind. Folgende Mindestanforderungen müssen dabei erfüllt werden.
1. Projektleitung und stellvertretende Projektleitung
a) Das Projektteam muss mindestens eine Projektleitung und eine stellvertretende Projektleitung umfassen.
b) Die Projektleitung muss mindestens 2 Jahre Berufserfahrung als Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung haben.
2. Größe und Zusammensetzung des Projektteams
a) Das gesamte Projektteam besteht aus der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung, mind. 10 Teamleiter/innen sowie weiteren Bearbeitern/innen. Das Projektteam muss stets ausreichend Personen für die Abwicklung der Wirtschaftshilfsprogramme umfassen, um den verpflichtenden Durchsatz von monatlich bis zu 100.000 Anträgen je Förder- oder Hilfsprogramm zu garantieren.
b) Zum Projektteam müssen auch mind. 2 Volljuristen/innen (jeweils 2. Staatsexamen) zur Rechtsauslegung zählen.
c) Zum Projektteam muss auch mind. 1 Volljurist/in zählen, der/die zur Prüfung bei Missbrauchsverdacht eingesetzt wird. Diese Person kann auch für Ziff. 2.b eingesetzt werden.
3. Teamleiter/innen
Es sind mindestens 10 Teamleiter/innen zu benennen. Jede/r Teamleiter/in muss folgende Mindestanforderungen erfüllen:
c) Hochschulabschluss im Bereich Wirtschaft, Wirtschaftsrecht, Rechtswissenschaften (mind. 1. Staatsexamen) oder bestandenes Steuerberaterexamen oder Wirtschaftsprüfungsexamenn
d) Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im Bereich des Förderwesens.
4. Bearbeiter/innen
Die als Bearbeiter/innen im Projektteam eingesetzten Personen müssen folgende Mindestanforderungen erfüllen:
c) Für die Antragsbearbeitung:
Jede Person muss mindestens 6 Monate Berufserfahrung im Bereich Förderungen haben oder bis zu ihrem Einsatz als Antragsbearbeiter/-in seitens des AN eine spezielle Schulung zur Antragsbearbeitung erhalten haben.
d) Für die eingehende Prüfung bei Missbrauchsverdacht (vgl. Ziff. 2c):
Mindestens 6 Monate Berufserfahrung als Volljurist/in (2. Staatsexamen).