Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Rahmenvertrag zur Abfuhr und thermische Verwertung des Klärschlammes der TBR Technische Betriebe Rheine
2021/252”
Produkte/Dienstleistungen: Schlammentsorgung📦
Kurze Beschreibung:
“Rahmenvertrag zur Abfuhr und thermische Verwertung des Klärschlammes der TBR Technischen Betriebe Rheine”
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 1 200 000 💰
1️⃣
Ort der Leistung: Steinfurt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 48429 Rheine
Beschreibung der Beschaffung:
“Rahmenvertrag zur Abfuhr und thermische Verwertung des Klärschlammes der TBR Technischen Betriebe Rheine” Vergabekriterien
Preis
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 1 200 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2022-03-01 📅
Datum des Endes: 2023-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Vertragsverlängerungsoption
Der Vertrag kann von TBR 2-mal um jeweils 6 Monate verlängert werden. Die Vertragsverlängerung
ist von TBR dem Bieter 3 Monate...”
Beschreibung der Verlängerungen
Vertragsverlängerungsoption
Der Vertrag kann von TBR 2-mal um jeweils 6 Monate verlängert werden. Die Vertragsverlängerung
ist von TBR dem Bieter 3 Monate vor Vertragsende schriftlich anzumelden.
1te Vertragsverlängerung:
Vertragsverlängerungsfrist für TBR am 31.05.2023 für eine Verlängerung bis zum
31.02.2024
2te Vertragsverlängerung:
Vertragsverlängerungsfrist für TBR am 31.11.2023 für eine Verlängerung bis zum
31.08.2024
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt” Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Behördliche Nachweise:
Der Bieter legt TBR die behördliche Erlaubnis der thermischen Verwertungsanlage und gegebenenfalls
des Zwischenlagers vor. Die...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Behördliche Nachweise:
Der Bieter legt TBR die behördliche Erlaubnis der thermischen Verwertungsanlage und gegebenenfalls
des Zwischenlagers vor. Die Genehmigungen sind Voraussetzung für die Beauftragung.
Ferner verpflichtet sich der Bieter, die gemäß AbfKlärV erforderlichen Nachweise
im Zuge des Vereinfachten Entsorgungseisweises VEN zu erbringen, bzw. daran mitzuwirken.
Der VEN wird von TBR erstellt und zur Verwertungsanlage, bzw. zum Zwischenlager
des Bieters mitgeführt und dort dem Bieter oder einer von ihm bevollmächtigten Person zur
Unterschrift vorgelegt.
Durch die Abgabe eines Angebotes erklärt der Bieter verbindlich, dass er zudem im Besitz
eine für die Schlammgutabfuhr erforderlichen gültigen Genehmigung von der Bezirksregierung
ist bzw. diese beantragt hat. Eine Erteilung des Auftrages ist von der Vorlage einer entsprechenden
Genehmigung abhängig, bzw. der AN hat dem AG glaubhaft nachzuweisen,
dass seitens der Bezirksregierung eine Genehmigung erteilt werden wird.
Eigenerklärungen:
- Eigenerklärung Ausschlussgründe (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Korruptionsbekämpfung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
- Eigenerklärung Mindestlohngesetz (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen)
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2021-12-14
11:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2022-02-11 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2021-12-14
11:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Stadtverwaltung Rheine, Klosterstraße 14, 48431 Rheine
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Bieterzulassung!
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Zusätzliche Informationen
“Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Westfalen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine postalische oder...”
Sämtliche Vergabeunterlagen werden ausschließlich über das Portal Vergabemarktplatz Westfalen kostenlos zur Verfügung gestellt.
Eine postalische oder elektronische Versendung erfolgt nicht.
Bieterfragen werden unter Wahrung der Anonymität des Fragestellers über den Kommunikationsbereich des Vergabeverfahrens im o.g. Portal für alle Teilnehmer beantwortet. Bieterfragen sind ausschließlich über diesen Kommunikationsweg einzureichen.
Ausführliche Informationen sowie Anleitungen zum Vergabemarktplatz und zur Elektronischen Angebotsabgabe über das Bietertoll finden Sie im Service Support Center von Cosinex unter https://support.cosinex.de/
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6UYYQX
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251411-2735📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 251411-2165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Der geltend gemachte Verstoß gegen Vergabevorschriften wurde vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber gerügt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar waren, müssten bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist oder der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Ein Nachprüfungsantrag muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingehen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 211-554587 (2021-10-27)