Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auszug aus den Vergabeunterlagen:
Es sind folgende unternehmensbezogene Referenzen über vergleichbare für kommunale Auftraggeber erbrachte Leistungen an entsprechender Stelle in der EEE [siehe jeweils den nachfolgenden Hinweis in eckigen Klammern] anzugeben (…)
Die Referenzen müssen jeweils mindestens folgende Kriterien erfüllen, dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungszeitraum und den Umfang (Behälteranzahl) im Feld „Beschreibung“ mit anzugeben:
Für Los 1:
Es sind mind. 2 Referenzen zur Lieferung von 2-Rad Abfallsammelbehältern aus den letzten 6 Jahren, die einen vergleichb. Leistungsinhalt und -umfang haben, anzugeben. Vergleichbar sind Verträge über die Lieferung von Abfallsammelbe. (2-Rad-Behältern) in einem Umfang von mindestens 6.600 Behältern. Die Referenzaufträge müssen bereits beendet sein. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungs- bzw. Lieferzeitraum und den Umfang (Anzahl Behälter) in der Beschreibung sowie den Auftraggeber mit anzugeben.
Für Los 2:
Es sind mindestens 2 Referenzen zur Lieferung von 4-Rad Abfallsammelbehältern aus den letzten 6 Jahren, die einen vergleichbaren Leistungsinhalt und -umfang haben, anzugeben. Vergleichbar sind Verträge über die Lieferung von Abfallsammelbe. (4-Rad-Behältern) in einem Umfang von mindestens 500 Behältern. Die Referenzaufträge müssen bereits beendet sein. Dazu hat der Bieter für jede Referenz den Leistungs- bzw. Lieferzeitraum und den Umfang (Anzahl Behälter) in der Beschreibung sowie den Auftraggeber mit anzugeben.
Sofern Sie noch nicht oder nicht über hinreichende Referenzen im Bereich abfallwirtschaftlicher Leistungen verfügen, können Sie weitere Angaben machen, warum Sie sich/Ihr Unternehmen für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der abgefragten Leistungen halten. Bitte schildern Sie dies ausführlich, da Sie mit Ihren Angaben Ihre Fachkunde nachweisen müssen. Sie können daher auch als Anlage weitere geeignete Unterlagen, Bescheinigungen etc. einreichen. In jedem Fall müssen dann aber die für die Durchführung des Auftrags verantwortlichen Personen über persönliche Referenzen verfügen, die die Referenzen des Bieters zu ergänzen oder zu ersetzen geeignet sind.
Weiter ist vorzulegen:
— Angabe der Beschäftigten,
— Angaben zur Leistungserbringung,
— Beprobungsbehälter (2-Rad- und 4-Rad-Behälter) gem. Block A
— Eigenerklärung über die Erfüllung der zu liefernden Abfallsammelbehälter an die technischen Anforderungen, die nach den Güte- und Prüfbestimmungen vom RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. (RAL-GZ 951/1) an fahrbare Abfall- und Wertstoffbehälter aus Kunststoff gestellt werden.
— Erklärung Vergabesperre
— Verpflichtungserklärung nach HVTG
Unterlagen und Nachweise, die auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vom Zuschlagsprätendenten vorgelegt werden müssen:
— Der Nachweis, dass der/die angebotene/n Abfallsammelbehälter die technischen Anforderungen der DIN EN 840 oder gleichwertig in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, ist vom Bieter mit dem Angebot durch Bescheinigungen, insbesondere Testberichte oder Zertifizierungen, einer akkreditierten Konformitätsbewertungsstelle im Sinne von § 33 (3) VgV zu führen (vgl.§31(1) VgV). zu erbringen. Hinweis: Eine Konformitätsbewertungsstelle i.S.v. § 33(3) VgV ist eine Stelle, die gemäß der VO (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.7.2008 über die Vorschriften für die Akkreditierung und Marktüberwachung im Zusammenhang mit der Vermarktung von Produkten und zur Aufhebung der VO(EWG)Nr.339/93des Rates (ABl.L218 vom 13.8.2008,S.30) akkreditiert ist und Konformitätsbewertungen durchführt.
Der Nachweis, dass der/die angebotene/n Abfallsammelbehälter die technischen Anforderungen der DIN EN 840 „oder gleichwertig“ in allen Teilen vollumfänglich erfüllt, kann auch durch Vorlage
•des RAL-Gütezeichens RAL-GZ 951/1gem.§ 34(1) VgV, oder gleichwert. Gütezeichen gem. § 34(4)VgV, oder Nachw. gem.§34(5) VgV erfolgen (...)